Hallo ich Arbeite jetzt seit 2 Wochen bei einer Zeitarbeits Firma,Und habe mal ein Paar Fragen.
1.Auf meinem Vertag steht das ich eine 35St. Woche habe,Und hab bis jetzt mehr wie 35St. Gearbeitet oft bis zu 43Stunden in der Woche.
Hab mal Bei der Zeitarbeits Firma Angerufen die sagen mir das ich Täglich 7 St. Arbeite(Eigentlich) Aber welche Firma Arbeitet schon 7 St. am Tag?
Oft Arbeite ich 8,25-8,92 Stunden am Tag.
Dürfen die das?
Kann ich nicht Selber entscheiden was ich mit meinen Überstunden mache?(Auszahlen,Urlaub)Immerhin Arbeite ich ja Dafür.
(Mein Stundensatz Beträgt 7,89 Euro Brutto,Zusätzlich Fahr Geld jeden Tag zusätzlich 12Euro Für Fahrkosten.)
Tages Ablauf:
4:00Uhr Aufstehen,4:34 mit der Bahn Fahren 4:55 Ankommen beim Treffpunkt,(Fahrgemeinschaft) 5:15 Mit dem Auto weiter Fahren 50 Kilometer, 6Uhr Arbeitsbeginn.
14:45 Eigentlich Feierabend,ist aber Leider kein Feierabend,
Begründung
Es gibt Fest Angestellte die Morgens Lange Kaffee Trinken Rauchen und sich Unterhalten.
Und das kann schon mal 1Stunde dauern.
oft komme ich vor 15:50 nicht Raus da.
(Muss ich sowas mit machen denn Überstunden werde mir ja nicht Bezahlt)
16Uhr Zurück Fahren oft bin ich um 17Uhr Zuhause und kann mich um 21Uhr wieder hin Legen.
Muss ich mir sowas Gefallen lassen? Ich bin auf die Fahrgemeinschaft Angewiesen sonst würde ich gar nicht zu dieser Firma Kommen, Oder zurück.
Ich bin auch nicht Bereit Überstunden zu machen dir mir nicht Bezahlt werden.
****** Rechtschreibung
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Zeitarbeits Firmen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Was steht im Vertrag zu Überstunden?
Gibt es laut Vertrag ein Zeitkonto?
"Es gibt Fest Angestellte die Morgens Lange Kaffee Trinken Rauchen und sich Unterhalten."
So einfach ist nicht nachvollziehbar, weshalb das Auswirkungen auf Ihre Arbeitszeit hat. Arbeiten Sie oder warten Sie?
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Im Vertrag steht nicht viel Drin nur meine Stunden die Betragen 35 in Der Woche,
(Ich kann ja nicht nach 7St. einfach aufhören und sagen ich habe Feierabend.)
Und es steht noch:
Für das Gesamte Arbeitsverhältnis gilt der Tarifvertrag zwischen dem Arbeitgeberverband Interessenverband Deutscher Zeitarbeit(IGZ) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB)
Ich muss ins Internet gehen um das Durch zu Lesen,und da steht was Über das Zeitkonto darauf kann man 160St. sammeln darf aber nicht drüber kommen.
quote:
So einfach ist nicht nachvollziehbar, weshalb das Auswirkungen auf Ihre Arbeitszeit hat. Arbeiten Sie oder warten Sie?
Das Problem ist das diese Leute das Zeug Herstellen was ich Später Bearbeite und vorher kann ich da nichts machen.
Und die Leute von der Fahrgemeinschaft mit denen ich mit Fahre sind Fest Angestellte.
und diese 3 Leute machen jeden Tag Überstunden, und mir Bleibt nichts anderes Übrig mit zu machen.
Hab da mal was Raus gesucht:
3.1.3. Die monatliche arbeitszeit wird an die des entleihers angepasst. beginn
und ende der täglichen arbeitszeit einschließlich der Pausen und die verteilung
der arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage richten sich nach den im jeweiligen entleiherbetrieb gültigen regelungen bzw. anforderungen des entleihers.
(Das bedeutet das ich eigentlich eine 40Stunden Woche habe und nicht so wie im Vertrag steht 35 St.)
3.2.3. Die auf dem arbeitszeitkonto aufgelaufenen Stunden werden durch
freizeit ausgeglichen (vgl. PN 9). Dabei können der arbeitgeber und der arbeitnehmer in jedem Kalendermonat über jeweils zwei arbeitstage zeitguthaben
frei verfügen. eine verfügung durch den arbeitgeber darf nicht zu einem
negativen zeitguthaben des arbeitnehmers führen.
