Zeitarbeitsfirma verweigert kompletten Jahresurlaub am Anfang des Jahres

15. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
crazyivan
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitarbeitsfirma verweigert kompletten Jahresurlaub am Anfang des Jahres

Hallo

Person XY ist bei einer Zeitarbeitsfirma in Teilzeit angestellt. Sein Jahresurlaub beträgt 10 Tage. Stand März hat er noch 2 Tage davon übrig.

Aufgrund der aktuellen Situation möchte er im April seine letzten beiden Urlaubstage nehmen. Die Zeitarbeitsfirma verweigert die Genehmigung mit der Begründung das der komplette Jahresurlaub nicht in so einem kurzen Zeitraum direkt am Anfang des Jahres genommen werden kann.

Auf welches Recht beruft sich die Zeitarbeitsfirma jetzt? Der Tarifvertrag sagt dazu nichts. Auch der Arbeitsvertrag nicht.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

Voraussetzung dafür, dass du jetzt schon den kompletten Jahresurlaub für 2020 nehmen kannst, ist, dass du die Wartezeit von 6 Monaten schon mehr oder minder lange erfüllt hast. Wenn das so ist, hat die Firma keinen gewohnt, dir den Urlaub zu verweigern, es sei denn, es stünden dringende betriebliche Gründe dagegen oder die Urlaubswünsche anderer. Was anderes gibt es da nicht. Schon gar nicht das Argument, dass der Jahresurlaub so früh noch nicht verbraucht werden dürfte.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
crazyivan
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Voraussetzung dafür, dass du jetzt schon den kompletten Jahresurlaub für 2020 nehmen kannst, ist, dass du die Wartezeit von 6 Monaten schon mehr oder minder lange erfüllt hast. Wenn das so ist, hat die Firma keinen gewohnt, dir den Urlaub zu verweigern, es sei denn, es stünden dringende betriebliche Gründe dagegen oder die Urlaubswünsche anderer. Was anderes gibt es da nicht. Schon gar nicht das Argument, dass der Jahresurlaub so früh noch nicht verbraucht werden dürfte.


Ich bin bereits seit 2 Jahren in dem Betrieb. Dringende betriebliche Gründe gibt es natürlich keine. Im Gegenteil, es wird gebeten möglichst viel Urlaub zu nehmen um Arbeitsplätze zu retten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

Na dann. Frag doch einfach mal nach, ob du wegen dieser beiden Tage vor Gericht gehen musst.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von crazyivan):
Auf welches Recht beruft sich die Zeitarbeitsfirma jetzt?

Woher sollen wir das wissen? Ist doch eine prima Frage die man der Firma stellen sollte ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
crazyivan
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Hochgerechnet auf Vollzeit erhalte ich nicht den vollen Urlaubsanspruch von 25 Tagen. Wahrscheinlich weil mein Vertrag im August ausläuft. Der Tarifvertrag sagt dazu das in diesem Fall für jeden Beschäftigungsmonat 1/12 des Urlaubsanspruchs gerechnet wird, mindestens jedoch der gesetzliche Mindesturlaub. Müsste ich nicht also trotz ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte, auf 24 Urlaubstage hochgerechnet werden?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.834 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen