Zeiten für Überstunden bestimmen

15. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
Mokaka
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeiten für Überstunden bestimmen

Hallo zusammen,
momentan sind wir im Büro ziemlich unterbesetzt und es fällt wegen Corona immer wieder jemand aus, so dass wir Überstunden machen müssen um wenigstens einigermaßen über die Runden zu kommen.
An sich ist das für mich kein Problem. Jetzt würde ich nur gerne wissen, ob mir der Chef vorschreiben kann, zu welchen Uhrzeiten ich diese machen darf.
Genauer gesagt, würde ich gerne meine Mittagspause für diese Zeit von einer auf eine halbe Stunde kürzen, was er mir nicht genehmigen will. Ich darf morgens um sieben anfangen (normalerweise acht Uhr), abends so lange wie ich will und samstags.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von Mokaka):
Genauer gesagt, würde ich gerne meine Mittagspause für diese Zeit von einer auf eine halbe Stunde kürzen, was er mir nicht genehmigen will.

Da die Pausenzeiten in Abhängigkeit von der Dauer der Arbeitszeit gesetzlich vorgeschrieben sind, wird ihn alleine schon das daran hindern dem Wunsch nach zu kommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Zitat (von Mokaka):
ob mir der Chef vorschreiben kann, zu welchen Uhrzeiten

Aber ja doch: Was wann wo und wie zu arbeiten ist, kann der Chef vorschreiben. Überstunden müssen eh angeordnet sein oder sich 'aus der Natur der Sache' ergeben. Das Problem mit deiner Praxis liegt m.E. darin, dass du die Firmenleitung entlastest, für mehr Personal zu sorgen.
Bloß die Pausen sind tabu. Das kann dein Chef dir gar nicht erlauben. Was du tatsächlich machst, ist deine Sache. An deine Gesundheit musst du allerdings auch und vor allem denken. Es hilft niemandem, wenn ein AN am Ende in einen BurnOut rauscht.

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#3
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 249x hilfreich)

Die gesetzliche Pause beträgt bei einer Arbeitszeit von 6-9 Stunden 30 Minuten.
Bei mehr als 9 Stunden sind es 45 Minuten.
Dein Chef darf diese Kürzung zulassen.

Ich würde doch an den Chef appellieren, dass die klaglose Übernahme von Überstunden doch nicht abgestraft werden sollten.

Viele Arbeitnehmer verbringen lieber 30 Minuten mehr echte Freizeit als eine Stunde Mittagspause.

Ich wüsste gar nicht, was ich in einer solch langen Pause anfangen sollte. Das wäre wirklich völlig verschwendete Zeit für mich.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Besserweiß, es geht nicht darum, ob der Mitarbeiter was mit seiner Pause anfangen kann oder nicht. Es geht darum, dass der Arbeitgeber letztlich bestimmt, wie lang die gesetzlich vorgeschriebene Pause ist. Und die Praxis zeigt, dass in vielen Fällen die 30 Minuten einfach zu kurz sind. Etwa, wenn man eine Kantine aufsuchen will oder aber die Mittagspause zum Einkauf nutzen. Das sind so Erfahrungen aus vielen Jahren Personalmanagement.

Und ja, es ist sinnvoll, vorübergehende Engpässe mit Überstunden abzupuffern. Und die Gestaltung dieser Mehrarbeit obliegt primär dem Chef. Es ist schon großzügig, dass da verschiedene Alternativen angeboten werden. Die grundsätzliche Frage in so Fällen ist immer, ob die Mitarbeiter überhaupt zur Ableistung von Überstunden verpflichtet sind und wie nach Ende einer solchen Phase die Stunden abgewickelt werden. Bezahlung und wenn ja, wie hoch, oder Freizeit? Da sollte sich der Fragesteller drauf konzentrieren.

wirdwerden

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Was du tatsächlich machst, ist deine Sache.

nicht ganz.

Wenn der AG mitbekommt, das der AN in den Pausen durcharbeitet, muss er das im Rahmen seiner Fürsorgepflicht verhindern, will er keine Konsequenzen fürchten müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

... okay, harry - das hätte ich in Klammern setzen und durchstreichen sollen.

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#7
 Von 
Mokaka
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Problem ist halt, dass ich auf dem Land in einem Teilort arbeite. Dort gibt es nichts, was man in der Pause groß machen könnte. Eine halbe Stunde langt mir da zum Mittagessen voll kommen.
Außerdem haben wir zu Hause nur ein Auto und dass braucht mein Mann. Er hat eine Fahrstrecke von gut 30 Minuten und mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zu erreichen.
Wenn schönes Wetter ist und nicht so dunkel wie jetzt, fahre ich normalerweise die gut 5 km mit dem Fahrrad. Auch bei meinem Arbeitsweg ist die Busverbindung nicht so gut. Morgens entweder um sechs (so früh darf ich aber nicht anfangen) und abends immer Recht knapp. Daher nehmen mich oft Kollegen mit und dann kann ich abends nicht beliebig lang arbeiten.

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#8
 Von 
Mokaka
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Problem ist halt, dass ich auf dem Land in einem Teilort arbeite. Dort gibt es nichts, was man in der Pause groß machen könnte. Eine halbe Stunde langt mir da zum Mittagessen voll kommen.
Außerdem haben wir zu Hause nur ein Auto und dass braucht mein Mann. Er hat eine Fahrstrecke von gut 30 Minuten und mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zu erreichen.
Wenn schönes Wetter ist und nicht so dunkel wie jetzt, fahre ich normalerweise die gut 5 km mit dem Fahrrad. Auch bei meinem Arbeitsweg ist die Busverbindung nicht so gut. Morgens entweder um sechs (so früh darf ich aber nicht anfangen) und abends immer Recht knapp. Daher nehmen mich oft Kollegen mit und dann kann ich abends nicht beliebig lang arbeiten.

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Zitat (von Mokaka):
Dort gibt es nichts, was man in der Pause groß machen könnte.

Gut; alles verständlich und nachvollziehbar, das alles ändert aber nichts an der Einschätzung vom Arbeitsrecht her.
Manche Menschen stricken oder häkeln zur Zeitüberbrückung, andere lesen ... und viele beschäftigen sich halt mit ihrem Smartphone.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von Mokaka):
Mein Problem ist halt, dass ich auf dem Land in einem Teilort arbeite. Dort gibt es nichts, was man in der Pause groß machen könnte.

Ja, das ist das Problem, dass das weder der Gesetzgeber noch der Arbeitgeber das berücksichtigen müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Zitat (von Mokaka):
dann kann ich abends nicht beliebig lang arbeiten.

Das ist wohl auch nichts, was jemand von dir verlangt - m.a.W: du setzt dich selber unter Druck und wirst die Erfahrung machen, wie viele andere schon auch, dass niemand es dir danken wird.
Du schuldest dem AG, was vertraglich vereinbart worden ist, das mag auch dann und wann Überstunden beinhalten.
Und du schuldest dem AG Arbeit 'mittlerer Güte'.
Nicht verlangt wird von AN, dass sie sich einen Kopf machen darüber, was Sache des AG ist.
Für AN tut es nur gut, dergleichen immer im Kopf zu behalten.

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