Zeitarbeit/Festanstellung/erneute Probezeit

2. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
stadtbewohnerin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitarbeit/Festanstellung/erneute Probezeit

Zwei Jahre war ich über eine Zeitarbeitsfirma bei meinem jetzigen Arbeitgeber eingesetzt. Dann kam -endlich- die Festanstellung. Im neuen Vertrag war allerdings wieder eine Probezeit von 6 Monaten beinhaltet. Auf Nachfrage sagte man mir, dass es sich um Standardverträge handelt.....nun wurde einem Kollegen mit selbem Werdegang zum Ende der Probezeit gekündigt.
Meine Frage: Ist es generell rechtens, trotz der 2-jährigen Tätigkeit nochmals eine Probezeit zu vereinbaren?
Vielen Dank, stadtbewohnerin

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstehe, dann hat die Entleihfirma - nachdem ihr dort 2 Jahre als Leiharbeiter tätig gewesen seid - angestellt.

'Ist es generell rechtens, trotz der 2-jährigen Tätigkeit nochmals eine Probezeit zu vereinbaren?'

Das wäre dann rechtens, da es ja ein neues Arbeitsverhältnis (= neuer Arbeitgeber ... vorher wars ja die Zeitarbeitsfirma) ist.

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#2
 Von 
stadtbewohnerin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank. Sicher, es ist ein neuer Arbeitgeber, allerdings hatte ich gehofft, da uns die Firma nun bereits 2 Jahre bewerten konnte, die Probezeit würde entfallen. Steht ja nicht mehr wirklich im Verhältnis...:(

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Rein rechtlich ist es aber nun mal ein neues Arbeitsverhältnis.

Da bestünde auch kein Kündigungsschutz, wenn es keine Probezeit gäbe in den ersten 6 Monaten der Anstellung. Die Probezeit nutzt man lediglich (zusätzlich), weil man da kürzere Kündigungsfristen vereinbaren darf.

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