Zeitarbeit und Überstunden, Mehrarbeit

2. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Ichbines
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Zeitarbeit und Überstunden, Mehrarbeit

Wir haben das arge Problem, dass die Zeitarbeitsfirma, über die mein Mann angestellt ist, ihn an eine weitere Zeitarbeitsfirma ausgeliehen hat, die dann dort in der großen Firma Aufträge angenommen hat.

Also Zeitarbeits-Firma 1 ist Arbeitgeber laut Vertrag,
Zeitarbeits-Firma 2 ist Arbeitgeber laut Praxis in Haupt-Firma 3 die halt die Aufträge abarbeiten läßt.

nun gibt es aber auch Arbeitnehmer, die direkt bei Zeitarbeits-Firma 2 angestellt sind.
Und DIE werden extrem zu Mehrarbeit verdonnert, so dass jetzt neulich ein junger Mann von der Spätschicht gleich in die Nachtschicht überging...und als mein Mann morgens zur Frühschicht kam, war er ganz entsetzt, den jungen Mann erst nach Hause gehen zu sehen. In meinen Augen unmöglich. !!
Überstunden werden meist einen Tag vorher angemeldet, oft am selben Tag...aber neulich musste mein Mann von der Spätschicht morgens gleich wieder in die Frühschicht....
Dafür durfte er 2 Stunden eher aus der Spätschicht gehen und ich meinte aber, dass ich was gehört hätte von 11 Std Ruhepause zwischen 2 Schichten. Die waren nicht abgedeckt...Ende 20 Uhr ..Beginn 6 Uhr

Leider kenne ich mich diesbezüglich nicht aus, ich weiß nur, dass dieses ewige "..heute wird länger gemacht" tierisch nervt....zumal das alles immer so von heut auf morgen kommt und alle Planungen wie Arzt, Autowerkstatt, Amtstermine usw...zuletzt über den Haufen geworfen werden mussten.

Und das Dumme, dass diese Mehrarbeit eigentlich nur Zustande kommt, weil die Arbeit dort schlecht organisiert ist...so sagte mir mein Mann
Jeder Mann muss dort eine Stückzahl an Autos nacharbeiten, was aber nicht geschafft wird, weil jeder Mann eben auch km weit durch die Firma rennen muss, ( wer die riesen Fa. kennt, weiß, dass Hallen km weit auseinander liegen) um wieder Nacharbeitsautos ran zu holen. In der Zeit wo jemand Autos holen muss, schafft er natürlich seine Stückzahl nicht.....DAS wird dann wieder in Überstunden ausgeglichen...bezahlt wirds ja logisch nicht...
Und wenn dann so eine Woche mit 10 Std Arbeitstag vorbei ist, wird noch am Freitag Abend WE Arbeit angemeldet...
am besten noch Samstag udn Sonntag und man muss immer deutlcih sagen, dass ein wenig WE Erholung auch mal nötig ist.
DAS war bisher immer erst am Freitag Abend der Fall, so dass Mann jedesmal stinkig war ( und ich auch) weil wir das WE auch geplant hatten und eine Einladung ausgesprochen hatten...bzw angenommen. Man lebt ja nicht nur für die Arbeit

Jetzt ist jeder froh wenn er Arbeit hat..aber jeder hat auch Angst, dass er gleich wieder in der Probezeit fliegt, wenn die Überstunden mehr und mehr werden und immer unmenschlicher angesetzt werden...und man sagt:halt...nicht so dolle..
Im Arbeitsvertrag jeder Zeitarbeitsfirma steht natürlich drin: Mehrarbeit ist so wie angeordent zu leisten...Aber irgendwo muss doch auch eine Grenze sein.

Nachsatz..Mehrabeit wird naürlich NIE bezahlt...!!! Logsich doch...!!! Dafür gibst Übertsunden Konten..

Weiß wer da was genaueres?


-----------------
"Wenn du denkst es geht nicht mehr.. (Pustekuchen)
Das Licht bei mir ist lang schon her..!!"

-- Editiert von Ichbines am 02.07.2008 09:09:05

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. reichlich verwickelte probleme.
.. da wird es sich lohnen, sie mit einem fachanwalt zu besprechen, auch wenn es geld kostet.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

Arbeitszeitgesetz §1 fällt mir da als erstes ein, Gewerbeaufsichtsamt als zweites.

als weiteres

§ 5 Arbeitszeitgesetz es müssen (das ist keine "Kann-Bestimmung") 11 h Ruhezeit gewährt werden.

Absatz 2 und 3 treffen beim Autoklempner nicht zu

zur Nachtarbeit
§ 6 Absatz 2

Wenn das alles so stimmt wie du das schreibst, ist das ein Fall für das Gewerbeaufsichtsamt.

interessant zu wissen wäre noch, was im Tarifvertrag/ Arbeitsvertrag § 7 betreffend steht.

Für mich steht aber fest, wer unter solchen Bedingungen arbeiten muss, kann keine Qualität liefern und das Risko eines Arbeitsunfalls wird erheblich erhöht.

Quelle http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf



-- Editiert von mathiasla am 02.07.2008 10:10:37

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#3
 Von 
Ichbines
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, also was die guten Mitarbeiter machen, wenn sie von der Spätschicht gleich in die Nachtschicht gleiten ist ja nun absolut unrechtmäßig.
Und was im besagten § 7 steht, ist das was ich so schon im Arbeitszeitgesetz gelesen habe...
Durchschnittliche Arbeitszeit 35 Std. wöchentlich, werkstägige Arbeitszeit darf 8 Std nicht überschreiten aber kann auf 10 Std verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Monaten / 24 Wochen die Durchschnittsarbeitszeit von 8 Std pro Werkstag nicht nicht überschritten wird.

Arbeitnehmer erklärt sich bereit bei Bedarf Mehr-Nacht-Sonntags-Feiertags arbeit zu machen und / oder Bereitschaft oder Rufbereitschaft zu leisten...

Aber es gibt ja das Zeitarbeitskonto wo bis zu 250 Plus Stunden erlaubt sind...


Ausdrücklich untersagt an Werks und Feiertagen mehr als 10 Std zu arbeiten...usw usw...

Also arbeiten wat das Zeugs hält, wenn man so pfiffig ist, wie die meisten Zeitarbeitsfirmen, die ja die Leute meist nur ein paar Monate (unter den 24 Wochen ) beschäftigen...weil danach werden sie ja gekündigt insofern der Vertrag nicht eh nur ein halbes Jahr geht...und wer danach krank ist ist ja egal...der ist ja dann eh arbeistlos........
Ich glaube ich begreife, was da abgeht...Durch die kurzen Arbeitsverträge sind sozusagen alle §en für die Katz..und die Leute können sich da kaputt arbeiten....danach kommen ja neue....
:augenroll:

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