Hallo da ich keine Klaren Antworten Bekomme werde ich mal Klare Fragen Stellen.
Also ich habe einen Vertrag bei einer Zeitarbeits Firma Unterschrieben:
IGZ Tarif Vertrag
eine 35 Stunden Woche.
Auf mein Zeitkonto Werden 70 Stunden Drauf gemacht dann ist Stop.
Heute habe ich Nach Gefragt ob es Möglich wäre meine Stunden Anzugleichen.
(zb. Habe heute einen Neuen Arbeitsort bekommen.
Da Steht drin Wo ich hin muss wann ich da sein Muss.
Wie viel Stunden ich in der Woche Arbeite es sind 39Stunden in der Woche.)
Im Tarif Vertrag steht drin:
3.1.3. Die monatliche arbeitszeit wird an die des entleihers angepasst. beginn
und ende der täglichen arbeitszeit einschließlich der Pausen und die verteilung
der arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage richten sich nach den im jeweiligen entleiherbetrieb gültigen regelungen bzw. anforderungen des entleiher
1.Frage
Das Bedeutet doch das ich dann eine 39 Stunden Woche habe oder sehe ich das Falsch?
2.Frage
Wenn die Zeitarbeits Firma darauf besteht das ich eine 35 Stunden Woche habe bedeutet das doch das ab der 36Stunde ein Aufschlag Bezahlt wird (Aufschlag von 25%)
oder sehe ich das Falsch?
Jeden Monat werden mir 20Stunden Abgezogen.
Und damit bin ich nicht einverstanden,daher hab ich Verlangt das man die Zeit Angleicht,
Nein es wird nicht Angeglichen,
Darauf hab ich gesagt das im Tarifvertrag steht das es angeglichen wird sobald man bei einer Firma ist die eine 37,39,40,42 Stunden Woche hat.
Darauf sagte man mir :
Herr W. Wir können es auch anders machen wir können auch 150 Stunden auf das Zeitkonto machen weil es ja auch so im Tarif Vertrag steht.(Aber im Vertrag denn ich unterschrieben habe wurde Schriftlich ein Getragen das 70Stunden Angesammelt werden)
Darauf hin hab ich meine Klappe gehalten bin noch in der Probezeit.
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Zeitarbeit und 35 Stunden Woche
30. August 2012
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Frage vom 30. August 2012 | 12:18
Von
Status: Beginner (134 Beiträge, 81x hilfreich)
Zeitarbeit und 35 Stunden Woche
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#1
Antwort vom 30. August 2012 | 13:12
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
quote:
2.Frage
Wenn die Zeitarbeits Firma darauf besteht das ich eine 35 Stunden Woche habe bedeutet das doch das ab der 36Stunde ein Aufschlag Bezahlt wird (Aufschlag von 25%)
oder sehe ich das Falsch?
Das hatten wir doch bereits geklärt. Den 25%-Zuschlag laut TV gibt es nur, wenn 40h pro Woche (und das auf den Monat bezogen!) überschritten werden.
quote:
1.Frage
Das Bedeutet doch das ich dann eine 39 Stunden Woche habe oder sehe ich das Falsch?
Ja, im Prinzip hast Du dann vorrübergehend eine 39h-Woche. Grundlage ist der bereits zitierte 3.1.3 des Tarifvertrages. Im Jahresdurchschnitt soll diese höhere Arbeitszeit aber durch Freizeitausgleich aus dem AZK wieder auf 35h ausgeglichen werden.
So jedenfalls die theoretische Kontruktion dieser künstlichen 35h-Woche. Es ist jetzt müssig darüber zu philosophieren, warum die 35 Stunden in den Leiharbeitstarifverträgen vereinbart wurden. Ich habe das bereits x mal erklärt und da beisst die Maus keinen Faden ab, es liegt nicht zuletzt am Unvermögen der Verhandlungsführer der DGB-Gewerkschaften.
quote:
Darauf hab ich gesagt das im Tarifvertrag steht das es angeglichen wird sobald man bei einer Firma ist die eine 37,39,40,42 Stunden Woche hat.
Steht das im iGZ-TV? Kann ich mich nicht erinnern. M.W. steht nur im BZA-MTV diese Regelung, allerdings auch sehr wischiwaschi in der Kann-Form.
quote:
In den Fällen, in denen ein Mitarbeiter dauerhaft in ein Unternehmen mit längerer Arbeitszeitdauer überlassen wird, können die Arbeitsvertragsparteien eine
entsprechend längere Arbeitszeit (max. 40 Stunden /Woche) vereinbaren. Die Vergütung wird in diesem Fall entsprechend angepasst.
aus dem BZA-DGB-MTV
Im IGZ-MTV gibt es genau die vergleichbare sinnfreie Kann-Protokollnotiz Nr. 9
quote:
9. auf Wunsch des arbeitnehmers kann mit zustimmung des arbeitgebers eine individuelle regelung über die auszahlung von arbeitszeitguthaben bis höchstens 20 Stunden pro monat vereinbart werden
http://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/igz_tarifvertrag_4c_screen.pdf (seite 40)
Was passiert, wenn der AG einfach nicht zustimmt? Darüber steht dann leider nix.
quote:
Darauf sagte man mir :
Herr W. Wir können es auch anders machen wir können auch 150 Stunden auf das Zeitkonto machen weil es ja auch so im Tarif Vertrag steht.(Aber im Vertrag denn ich unterschrieben habe wurde Schriftlich ein Getragen das 70Stunden Angesammelt werden)
Wenn die maximal 70h im Vertrag vereinbart sind, dann kann der AG das nicht einfach ändern.
