Zwei Jahre war ich über eine Zeitarbeitsfirma bei meinem jetzigen Arbeitgeber eingesetzt. Dann kam -endlich- die Festanstellung. Im neuen Vertrag war allerdings wieder eine Probezeit von 6 Monaten beinhaltet. Auf Nachfrage sagte man mir, dass es sich um Standardverträge handelt.....nun wurde einem Kollegen mit selbem Werdegang zum Ende der Probezeit gekündigt.
Meine Frage: Ist es generell rechtens, trotz der 2-jährigen Tätigkeit nochmals eine Probezeit zu vereinbaren?
Vielen Dank, stadtbewohnerin
Zeitarbeit/Festanstellung/erneute Probezeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn ich das richtig verstehe, dann hat die Entleihfirma - nachdem ihr dort 2 Jahre als Leiharbeiter tätig gewesen seid - angestellt.
'Ist es generell rechtens, trotz der 2-jährigen Tätigkeit nochmals eine Probezeit zu vereinbaren?'
Das wäre dann rechtens, da es ja ein neues Arbeitsverhältnis (= neuer Arbeitgeber ... vorher wars ja die Zeitarbeitsfirma) ist.
Vielen Dank. Sicher, es ist ein neuer Arbeitgeber, allerdings hatte ich gehofft, da uns die Firma nun bereits 2 Jahre bewerten konnte, die Probezeit würde entfallen. Steht ja nicht mehr wirklich im Verhältnis...:(
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Rein rechtlich ist es aber nun mal ein neues Arbeitsverhältnis.
Da bestünde auch kein Kündigungsschutz, wenn es keine Probezeit gäbe in den ersten 6 Monaten der Anstellung. Die Probezeit nutzt man lediglich (zusätzlich), weil man da kürzere Kündigungsfristen vereinbaren darf.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
16 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
11 Antworten