Zeitarbeitsfirma hält sich nicht an den Tarifvertrag

5. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Kiraniel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Zeitarbeitsfirma hält sich nicht an den Tarifvertrag

Mein Freund ist derzeit in einem Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt.
Dieses Unternehmen wirbt mit dem IGZ Tarifvertrag und dennoch gibt es derzeit eine Baustellen.

Vorweg: Er ist seit knapp 10 Monaten dort beschäftigt, davon 6 in einem festen Kundenunternehmen. Eine Kündigung kommt von ihm nicht in Frage da es ihm sehr gut im Kundenunternehmen gefällt und er hart auf eine festanstellung hinarbeitet.


Es geht unter anderem um folgende Punke, wo sich seine Zeitarbeitsfirma querstellt.

1.) Urlaubsgewährung
Der IGZ Vertrag (und sein Arbeitsvertrag) richten sich nach dem Bundesurlaubsgesetz.
Er würde gerne seine 24 Tage Urlaub planen, das Zeitarbeitsunternehmen sagt jedoch, das ihm pro gearbeiteten Monat lediglich 2 Tage zur Verfügung stehen würden.
Er müsste also 3 Monate arbeiten um 6 Tage am Stück freinehmen zu können.

2.) Zeitarbeitskonto
Durch einen finanziellen Engpass hat mein Freund darum gebeten ein paar Stunden vom Arbeitskonto auszahlen zu lassen.
Dies wurde ihm verweigert, auch eine Abbau der Stunden durch Freuzeitausgleich wurde ihm verwährt. Er könne erst ab 60 Mehrstunden irgendwas entscheiden.
Im Tarifvertrag steht dazu folgendes: "Die auf dem Arbeitszeitkonto aufgelaufenen Stunden werden in der Regel durch Freizeit
ausgeglichen (vgl. PN 8). Dabei können der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in jedem Kalendermonat über jeweils zwei Arbeitstage Zeitguthaben frei verfügen."
Also kann er doch kurzfristig auch auf solche Tage zurückgreifen oder?

3.) Ausszahlung der Überstunden durch Tarifumstellung
Er musste vor kurzem einen Zettel unterschreiben in dem er Zustimmt das sämtliche Überstunden im Juni wegen einer Tarifumstellung ausgezahlt werden.
Geht das so einfach ? Er fängt dann ja wieder bei 0 Stunden an.

Hat jemand Tipps oder Antworten ? Wir sind bald schon so weit zu einem Anwalt zu laufen, hoffen aber ersteinmal auf Hilfe aus dem Netz.

Liebe Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Vorweg: das sich viele Leihfirmen weder an Gesetz noch an Tarifvertrag halten, ist bekannt und eher Regel als Ausnahme.

Zitat:
1.) Urlaubsgewährung
Der IGZ Vertrag (und sein Arbeitsvertrag) richten sich nach dem Bundesurlaubsgesetz.
Er würde gerne seine 24 Tage Urlaub planen, das Zeitarbeitsunternehmen sagt jedoch, das ihm pro gearbeiteten Monat lediglich 2 Tage zur Verfügung stehen würden.
Er müsste also 3 Monate arbeiten um 6 Tage am Stück freinehmen zu können.


Das ist natürlich nicht zulässig. Da das AV länger als 6 Monate besteht und somit die Wartezeit des BUrlG vorüber ist, hat der AN bei einem ungekündigten Arbeitsverhältnis Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Hier in Höhe der tarifvertraglich vereinbarten 24 Urlaubstage (4 Wochen plus 4 Tage). Der Urlaubsanspruch wird nicht pro Monat erarbeitet.

Zitat:
2.) Zeitarbeitskonto
Durch einen finanziellen Engpass hat mein Freund darum gebeten ein paar Stunden vom Arbeitskonto auszahlen zu lassen.
Dies wurde ihm verweigert, auch eine Abbau der Stunden durch Freuzeitausgleich wurde ihm verwährt. Er könne erst ab 60 Mehrstunden irgendwas entscheiden.
Im Tarifvertrag steht dazu folgendes: "Die auf dem Arbeitszeitkonto aufgelaufenen Stunden werden in der Regel durch Freizeit
ausgeglichen (vgl. PN 8). Dabei können der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in jedem Kalendermonat über jeweils zwei Arbeitstage Zeitguthaben frei verfügen."
Also kann er doch kurzfristig auch auf solche Tage zurückgreifen oder?


