Zeitarbeit kein Einsatz

16. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
menki
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitarbeit kein Einsatz

Hallo, folgendes:

Ich bin seit April 16 über eine Zeitarbeit in einem Büro angestellt. Unbefristeter Arbeitsvertrag mit der ZA und die Einsatzdauer geht noch bis Mitte Januar.
Der Chef hat mir eine Übernahme angeboten, die ich jedoch abgelehnt habe (aus diversen Gründen) und weiter über die ZA beschäftigen kann er mich nicht mehr.
Ich hatte auch keine Möglichkeit Plusstunden aufzubauen bei vollen 40 Std pro Woche, bin sogar im Minus bei etwa 5 Stunden. Urlaubstage habe ich noch 6.

Was passiert jetzt? Ich lese soviele verschiedene Sachen im Internet und will mich auch nicht von der ZA verarschen lassen. Es gilt der Tarifvertrag der BAP und in § 9.6 steht:
"Nach Ausspruch einer Kündigung ist der Arbeitgeber berechtigt, den Mitarbeiter unter Fortzahlung seines Entgeltes und unter Anrechnung etwaiger Urlaubsansprüche und Guthaben aus dem Arbeitszeitkonto freizustellen. Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung ist eine Freistellung zum Abbau des Arbeitszeitkontos nur mit Zustimmung des Mitarbeiters möglich."

Was heißt das konkret für meinen Fall? Ich will eigentlich nur sichergehen, dass ich ohne Aufbau von mehr Minusstunden oder Urlaubsverbrauch, meinen Lohn weitergezahlt bekomme und die mir einen anderen Einsatz finden. Dass ich dann keinen Einsatz mehr haben werde, ist ja auch nicht meine Schuld.

Ich danke euch für die Hilfe.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17425 Beiträge, 6485x hilfreich)

Der Passus aus deinem Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma bedeutet für dich in der aktuellen Situation, wenn ich Sie richtig verstanden habe, gar nichts. Denn die Zeitarbeitsfirma hat dich weder gekündigt noch frei gestellt. Wenn die Firma, bei der du im Büro eingesetzt bist, dich nicht bis Mitte Januar beschäftigen kann, fällst du wieder zurück in den Schoß der Zeitarbeitsfirma. Was ist dann bedeutet, wenn die für dich keinen Einsatz hat, weiß ich nicht zu sagen.

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#2
 Von 
menki
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ah ok, habe schon mehrmals diesen Tarifvertrag durchgeschaut, was bei passiert, wenn man ohne Einsatz ist, aber nichts gefunden.

Beschäftigen wird das Büro mich noch sicher bis Mitte Januar, aber danach ist es angeblich nicht mehr möglich über die ZA. Bin wahrscheinlich zu teuer über die ZA, wenn ich sehe, was sie mir bei einem festen Vertrag angeboten haben (100 Euro mehr, verhandeln ging auch nicht).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Zitat (von menki):
Ah ok, habe schon mehrmals diesen Tarifvertrag durchgeschaut, was bei passiert, wenn man ohne Einsatz ist, aber nichts gefunden.


Na dann solltest du dir mal §4 des Tarifvertrages BAP durchlesen - https://www.randstad.de/polopoly_fs/1.315949!/download/downloadFile/tarifvertrag-zeitarbeit-bap-dgb-tarifgemeinschaft.pdf

Dort heißt es unter anderem.:
Zitat:
§4.2
Zum Ausgleich der monatlichen Abweichungen
zwischen der nach § 2/§ 3 vereinbarten
individuellen regelmäßigen Arbeitszeit des
Mitarbeiters und der tatsächlichen Arbeitszeit
nach § 4.1 wird ein Arbeitszeitkonto eingerichtet.
In das Arbeitszeitkonto können
Plus- und Minusstunden eingestellt werden.


Zitat:
§4.6
Im Falle des Ausscheidens des Mitarbeiters
ist der Saldo auf dem Arbeitszeitkonto wie
folgt auszugleichen: Plusstunden werden
abgegolten, Minusstunden werden bei
Eigenkündigung des Mitarbeiters bzw.
außerordentlicher Kündigung bis zu 35
Stunden verrechnet, soweit eine Nacharbeit
betrieblich nicht möglich ist.

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