Morgen,
Eine Dienstvereinbarung sieht folgendes vor:
In Verbindung mit Urlaub soll ein Zeitausgleich nur vor Antritt und/oder nach Beendigung des Urlaubs genommen werden. Zeitausgleichstage können nicht innerhalb eines Erholungsurlaubs gewährt werden.
Nun habe ich am 23.12.2019 Urlaub (erster Urlaubsantrag )genommen und möchte am 27.12.2019 Gleittag (erster Gleittagantrag) nehmen....
dann vom 30.12.2019 bis 02.01.2019 (zweiter Urlaubstag) und am 03.01.2019 Gleittag (zweiter Gleittagantrag)
nun ist man der Meinung das geht nicht, da es ein zusammenhängender Urlaub ist (23 und 31.12 sind tarifvertraglich Frei).
Die Konsequenz das ich aus den Gleittagen zurück zum Dienst geholt werden kann, ist mir klar...
Wäre es möglich oder nicht?
Danke für Hilfe….
Zeitausgleich Gleittage
11. Dezember 2019
Thema abonnieren
Frage vom 11. Dezember 2019 | 06:15
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 3x hilfreich)
Zeitausgleich Gleittage
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#1
Antwort vom 11. Dezember 2019 | 12:13
Von
Status: Schüler (298 Beiträge, 104x hilfreich)
Für einen Gleittag am Freitag werden weniger Stunden abgezogen, als für einen am Montag, richtig?
Dein Plan ist allerdings so nicht umsetzbar.
Auch wenn du zwei Urlaubsanträge stellst, handelt es sich doch um einen zusammenhängenden Urlaub vom 23.12.2019 bis 03.01.2020.
Laut Dienstvereinbarung könntest du nur am 23.12.2019 und am 03.01.2020 je einen Gleittag nehmen.
Ausnahme: Du arbeitest am 28.12. und/oder 29.12.
#2
Antwort vom 11. Dezember 2019 | 13:11
Von
Status: Weiser (17443 Beiträge, 6490x hilfreich)
/// .... dass ich aus den Gleittagen zurück zum Dienst geholt werden kann, ist mir klar.
Wieso das denn? Frei ist frei und AN muss im Frei nicht für den AG erreichbar sein. (Außer freilich, der AV bestimmt es anders.)
Und jetzt?
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