Zeitarbeitsfirma - Tarifvertrag

13. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
europe
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 5x hilfreich)
Zeitarbeitsfirma - Tarifvertrag

Vielleicht ist jemand von Euch in ähnlicher Situation, und kann mir etwas helfen.

Mein Mann hat bis April 2011 bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet. Insgesamt waren es 7 Monate.

Der Arbeitgeber sagt aus, dass in dem mehrgleidrigen Tarifwerk die CGZP nur einer von mehreren Tarifpartnern ist.

Im Internet liest man, dass man bis drei Jahre später seine Ansprüche auf gleiche Lohnzahlung wie die Stammbelegschaft eines Unternehmens geltent machen kann.

Wie ist das denn nun ?

Hat jemand schon seine Ansprüche geltent gemacht und kennst sich jemand mit der Thematik aus?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Es existieren diverse Tarifverträge. Ersteinmal müsste man wissen, auf welchen Tarifvertrag der Arbeitsvertrag deines Mannes verweist.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@europe

Wie lautet die wörtliche Bezugnahme zum Tarifvertrag im AV?

Das was man überall liest zur Leiharbeit und dem TV zwischen AMP und CGZP betrifft in erster Linie den Tarifvertrag der bis Ende 2009 gültig war. Anfang 2010 haben AMP und die christlichen Gewerkschaften schnelle reagiert und einen neuen mehrgliedrigen TV nach Vorbild der DGB-Gewerkschaften abgeschlossen. Nun gibt es zwar bereits mindestens ein Urteil eines Arbeitsgerichtes, das diesen neuen mehrgliedrigen Amp-TV ebenfalls als unwirksam ansieht, es wurde aber Berufung eingelegt. Die Rechtslage ist also völlig offen.

Man müsste als Betroffener aber bereits jetzt klagen, da vielen Leiharbeitern mit dem alten unwirksamen TV einzelvertraglich vereinbarte Ausschlussfristen zum Verhängnis geworden sind. Aber auch da sind Anwälte, Richter und Gerichte völlig unterschiedlicher Meinung und es ist ein weites Feld für Spekulationen.

Einige interessierte Laien finden Sie im Ig metall zoom forum. Die können vielleicht weiterhelfen.

Man muss aber dazu sagen, dass selbst bei dem vermeintlich klaren BAG-Urteil vom 15.12.2010 noch immer Unsicherheit herrscht. Besonders spitzfinden RAs der AG-seite ist es teilweise gelungen, die Arbeitsgerichte zu verunsichern. Einige Verfahren zu Nachzahlungen wurden wieder ausgesetzt, da angeblich nicht klar sei, ob das Urteil auch für die Vergangenheit oder nur für die Zukunft greift. Einfach unklar, was da für ein Kaos herrscht und das bei einer (angeblichen) Wissenschaft Jura.

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