Zeitarbeitsfirma Urlaub

12. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Jessy0205
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitarbeitsfirma Urlaub

Hallo!
Ich war wegen einer Karpaltunnel OP 8 Wochen krankgeschrieben. Habe am 23.6. Meiner Zeitarbeitsfirma mitgeteilt, dass ich bis 07.07. krank bin und dann wieder arbeiten kann. Sie meinte, dass sie dem Kunden Bescheid gibt.

Als ich dann vor zwei Tagen zur Nachtschicht kam, wurde mir gesagt ich wäre abgemeldet und müsse wieder nach Hause.

Am nächsten Tag habe ich bei meiner Zeitarbeitsfirma angerufen und sie sagte, dass sie aber eine Mitteilung an den Kunden gegeben hätte.
Man muss dazu sagen, es war nicht das erste Mal, dass sie mir Dinge nicht mitgeiteilt haben und die Schuld auf wen anders abgewälz haben.

Ich durfte dann am darauffolgenden Tag wieder zur Nachtschicht.
Nun hat mir meine Zeitarbeitsfirma heute eine Mail geschrieben, dass mein Antrag auf Urlaub für diesen Tag gewährt wurde...sprich sie ihn mir einfach abziehen, obwohl der Fehler ja definitiv nicht bei mir lag. Ist das rechtens?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18761 Beiträge, 6870x hilfreich)

Zitat (von Jessy0205):
Als ich dann vor zwei Tagen zur Nachtschicht kam, wurde mir gesagt ich wäre abgemeldet und müsse wieder nach Hause.

Du hast deine Arbeitskraft angeboten und bist von der Arbeitspflicht freigestellt worden, womöglich, weil deine ZAF dich nicht wieder zur Arbeit angemeldet hat.

Zitat (von Jessy0205):
Mail geschrieben, dass mein Antrag auf Urlaub für diesen Tag gewährt wurde..

Hast du denn einen Antrag auf Urlaub für diesen Tag gestellt, und wenn ja: wann?
Das geht ja wohl nicht, dass über einen Urlaubsantrag so spät entschieden wird, dass der Zeitpunkt erreicht oder sogar schon vorüber ist.
Es geht auch nicht an, dass die ZAF einfach 'Urlaub' schreibt/verfügt, weil oder wenn es zu so einem Schlamassel kommt wie oben dargestellt.

M.E. darf dir kein U-Tag abgezogen werden, für diesen Tag bzw. für diese Nachtschicht bist du zu stellen, als ob du gearbeitet hättest. Die Vorgänge sollten deinerseits lückenlos nachweisbar sein.

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