Zeiterfassung - habe ich ein gesetzlich festgelegtes Recht auf ein Protokoll?

16. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sunny121
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Zeiterfassung - habe ich ein gesetzlich festgelegtes Recht auf ein Protokoll?

Hallo !

Ich hab da mal ne Frage : Bei uns im Betrieb wird die Zeit elektronisch erfasst, wie bei den meisten. Bei meinem "Alten" Betrieb wurde einmal im Monat ein Blatt mit den Zeiten ausgegeben auf dem die Stempelzeiten aufgeführt werden um diese dann zu kontrollieren.

In meinem jetzigen Betrieb wird ein solches Blatt nicht ausgegeben und somit kann keine Kontrolle des Arbeitnehmers gemacht werden.

Meine Frage ist : habe ich ein gesetzlich festgelegtes Recht auf so ein Protokoll ? oder muss der AG keins ausgeben ?

Vielen Dank für Eure Antworten.

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Sunny121
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Smile : Fragen die wieder zu Fragen führen, seufz. :-)

Also ich bin jetzt seit ca. 3,5 jahren in Diesem Betrieb, seit ich dabei bin gibt es schon eine "Zeiterfassung", zuerst mit Karte, seit letztem Jahr eine mit "Chip" in Stickform.

Die erfasste Zeit ist Bestandteil der Lohnabrechnung, also geh ich jetzt einmal Grundsätzlich davon aus das ich ein Gesetzliches Recht auf die Ausgabe eines Monatlichen Zeitprotokolls habe, oder seh ich das Falsch ?

Der BR hat soviel ich weiss zugestimmt, es gibt auch ein BV, die AN verzichten, bzw. haben noch nie ein Zeitprotokoll bekommen, ich zumindest nicht.

Ich hatte es einmal angesprochen wurde da jedoch von dem zuständingen Lohnbearbeiter angeschnauzt was er den noch alles machen solle.

Mfg

Sunny

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