Zeitarbeit.

2. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Doggy23
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitarbeit.

Hallo,

und zwar habe ich mich bei einer Zeitarbeitsfirma gemeldet und dort auch 2 Tage gearbeitet.
Nach 2 Tagen habe ich aber kurzfristig eine "richtige Arbeit" aufgenommen und dies auch derZa gemeldet.
Da ich bei der Za auch kurzfristig eingegesetzt wurde hatte ich noch keine Arbeitsvertrag gehabt. dieser wurde mir jetzt zugeschickt. ich solle ihn unterschrieben zurücksenden.
nun habe ich angst das ich evtl. ärger bekommen, weil ich ja nur mündlich gekündigt habe usw. Nicht das die mir irgendwie was anhängen wollen!?!
Der von der ZA meinte wir machen das ganze auf geringfügiger Basis.
Was meint ihr dazu?
Danke im Voraus




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2014x hilfreich)

1. auch ein mündlicher arbeitsvertrag ist ein vertrag
2. mündlich kündigen iss nich
3. vmtl. ist die sache aber doch zu geringfügig, als dass es lohnte, energie darauf zu verschwenden - vielleicht hast du glück

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