Definiere bitte kurzfristig. Auf jeden Fall wird es immer so sein, dass die Leihfirma im Zweifel von heute auf morgen Freizeitausgleich anordnet, wenn es ihr selber in den Kram passt.
Eine Auszahlung ist m.W. tarifvertraglich erst bei mehr als 105h vorgesehen. Das ist jedoch immerhin eine Verbesserung gegenüber vorherigen Versionen dieses TV. Dazu zur Sicherheit selbst im iGZ-DGB-MTV nachlesen.

Zitat:
3.) Ausszahlung der Überstunden durch Tarifumstellung
Er musste vor kurzem einen Zettel unterschreiben in dem er Zustimmt das sämtliche Überstunden im Juni wegen einer Tarifumstellung ausgezahlt werden.
Geht das so einfach ? Er fängt dann ja wieder bei 0 Stunden an.


Hat er denn Zettel unterschrieben und damit zugestimmt? Die Firma ist wirklich sehr auf ihren eigenen Vorteil bedacht!

Wenn bereits unterschrieben, dann sorry und selber schuld. Warum macht man sowas, ohne sich vorher zu informieren? Es gehört zu den Gepflogenheiten der Leihfirmen, LAN kurzfristig ins Büro zu bestellen - üblicherweise auch noch in deren Freizeit - und dort irgendwas schnell zum Unterschreiben vorzulegen. Typischerweise unterschreiben dann 9 von 10 Leiharbeiter schlichtweg alles, was ihnen unter die Nase gehalten wird. Warum, habe ich bis heute nicht verstanden.

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#2
 Von 
Kiraniel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von 1000kleinesachen):

Das ist natürlich nicht zulässig. Da das AV länger als 6 Monate besteht und somit die Wartezeit des BUrlG vorüber ist, hat der AN bei einem ungekündigten Arbeitsverhältnis Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Hier in Höhe der tarifvertraglich vereinbarten 24 Urlaubstage (4 Wochen plus 4 Tage). Der Urlaubsanspruch wird nicht pro Monat erarbeitet.


Wir waren heut nochmal in der Firma, mit einer Kopie des IGZ Vertrages, angeblich würden ihm nur 5 Tage derzeit zustehen würde er mehr benötigen könne man ihm auch gerne unbezahlten urlaub anbieten. Was mich einfach wütend bei der Sache macht, ständig wollen die wissen warum er Urlaub braucht !

Zitat:
Definiere bitte kurzfristig. Auf jeden Fall wird es immer so sein, dass die Leihfirma im Zweifel von heute auf morgen Freizeitausgleich anordnet, wenn es ihr selber in den Kram passt.


Kurzfristig in Form von ca. 2 Wochen, wenn er bspw. Anfang des Monats fragt ob er 2 Tage am Ende des Monats frei kriegen könnte ohne auf den Urlaub zurückgreifen zu müssen. Das es nicht von jetzt auf gleich geht, ist uns bewusst.

Zitat (von 1000kleinesachen):
Hat er denn Zettel unterschrieben und damit zugestimmt? Die Firma ist wirklich sehr auf ihren eigenen Vorteil bedacht!

Wenn bereits unterschrieben, dann sorry und selber schuld. Warum macht man sowas, ohne sich vorher zu informieren?


Leider ja.... er musste das unterschreiben, sein Vorgesetzter hat ihm eigentlich keine andere Wahl gelassen. Erst im Nachhinein wurde ihm bewusst das die versuchen so noch einmal Geld zusparen da bei der Tarifumstellung die Leiharbeiter mehr Geld bekommen sollen. Ausgezahlt werden die Überstunden natürlich nach dem alten Tarif. Ihm ist klar das es seine eigene Schuld gewesen ist.

Das Problem wurde nun aber der IGZ Stelle in Münster gemeldet und wir wurden an die Schlichtungsstelle verwiesen, diese will er morgen anrufen und sich dort hilfe holen. Er ist wirklich zufrieden in dem Unternehmen wo er derzeit eingsetzt ist und er möchte dort wirklich bleiben, nur seine ZAF macht ihm echt zuschaffen.

