Ich arbeite "Leider" seit 5 Monaten in einer Zeitarbeitsfirma.
Das Gehalt ist ein Festgehalt auf 40 Stunden in der Woche gerechnet.
Die Firma in der Ich vermittelt bin, hat jedoch nur eine 38 Stunden Woche.
Diesbezüglich fehlen mir jeden Monat 8 Stunden.
Diese werden vom Gehalt abgezogen, jedoch weiterhin auf dem Zeitkonto als Minus vermerkt und im nächsten Monat wird wieder das Zeitkonto mit dann 8 Stunden Minus mehr abgezogen usw.
Obwohl die Stunden die Fehlen abgezogen wurden, werden diese nicht von Zeitkonto gelöscht.
Leider war die Zeitarbeitsfirma nicht bereit bis heute mit mir das zu besprechen.
Auch auf 2 Briefe an die Geschäftsleitung wurde leider nicht reagiert.
Mit fehlt somit jeden Monat immer mehr Lohn.
Nun sehe ich es gar nicht mehr ein, unter diesen Umständen (und dem Ohnehin schon niedrigen Gehalt) weiterzuarbeiten.
Mein Hausarzt schreibt mich leider nicht Krank, da dies kein Grund für eine Erkrankung ist, laut ihm.
Ich habe mich schon ans Amt gewannt, jedoch wurde mir mitgeteilt, wenn ich nicht zu Arbeit erscheine und gekündigt werde, habe ich eine Speere.
Ebenso wenn ich selber Kündige.
Wäre es dennoch möglich zwar zur Arbeit zu erscheinen, jedoch nicht zu arbeiten, bis die Rückstände ausgleichen wurden ?
Zeitarbeit & fehlender Lohn, kann ich die Arbeit niederlegen ?
2.10.2021
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Frage vom 2.10.2021 | 14:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitarbeit & fehlender Lohn, kann ich die Arbeit niederlegen ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 2.10.2021 | 14:48
Von
Status: Wissender (14428 Beiträge, 5606x hilfreich)
Neee, so läuft das nicht. Und wie sollte Arbeitsverweigerung zum erwünschten Ziel führen? Wahrscheinlicher ist wohl dies: Kündigung wegen Arbeitsverweigerung.
Wenn ich deine Darstellung richtig verstehe, werden dir einerseits 2 Arbeitsstunden vom Lohn abgezogen, dieselben Stunden aber auch noch als Minus auf dem Zeitkonto geführt, also doppelt verrechnet. Dagegen kannst du vor dem Arbeitsgericht klagen.
-- Editiert von blaubär+ am 02.10.2021 14:51
#2
Antwort vom 2.10.2021 | 15:17
Von
Status: Unsterblich (23375 Beiträge, 4593x hilfreich)
Möglich ist das, aber sinnlos. Vollkommen sinnlos. Und würde mit Kündigung, dann Sperrzeit und/oder Sanktion bestraft.ZitatWäre es dennoch möglich zwar zur Arbeit zu erscheinen, jedoch nicht zu arbeiten, bis die Rückstände ausgleichen wurden ? :
Du hast tatsächlich ein *Festgehalt* mit x € ? Was genau steht denn dazu in deinem AV?
Kannst du das mal an Zahlen erklären?ZitatMit fehlt somit jeden Monat immer mehr Lohn. :
Wenn jede Woche 2 Stunden ins MINUS wandern, ist das (nur) Zeit.
Wenn du regelmäßig für 38 Wochenstunden bezahlt wirst, findet sich im AV ein Passus zu Mehrarbeit /Plusstunden / Minusstunden...(bei ZAF sehr beliebt)?ZitatDiese werden vom Gehalt abgezogen, jedoch weiterhin auf dem Zeitkonto als Minus vermerkt und im nächsten Monat wird wieder das Zeitkonto mit dann 8 Stunden Minus mehr abgezogen usw. :
Dein X € Lohn muss gem. Vertrag gezahlt werden. Wenn du Gehalt erhältst, spielen Stunden gar keine Rolle.
Darf man fragen, was du der GF geschrieben hast?ZitatAuch auf 2 Briefe an die Geschäftsleitung wurde leider nicht reagiert. :
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#3
Antwort vom 3.10.2021 | 00:49
Von
Status: Unbeschreiblich (100066 Beiträge, 37019x hilfreich)
ZitatWäre es dennoch möglich zwar zur Arbeit zu erscheinen, jedoch nicht zu arbeiten, bis die Rückstände ausgleichen wurden ? :
Klar. Dann kommt die Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung und entsprechen ALG Sanktionen.
ZitatDas Gehalt ist ein Festgehalt auf 40 Stunden in der Woche gerechnet. :
Das sollte man nochmals prüfen, ob das wirklich ein Festgehalt ist. Genau wie viele Stunden vertraglich verbindlich vereinbart sind.
ZitatWenn du Gehalt erhältst, spielen Stunden gar keine Rolle. :
Absoluter Unfug ...
ZitatDagegen kannst du vor dem Arbeitsgericht klagen. :
Das wäre derzeit der richtige Weg.
ZitatAuch auf 2 Briefe an die Geschäftsleitung wurde leider nicht reagiert. :
Ob die wohl angekommen sind? Vermutlich nicht.
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