Bezüglich der Anpassung bist Du momentan auf den guten Willen des AG angewiesen, erst recht, wenn noch in der Probezeit. Wieviel Stunden sind den auf dem AZK derzeit?
#2
Antwort vom 30. August 2012 | 13:49
Von
Status: Beginner (134 Beiträge, 81x hilfreich)
quote:
Wieviel Stunden sind den auf dem AZK derzeit?
Insgesamt: 30,67 Stunden
quote:
9. auf Wunsch des arbeitnehmers kann mit zustimmung des arbeitgebers eine individuelle regelung über die auszahlung von arbeitszeitguthaben bis höchstens 20 Stunden pro monat vereinbart werden
Dies is mir ja egal.
Es geht mir hier drum:
3.1.3. Die monatliche arbeitszeit wird an die des entleihers angepasst. beginn
und ende der täglichen arbeitszeit einschließlich der Pausen und die verteilung
der arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage richten sich nach den im jeweiligen entleiherbetrieb gültigen regelungen bzw. anforderungen des entleiher
Und das Bedeutet das meine Wochen Stunden angeglichen werden. ich habe dann keine 35 Stunden Woche sondern eine 39 Stunden Woche.
Weil es so im Auftragsanname/Einsatzbegleiterschein steht
Regelararbeitszeit:39 Stunden
Das Bedeutet dann alles was Über 39 Stunden geht wird auf mein Zeit Konto drauf gemacht. das Bedeutet wenn ich jetzt 40,42 Stunden Arbeite werde die mir auf mein Zeitkonto drauf gepackt.
Du sagst auch das erst ab der 40 Stunde 25%Bezahlt werden.
Jetzt mal meine Frage wie kommst du darauf?
Wieso nicht ab der 35Stunde da ich ja einen Vertrag habe mit 35 Und nicht eine 40Stunden Woche habe.
Und noch was ich habe denn IGZ Tarif Vertrag dies steht auch auf mein Arbeitsvertrag.
-- Editiert Stefanhw am 30.08.2012 13:52
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#3
Antwort vom 30. August 2012 | 14:18
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
quote:
Und noch was ich habe denn IGZ Tarif Vertrag dies steht auch auf mein Arbeitsvertrag.
Das habe ich verstanden.
quote:
Du sagst auch das erst ab der 40 Stunde 25%Bezahlt werden.
Jetzt mal meine Frage wie kommst du darauf?
Wieso nicht ab der 35Stunde da ich ja einen Vertrag habe mit 35 Und nicht eine 40Stunden Woche habe.
weil das im TV unter 4.1.2 Mehrarbeit steht.
quote:
4.1.2. mehrarbeitszuschläge werden für zeiten gezahlt, die in monaten mit
20 arbeitstagen über 160 geleistete Stunden
21 arbeitstagen über 168 geleistete Stunden
22 arbeitstagen über 176 geleistete Stunden
23 arbeitstagen über 184 geleistete Stunden
hinausgehen.
Kannst Du ja ausrechen: 160/20 = 8
quote:
Und das Bedeutet das meine Wochen Stunden angeglichen werden. ich habe dann keine 35 Stunden Woche sondern eine 39 Stunden Woche.
Weil es so im Auftragsanname/Einsatzbegleiterschein steht
Regelararbeitszeit: 39 Stunden
Der Wortlaut im TV ist da wirklich nicht klar und eindeutig, da gebe ich Dir recht. Man kann das durchaus so sehen, wie Du.
Nur letztlich wirst Du das einklagen müssen, wenn der AG sich nicht freiwillig davon überzeugen lässt.
Der AG wird in die Richtung argmentieren: es wird zwar die Arbeitzeit an den Entleiher angepasst, aber nicht die Stunden, die pro Woche/Monat bezahlt werden. Dafür gibt es ja extra das Arbeitszeitkonto.
Ich weiss auch nicht, wie man aus der Nummer rauskommt.
#4
Antwort vom 31. August 2012 | 10:00
Von
Status: Beginner (134 Beiträge, 81x hilfreich)
Hm Trozdem Verstehe ich es nicht.
Wenn ich doch eine 35 Stunden Woche habe Laut meines Vertrags.
Müsste ab der 36 Woche 25% Aufschlag Bezahlt werden.
So wie das hier steht:
quote:
3.1.1. Die individuelle regelmäßige monatliche arbeitszeit beträgt für vollzeitbeschäftigte 151,67 Stunden. Das entspricht einer durchschnittlichen wöchentlichen arbeitszeit von 35 Stunden.
Und wenn ich dann das Lese:
quote:
4.1. Mehrarbeit
4.1.1. mehrarbeit ist die über die regelmäßige monatliche arbeitszeit hinausgehende arbeitszeit.
4.1.2. mehrarbeitszuschläge werden für zeiten gezahlt, die in monaten mit
20 arbeitstagen über 160 geleistete Stunden
21 arbeitstagen über 168 geleistete Stunden
22 arbeitstagen über 176 geleistete Stunden
23 arbeitstagen über 184 geleistete Stunden
hinausgehen.
Müsste ich eine 40 Stunden Woche haben,Diese habe ich aber nicht und Wieso? Weil im Vertrag steht das ich eine 35 Stunden Woche habe.
Also werde ich so zu sagen Beschissen, Und werde dazu gezwungen Mehrarbeit zu Leisten die nicht Vergütet wird.
Auch werde ich dazu gezwungen 40 Stunden in der Woche zu Arbeiten und jeden Monat werden mir 20 Stunden Abgezogen die ich nicht ausgezahlt bekomme.
(gut ich bekomme dafür Frei aber was bringt mir das.)
Erst wenn mein Zeitkonto voll ist. Bekomme ich die 20 Stunden Bezahlt.
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