Die freizeitgewährung ist spätestens 2 arbeitstage vor antritt vom arbeitnehmer beim arbeitgeber zu beantragen und kann nur aus dringenden betrieblichen gründen abgelehnt werden. in einem solchen falle hat der arbeitgeber
innerhalb von 4 Wochen dem freizeitersuchen nachzukommen
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
"(Das bedeutet das ich eigentlich eine 40Stunden Woche habe und nicht so wie im Vertrag steht 35 St.)"
Und das sollte wohl das Thema sein, was Sie am besten umgehend mit dem Entleiher klären. Entweder Sie arbeiten 35 Stunden und gehen dann nachhause, oder Sie arbeiten länger und das ist dann auch vereinbart und die Bezahlung geregelt.
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//// ... das diese Leute das Zeug herstellen was ich später B
bearbeite und vorher kann ich da nichts machen.
M.a.W: Du hast deswegen Wartezeiten. Gleichwohl ist dieses Herumstehen und Warten auch Arbeitszeit. Grob gesagt: Sobald du eingestempelt hast, arbeitest du auch. Es ist Sache des AG dich auch angemessen zu beschäftigen. Da solltest du dich auch nicht bange machen lassen.
Wenn du es nicht alleine schaffst, mit deinem AG die Beschäftigungsdauer (täglich, wöchentlich) zu klären, empfehle ich, einer Gewerkschaft beizutreten. Dort bekommst du jedenfalls Rechtsberatung.
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Zunächst ein Tip vorab:
Begreifen Sie die Zeitarbeit als Chance und machen Sie sich nicht zu große Hoffnungen auf eine Übernahme durch den Entleihbetrieb oder in einem etwaig folgender Einsätze, egal was die Disponenten Ihnen sagen.
Sie sollten die Chance nutzen und es auch so sehen, dass es für die meisten Arbeitgeber sehr attraktiv wirkt, wenn Sie sich aus einer bestehenden Tätigkeit heraus bewerben. Seltsamerweise empfinden Arbeitgeber Bewerber Attraktiver wenn sie im Job sind. Also nutzen sie diese Zeit min. genauso viel oder noch mehr Bewerbungen zu schreiben, nicht zuletzt deshalb, weil sie nicht ganz unter demselben Druck sind jede Arbeit annehmen zu müssen, als wenn Sie Arbeitslos sind.
Weiterhin: Informieren Sie Ihren Disponenten NICHT darüber, dass sie aktiv weitersuchen, da die Zeitarbeitsfirmen regelmäßig ihrerseits auch nicht darüber informieren, dass ein Einsatz evtl. nur 4 Wochen geht. Plötzlich ist die Kündigung da ...
Nun zu Ihrer Sache.
Ich beschreibe mal wie Ihre erste Abrechnung aussehen wird, da Ihre Frage nach den Überstunden zwangsläufig bei der ersten Abrechnung nochmal in anderer Form auftauchen wird.
Sie brauchen (formal) keine Angst haben, dass Ihre Überstunden verloren sind, dem ist nicht so.
Sie werden auf Basis einer regelmäßigen individuellen Arbeitszeit entlohnt. Soll heißen auf Basis der vereinbarten 35 Std. - Woche. Alles darüber hinaus fließt ins Zeitkonto ein.
Sie sollten bei der ersten Abrechnung darauf achten, dass immer derselbe Wert an Stundenlohn in das Zeitkonto fließt. Hier machen die Zeitarbeitsfirmen gerne Fehler zu ungunsten der Arbeitnehmer.
Bsp.:
Std.lohn lt. Entgeltgruppe: 7,89€
Zulage: 2,11
In Summe: 10€
21 Überstunden im Monat Juno
Auf der Abrechnung für den Juno sollten dann in etwa stehen:
147 Std. a 7,89
147 Std. a 2,11
21 Std. a 2,11
In Summe: 1514,xx € Brutto
Hier fließen nun 21 Std. zu 7,89 in das Zeitkonto. Wenn Sie also mal zu Hause bleiben, wird Ihnen diese Zeit aus dem Zeitkonto mit 7.89/h vergütet.
147 Std. im übrigen deshalb, weil jeder Monat eine unterschiedliche Anzahl an möglichen Arbeitstagen hat (vgl. dazu den Arbeits- oder Tarifvertrag), der Juno hier mit 21 Arbeitstagen und damit 147 Stunden.
Wenn die Firma Ihnen die geleisteten Überstunden nicht unmittelbar auszahlt, wird das Guthaben im Zeitkonto von einem Zeitkonto zu einem Wertkonto und es dürfe äußerst schwer sein im Auszahlungs- oder Entnahmefall zu bestimmen welche Stunde welchen Wert hatte.
