Hallo,
mein AG benutzt eine elektronische Zeiterfassung. Aus Sparmaßnahmen wurde vor Jahren die Überstundenvergütung abgeschafft ebenso wie die Möglichkeit, Überstunden abzubummeln. Die regelmäßig "zu viel" geleistete Arbeit verfällt am Monatsende einfach. Darüber hinaus werde ich mit einem Festgehalt vergütet.
Habe ich unter diesen Voraussetzungen die Möglichkeit, die Zeiterfassung zu verweigern - sie dient für mich keinem sinnvollen Zweck mehr außer meine Anwesenheit minutengenau zu kontrollieren und mir meine unbezahlten Überstunden monatlich schmerzhaft vor Augen zu führen.
Mit freundlichem Gruß
A. Schober
Zeiterfassung - Überstunden
24. Juli 2007
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Frage vom 24. Juli 2007 | 12:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeiterfassung - Überstunden
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#1
Antwort vom 24. Juli 2007 | 13:18
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2012x hilfreich)
wenn die zeiterfassung rechtswirksam eingeführt worden ist, wird es vmtl. eher keinen grund zur verweigerung geben, nur weil das instrument für diesen zweck nicht infrage kommt. es dient immer noch dazu, etwa minderzeiten und fehlzeiten zu dokumentieren.
... aber wenn es hart auf hart käme, würde ich doch einen ra befragen.
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