Zeiterfassung - Übertrag von Minusstunden

5. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Btk123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeiterfassung - Übertrag von Minusstunden

Servus,

Wer weiß denn mal sowas:

Paul arbeitet in einer schicken großen Firma. Paul muss sich morgens immer im Zeiterfassungssystem Einbuchen und nach getaner Arbeit ausbuchen. Das macht ihm viel Spaß und war bisher ne tolle Sache. Nun ist folgendes passiert. Paul musste im vorletzten Monat mal früher weg und hatte am Ende des Monats 3 Minusstunden. Bisher war das nie ein Problem... Paul konnte seine Minusstunden problemlos durch Mehrarbet im Folgemonat ausgleichen - das tat Paul auch und Ende letzten Monats und in den ersten Tagen diesen Monats war sein Konto wieder ausgeglichen. Ihr müsst wissen Paul hat bereits seit mehreren Jahren seinen Arbeitsvertrag, in dem geregelt ist, dass er eine außertarifliche Zulage erhält, durch welche 35 Stunden Mehrarbeit pauschal vergütet sind. Heute geht Paul zur Arbeit und muss feststellen, dass die 3 Minusstunden aus dem vorletzten Monat nun wieder von seinem Konto abgezogen wurden. Auf Nachfrage wurde erklärt, dass er nun um die 3 Minusstunden loszuwerden, innerhalb eines Monats 38 Stunden Mehrarbeit leisten muss, weil ja die ersten 35h Mehrarbeit bereits vergütet sind durch die Zulage... sein Tarifgehalt würde nun im Folgemonat um diese 3h gekürzt werden bei der nächsten Auszahlung... wenn er nicht bis Ende des Monats 38 Stunden Mehrarbeit leistet.... Paul fragt sich für wenn das logisch klingt, dass man für 3 Minusstunden 38 h nacharbeiten muss... und warum macht der Arbeitgeber sowas „Mitten im Monat" und für mehrere Monate rückwirkend gültig. Viele seiner Kollegen holen nun auch Minusstunden ein, die Sie in den Monaten zuvor bereits abgearbeitet haben... und alle fragen sich warum der Arbeitgeber oder der Betriebsrat darüber nicht informiert. Paul arbeitet doch eigentlich gerne da... aber das Verhältnis 38:3 und das Nichtinformieren des Arbeitgebers macht Paule nachdenklich... geht sowas? Wie ist da die Rechtslage?

Liebe Grüße,

BTK

-- Editiert von Btk123 am 05.10.2018 22:20

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

Nette Geschichte, nett erzählt.
Nützt bloß alles nix, wenn die Grundlagen nicht klar sind, also der AV oder TV und der Wortlaut.
Gleichwohl, scheint mir, liegt der Denkfehler beim AG, die Mehrarbeit von vornherein 'einzupreisen' und die wöchentliche AZ auf diese Weise hochzuschrauben. AN sollten sich gemeinschaftlich dagegen wehren.

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Gleichwohl, scheint mir, liegt der Denkfehler beim AG, die Mehrarbeit von vornherein 'einzupreisen' und die wöchentliche AZ auf diese Weise hochzuschrauben.


Diese Einschätzung kann ich nicht teilen.

Auch in dem Betrieb, in dem ich bis zum Eintritt in den Ruhestandes gearbeitet habe, gab es eine Gleitzeitregelung; die jedoch nicht vollumfänglich für uns AT Angestellte galt. Denn wir hatten, dies ist mit Paules Vertrag vergleichbar, auch eine ähnlich lautende Vertragsklausel; sinngemäß deutlich höheres Gehalt (über Tarif), dafür aber keine Vergütung für Mehrarbeit bis zu x Std.

Wenn es im Fall von Paul so ordentlich vereinbart und geregelt ist wie bei uns, ist daran nichts auszusetzen.

Zitat (von Btk123):
aber das Verhältnis 38:3 und das Nichtinformieren des Arbeitgebers macht Paule nachdenklich..
Vielleicht sollte Paule mal darüber nachdenken, dass seine Denkweise nicht zutreffend ist, da er für 35:0 zusätzlich entlohnt wird; und zwar unabhängig davon ob er diese 35 Std. auch erbringt.

Berry

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

Nee, Berry - das ist nun wirklich nirgends abzuleiten, dass diese Zulage Lohn sein soll für bis zu 35 h Mehrarbeit. Es dürfte sich lediglich um die übliche Bestimmung handeln, dass Mehrarbeit nicht extra vergütet wird bis zu dieser Stundenzahl, erst ab der 36 Stunde über Soll gibt es wieder Kohle. Zulagen werden doch wohl eher gezahlt, um Leute zu halten oder aus anderen Gründen.
Paul wird, vermute ich, einen üblichen AV für x Stunden für einen bestimmten Lohn plus Zulage und eben dieser Klausel. Wenn es da Mal ein paar Minusstunden gibt, sollten die im üblichen Wochenstundenmaß auszugleichen sein - dass das erst gehen soll, wenn tatsächlich mehr als 35 h zusätzlich reingearbeitet werden, kann es nicht sein.
Es wäre übrigens ganz reizvoll nachzurechnen, ob sich die Zulage für Paul lohnt, wenn er wirklich diese Stunden extra erbringen müsste - da könnte er u.U. deutlich draufzahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Btk123):
und alle fragen sich warum der Arbeitgeber oder der Betriebsrat darüber nicht informiert.

Zitat (von Btk123):
geht sowas? Wie ist da die Rechtslage?

Da wäre doch als erste mal die Frage, wie der Wortlaut der betreffenden Vereinbarung ist.



Als zweites, sollte man - abseits vom juristischen - überlegen, wie oft wurden die 35h eigentlich eingefordert?
Ist man da nicht bereits in dar "Gewinnzone"?
Wie oft werden die 35h zukünftig eingefordert werden, wenn man jetzt schlafende Hunde weckt, den Arbeitgeber auf die Füße tritt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31969 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Btk123):
und alle fragen sich warum der Arbeitgeber oder der Betriebsrat darüber nicht informiert.
Moin, es sollten also alle nicht sich selbst fragen, sondern den Betriebsrat, dieser dann uU den AG.
Fragen sich das alle AT-ler oder alle AN des Unternehmens?

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