Weiterhin wäre es im Juno so, dass wenn Sie mehr als 168 Stunden insgesamt gearbeitet hätten, dass jede weitere Stunde mit einem Zuschlag i.H.v. 25% zu vergüten wäre. Die 25% beziehen sich aber auf den "Grundlohn", hier den der Entgeltgruppe. Diese wird auch gern mit der Zulage verrechnet (also die 2,11 des obigen Beispiels) was aber nicht statthaft ist.
Sie meinten ja, sie wollten nicht mehr als die 35 Std. arbeiten ... leider ist es so, dass sie tatsächlich verpflichtet sind mehr als diese 35 Std. zu arbeiten und zwar entsprechend der Zeiten des Entleihbetriebes. Allerdings natürlich auch hier in den Grenzen der Gesetze.
Da Ihnen vermutlich der Tarifvertrag nicht zur Verfügung gestellt wurde, hier ein Weblink:
http://www.ig-zeitarbeit.de/datei/59
Achten Sie darauf, dass Ihnen nach Maßgabe des Tarifvertrages noch eine Einsatzbezogenen Zulage zusteht, wenn Sie eine gewisse Zeit in ein und demselben Entleihbetrieb arbeiten. Dieser kann mit einer etwaigen anderen Zulage verrechnet werden.
Sehr gern weisen die Verleiher die Arbeitnehmer in eine falsche Entgeltgruppe ein.
Schauen Sie mal im Tarifvertrag, in Ihrer Einsatzanweisung und in der Stellenbeschreibung bzw. in der Stellenanzeige was dort steht.
Zögern Sie keine Sekunde, notfalls mittels Anwalts, hier dann aber MINDESTENS ein Fachanwalt für Arbeitsrecht und sofern keine Rechtschutzvers. vorhanden, mittels Prozeßkostenhilfe, Ihr Recht einzufordern. Am besten natürlich dann, wenn Sie einen neuen Job haben.
Weiterhin beliebt ist eine Blankounterschrift für Urlaubs- und Freizeitausgleichsanträge. Sie sollten das nicht unterschreiben ohne das so ein Antrag entsprechend ausgefüllt ist.
Die Verleiher überbrücken damit gern in illegaler Art und Weise Zeiten ohne Einsatz zu ihren Lasten aus dem Zeitkonto oder Ihres Urlaubskontigentes. Zeiten ohne Einsatz sind gewöhnliches Risiko des Arbeitgebers und von diesem entsprechend zu bezahlen. Gemäß obigen Beispiels mit dem Grundlohn und der Zulage (also den 10€).
Weiterhin wird das auch gerne im Fall einer Krankheit genutzt Ihr Freizeitkonto zu belasten: Wenn Sie Std. aus dem Konto nehmen, können Sie nicht krank sein, was im Fall einer AU zur Folge hat, dass die Stunden als genommen gelten. Das steht auch unter Garantie im Arbeitsvertrag. Achten Sie also IMMER und allen Umständen darauf, SOFORT und so schnell wie möglich entsprechende AU der Zeitarbeitsfirma zu kommen zu lassen und zwar so, dass der Eingangszeitpunkt beweisbar ist und dass der Zeitpunkt des Beginns der Krankheit, bzw. der AU auch der Tag des ersten Fernbleibens ist.
Sorgen Sie also bitte vor, in dem Sie von _allem_ was sie unterschreiben, also auch die Stundenzettel, eine Kopie haben.
Da Sie jetzt neu beginnen: In den ersten vier Wochen Ihrer Tätigkeit sollten Sie nicht Krank werden. Dann muss nähmlich nicht der Arbeitgeber die Zeit zahlen, sondern die Krankenkasse. Nicht wenige Verleiher schreiben das zwar im Arbeitsvertrag, dennoch klären sie den Arbeitnehmer erst darüber auf, wenn der sich wg. der Abrechnung meldet, weil da was fehlt ...
Das sollte fürs erste genügen und erschreckt Sie hoffentlich nicht zu sehr.
Wie gesagt, begreifen Sie die Zeitarbeit als Chance und höchstens als vorübergehende Station sich weitere Fähigkeiten und Erfahrungen anzueignen.
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Es ist ja nicht so das ich Überhaupt nicht Arbeiten will oder so.
Mein Problem ist einfach das die Arbeitsstelle zu weit weg ist, das ich oft so Spät zuhause bin eigentlich ist Feier Abend 14:45 das ich bin da noch nie Pünktlich raus gekommen.
Alle anderen gehen bereits um 14:45 nur 1 Person meint immer Länger machen zu Müssen und mein Problem ist diese Person gehört zur Fahrgemeinschaft.
Das Bedeutet für mich ich muss Warten bis diese Person Fertig ist,Heute schon wieder 15:45 War er Fertig.
Ich habe um 15Uhr Feier Abend gemacht ich hatte einfach keine Lust mehr mich dort hin zu stellen nur weil er noch was machen wollte das was er eigentlich Morgens hätte schaffen können.
