Hallo
Person XY ist bei einer Zeitarbeitsfirma in Teilzeit angestellt. Sein Jahresurlaub beträgt 10 Tage. Stand März hat er noch 2 Tage davon übrig.
Aufgrund der aktuellen Situation möchte er im April seine letzten beiden Urlaubstage nehmen. Die Zeitarbeitsfirma verweigert die Genehmigung mit der Begründung das der komplette Jahresurlaub nicht in so einem kurzen Zeitraum direkt am Anfang des Jahres genommen werden kann.
Auf welches Recht beruft sich die Zeitarbeitsfirma jetzt? Der Tarifvertrag sagt dazu nichts. Auch der Arbeitsvertrag
nicht.
Zeitarbeitsfirma verweigert kompletten Jahresurlaub am Anfang des Jahres
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Voraussetzung dafür, dass du jetzt schon den kompletten Jahresurlaub für 2020 nehmen kannst, ist, dass du die Wartezeit von 6 Monaten schon mehr oder minder lange erfüllt hast. Wenn das so ist, hat die Firma keinen gewohnt, dir den Urlaub zu verweigern, es sei denn, es stünden dringende betriebliche Gründe dagegen oder die Urlaubswünsche anderer. Was anderes gibt es da nicht. Schon gar nicht das Argument, dass der Jahresurlaub so früh noch nicht verbraucht werden dürfte.
ZitatVoraussetzung dafür, dass du jetzt schon den kompletten Jahresurlaub für 2020 nehmen kannst, ist, dass du die Wartezeit von 6 Monaten schon mehr oder minder lange erfüllt hast. Wenn das so ist, hat die Firma keinen gewohnt, dir den Urlaub zu verweigern, es sei denn, es stünden dringende betriebliche Gründe dagegen oder die Urlaubswünsche anderer. Was anderes gibt es da nicht. Schon gar nicht das Argument, dass der Jahresurlaub so früh noch nicht verbraucht werden dürfte. :
Ich bin bereits seit 2 Jahren in dem Betrieb. Dringende betriebliche Gründe gibt es natürlich keine. Im Gegenteil, es wird gebeten möglichst viel Urlaub zu nehmen um Arbeitsplätze zu retten.
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Na dann. Frag doch einfach mal nach, ob du wegen dieser beiden Tage vor Gericht gehen musst.
ZitatAuf welches Recht beruft sich die Zeitarbeitsfirma jetzt? :
Woher sollen wir das wissen? Ist doch eine prima Frage die man der Firma stellen sollte ...
Hochgerechnet auf Vollzeit erhalte ich nicht den vollen Urlaubsanspruch von 25 Tagen. Wahrscheinlich weil mein Vertrag im August ausläuft. Der Tarifvertrag sagt dazu das in diesem Fall für jeden Beschäftigungsmonat 1/12 des Urlaubsanspruchs gerechnet wird, mindestens jedoch der gesetzliche Mindesturlaub. Müsste ich nicht also trotz ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte, auf 24 Urlaubstage hochgerechnet werden?
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