Guten Tag,
Ich arbeite ambulant in der Pflege. Das heisst dass ich zu den Klienten nach Hause gehe.
Bei der Zeiterfassung wird automatisch 20 minuten Arbeitsweg berrechnet. Auch wenn ich länger oder kürzer brauche. Sonst werden nur die Zeiten berrechnet, welche ich effektiv beim Klienten bin, plus noch begrenzte Büroarbeiten. In der Realität bin ich jedoch länger im Büro. Vorallem zu Beginn bei der Einarbeitung. Da war ich täglich den ganzen Tag anwesend, was auch von mir erwartet wurde, konnte aber nur die Zeit aufschreiben, die ich bei einem Klienten verbracht habe.
Mittlerweile habe ich eine Minuszeit von einem Monat. Da ich aber mehr arbeite als sie mir anrechnen und aus privaten Gründen, habe ich beschlossen zu künden. Nun möchte natürlich mein Arbeitgeber diese Minuszeit von meinem Lohn abziehen. Ich frage mich, ob es recjtlich erlaub ist, die volle Zeit abzuziehen, da ich ja nicht im Stundenlohn angestellt bin und mein Arbeitgeber zuständig sein sollte, um mir genügende Arbeit zu geben. Ich habe immer kommuniziert, dass ich in meinem Wochenplan Kapazität für weiter Klienten habe.
Zeiterfassung. Minuszeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Da steht wohl ein komplettes Zeiterfassungsschema auf dem Prüfstand, das die tatsächlichen Zeiten nicht abdeckt. Das erinnert gewissermaßen an die Zeiteinheiten, die z.B. in Werkstätten für diverse Arbeiten festgelegt sind. Zudem scheint es, dass dir Zeiten fehlen, in denen du bereit gewesen bist, Patienten zu betreuen - diese Zeiten könnten evtl. dem AG angelastet werden.
Wie dem auch sei - das muss sich wohl jemand Kundiger im Detail anschauen.
Wenn Sie während ihrer Arbeitszeit vom Chef von einem Kunden zum nächsten geschickt werden, dürfte die Fahrzeit auch Arbeitszeit sein. Sie fahren ja mit dem PKW, denke ich mal.?
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Wenn Sie tatsächlich für jeden Tag, an dem Sie mehr gearbeitet ( oder auch gefahren) haben und für den Sie nachfordern wollen, exakt die Zeit aufgezeichnet haben, also wirklich ganz genau, dann kann sich hier durchaus eine Klage lohnen. Kostet nichts, wenn man das ohne Anwalt macht. Dabei können Sie m.E. nichts verlieren, Sie sind ja schon betrogen worden, da Sie nach Meinung des Arbeitgebers Ihre Freizeit für ihn zur Verfügung stellen sollen.
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Moin, hast du schon gekündigt? Wenn du noch keinen Anschlußjob hast und arbeitslos wirst, setzt die Arbeitsagentur eine Sperrzeit für 3 Monate an.ZitatDa ich aber mehr arbeite als sie mir anrechnen und aus privaten Gründen, habe ich beschlossen zu künden. :
Benötigst du auch Leistungen vom Jobcenter/Hartz 4, dann setzt das JC auch eine Sanktion von 30% für 3 Monate an.
Unabhängig davon, ob du klagst.
Bitte genau durchrechnen, wann du kündigst.
Hallo,
meine Frau ist Bereichsleitung in der ambulanten Pflege und dort wird es so gehabt:
Fahrtzeiten von Patient zu Patient werden notiert und zählen als Arbeitszeit. Für die Büroarbeit danach gibt es eine festgelegte zeit, die auch überschritten werden kann, wenn dazu erfasst wird warum (muss natürlich ein nachvollziehbarer Grund sein). Diese Büroarbeit wird komplett bezahlt.
Genauso wird längere zeit beim Patienten bezahlt, wenn man entspr. einen Grund dokumentiert hat.
Ist es bei Dir ein privater Pflegedienst ?
Das in jedem Fall. So unzumutbar, daß man umgehend den Job hinschmeißen müsste (arbeitsrechtlich dürfte), ist die ganze Geschichte nicht. Aber Pflegekräfte werden ja händeringend gesucht, da sollten Sie kein Problem haben, etwas anderes/besseres zu finden.ZitatBitte genau durchrechnen, wann du kündigst. :
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