Und mit Bus und Bahn würde ich 2 Stunden Brauchen um Nachhause zu Kommen.
Ich habe Heute mal nach einem anderem Arbeitsort gefragt.
der in Meiner Nähe ist wo ich ohne Probleme mit Bus und Bahn hin komme. Und ich weiß das die was in meiner Näher haben die Firma kann ich Ohne Probleme erreichen mit der Bahn kann da sogar hin Laufen.
Die haben mich dort hin geschickt weil die nur Früh Schicht haben.Und am Wochenende nicht Arbeiten.
Ich bin Trainer einer Jugendmannschaft und hab Montags Mittwochs Training und Wochenende immer ein Spiel.
Deswegen Arbeite ich dort.
quote:
Wenn die Firma Ihnen die geleisteten Überstunden nicht unmittelbar auszahlt, wird das Guthaben im Zeitkonto von einem Zeitkonto zu einem Wertkonto und es dürfe äußerst schwer sein im Auszahlungs- oder Entnahmefall zu bestimmen welche Stunde welchen Wert hatte.
Man kann aber die Stunden Anpassen das ich eine 38-40 Stunden Woche habe.
Steht auch hier:
3.1.3. Die monatliche arbeitszeit wird an die des entleihers angepasst. beginn
und ende der täglichen arbeitszeit einschließlich der Pausen und die verteilung
der arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage richten sich nach den im jeweiligen entleiherbetrieb gültigen regelungen bzw. anforderungen des entleihers.
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quote:
Alle anderen gehen bereits um 14:45 nur 1 Person meint immer Länger machen zu Müssen und mein Problem ist diese Person gehört zur Fahrgemeinschaft.
Das ist nun aber weder das Problem der Leihfirma, noch des Entleihers, sondern allein der Fahrgemeinschaft geschuldet.
Wenn Sie Pech haben, dann bezahlt der Entleiher auch keine längere Arbeitszeit oder ist dem AG das egal, wer wie lange arbeitet?
@
quote:
... Man kann aber die Stunden Anpassen das ich eine 38-40 Stunden Woche habe. ...
Nicht dass Sie da auf einer falschen Fährte sind. Gemeint ist, dass die Auszahlungsmodalitäten sich verändern, soll heißen Sie werden nicht auf Basis der 35 Std. - Woche ausgezahlt, sondern eben auf z.B. 38 oder 40 Stunden. Entsprechend weniger fließt ins Zeitkonto.
Ich würde wetten wollen dass die ZA-Firma sich nicht gleich zu Beginn darauf einlässt, da es Ureigenenes Interesse ist möglichst schnell möglichst viel ins Zeitkonto fliegen zu lassen.
Die Begründung ist recht einfach, da der Teil welcher im Zeitkonto ist, von der Firma nicht verbeitragt werden muss, erst im Zeitpunkt der Auszahlung.
Mal so nebenbei von welchen Zahlen wir reden:
Angenommen die Firma hat 500 Mitarbeiter. Die haben im Durchschnitt 100 Std. im Konto und verdienen 10€/h.
500 MA * 100 Std * 10€ *20% SV = 100.000€
Nett oder?
Die machen das vermutlich erst, wenn Sie sich einer gewissen Marke nähern. Dann gibt es ein widerrufliche Zusatzvereinbarung, die Ihnen für eine gewisse Zeit die Auszahlung der geleisteten Stunden ermöglicht.
Aber zurück zu Ihrer Sache:
1000kleinesachen hat durchaus Recht, wenn er sagt, dass dieses Prob nicht der ZA - Firma geschuldet ist.
Allerdings sind Sie doch in der Mehrzahl und sollten diese Person bewegen können sich irgendwie anders zu verhalten.
Können Sie als Gruppe sich denn nicht umorientieren, die Fahrgemeinschaft anders gestalten, so dass Sie nicht mehr von dieser einen Person derart abhängig sind?
Sie können auch ein Gespräch mit der ZA - Firma suchen, am besten als Gruppe, sofern alle da arbeiten und Ihre Unzufriedenheit mit dieser einen Person äußern, wenn diese nicht gewillt ist, sich dem Wunsch der Gruppe anzupassen.
Der Zeitarbeitsfirma dürfte daran gelegen sein eine Lösunge zu finden, da sie sonst Gefahr läuft dass von den drei anderen recht kurzfristig ein oder mehrere Personen wieder ausscheiden, was wiederum den Auftrag gefährden könnte ...
Oder besteht nicht die Möglichkeit, wenn die Fahrgemeinschaft und das Zeitprob unveränderlich, dass Sie am Arbeitsplatz mehr Stunden leisten? Dann ist es auch für Sie produktiver ...
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