Zeitarbeitsvertrag + Resturlaub

25. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
ullalindig
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitarbeitsvertrag + Resturlaub

Hallo,

benötige dringenst eine Auskunft.

"A" hat einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.12.05 bei Firma XYZ. Dieser läuft aus.
Es ist aber noch ein Resturlaubsanspruch von 12 Arbeitstagen bis Ende des Jahres vorhanden.
z.Zt. ist in dieser Firma allerdinges Saison (bis Ende des Jahres), bedeutet (eigentlich) für alle Arbeitnehmer Urlaubsstopp.
Nun ist aber dieser Resturlaub bei "A" vorhanden .
Muss die Firma diesen Resturlaub gewähren, oder kann die Fa. "A" dazu zwingen ihn sich auszahlen zu lassen.
Gibt es Quellen zu euren Antworten?
Für eine promte Antwort wäre ich dankbar.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo ulla, das Bundesurlaubsgesetz sagt dazu folgendes:
'(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, <font color=red>es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange</font> oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, <font color=red>entgegenstehen</font>...'

-> http://bundesrecht.juris.de/burlg/BJNR000020963BJNE000801308.html

Man kann versuchen, wenn der Arbeitgeber den Urlaub nicht gewähren will, das per Gericht durchzusetzen, nur kann aus der Ferne keiner beurteilen, wie das Gericht dann entscheiden wird. (in dem § ist übrigens ganz unten auch zu lesen, dass der Urlaub dann abgegolten wird, wenn der Urlaub nicht genommen werden kann)

MfG

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