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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Ja, der iGZ hat so eine Schlichtungsstelle. Da bin ich mal gespannt, was dabei rum kommt. Aber nicht vergessen: iGZ ist die Vereinigung der Arbeitgeber. Eure Interessenvertretung wäre eine DGB-Gewerkschaft wie IGM oder Verdi. Sprecht doch auch das Problem mit den Überstunden auszahlen an.

Ansonsten bleibt noch den Urlaubsantrag vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen. Wie eine Firma so hartnäckig die Gesetzeslage verleugnen kann, ist in der Tat fragwürdig. Vielleicht fehlt es da schlicht an der Eignung einen Bezrieb zu führen und die Erlaubnis zur ANÜ wäre von der Kontrollbehörde zu widerrufen. Diese zu informieren wäre möglicherweise auch in die Überlegung einzubeziehen.
Ist der Urlaub denn mit dem Einsatzbetrieb besprochen wurden? Auch wenn rechtlich der Urlaub vom LeihAg genehmigt werden muss, in der Praxis läuft das in der Regel sehr entspannt, wenn der Verleiher erfährt, der Einsatzbetrieb hat kein Problem damit.

Zitat (von Kiraniel):
Zitat (von 1000kleinesachen):

Leider ja.... er musste das unterschreiben, sein Vorgesetzter hat ihm eigentlich keine andere Wahl gelassen. Erst im Nachhinein wurde ihm bewusst das die versuchen so noch einmal Geld zusparen da ....


Müssen muss man gar nichts! Dieses Argument zieht nicht. Und wenn das jetzt keine Lehre fürs Leben war, dann kommt das nächste Mal die Frage: mein Freund hat gestern einen vorgelegten Aufhebungsvertrag unterschrieben, er musste. Und heute sagt die Arbeitsagentur, es gibt 12 Wochen Sperre beim Arbeitslosengeld. Wir haben aber keine Rücklagen für die Miete und wie sollen wir Essen finanzieren.
Denkt mal darüber nach. So einen Fehler haben viele von uns in ihrem Leben gemacht, ist nicht schön, aber passiert. Nur sollte man die passenden Konsequenzen für sich in der Zulunft ziehen.

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#4
 Von 
Kiraniel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von 1000kleinesachen):

Ist der Urlaub denn mit dem Einsatzbetrieb besprochen wurden? Auch wenn rechtlich der Urlaub vom LeihAg genehmigt werden muss, in der Praxis läuft das in der Regel sehr entspannt, wenn der Verleiher erfährt, der Einsatzbetrieb hat kein Problem damit.
.


Sein Leihbetrieb ist nicht das Problem, da sein Chef super zu frieden mit ihm ist. Er kann er sogar kurfristig Urlaub bekommen.
Ledilich seine ZAF stellt sich jedes mal an wie eine "Diva" wenn es um den gesetzlichen Urlaub geht. Obwohl er schon rechtzeitig wegen Urlaub anfragt. Man könnte es ja verstehen wenn die zicken würden wenn er von heut auf morgen Urlaub möchte. Im Endeffekt genehmigen sie ihn nun auch (er möchte ja nur eine Woche frei nehmen, das wären ebend diese 5 Tage die ihm ja angeblich zustehen) Aber sobald er über diese 5 Tage gehen würde, sprach sein Zeitarbeitsfutzi gleich von eventuell unbezahlten Urlaub.

Sollten wir bei der Schlichtungsstelle keinen Erfolg haben tendieren wir tatsächlich zu einem Anwalt. Mein Freund ist mittlerweile so mürbe das er sich nach einer anderen Stelle umschaut und auch bei den Kollegen im Leihbetrieb nach deren ZAF fragt.

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#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat (von Kiraniel):

Sein Leihbetrieb ist nicht das Problem, da sein Chef super zu frieden mit ihm ist. Er kann er sogar kurfristig Urlaub bekommen.


Mit Leih-AG war der (Ver)Leih-AG gemeint, nicht der (Ent)Leihbetrieb = Einsatzbetrieb. Ist nicht immer so einfach mit den Begriffen.

Apropos Anwalt: es besteht Rechtsschutz per Versicherung?

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