Zeiterfassung

3. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Tanya
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeiterfassung

Bei uns treten in letzter Zeit des öfteren Probleme mit der Zeiterfassung auf.
Ich bin Krankenschwester im nichtöffentlichen Dienst. Die Arbeitszeit wird durch ein Zeiterfassungsgerät "stempeln" erfasst. Nun ist es wiederholt vorgekommen, dass auf dem Zeiterfassungsprotokoll, welches monatlich ausgehändigt wird, Dienstendzeiten manuell geändert (gekürzt) wurden.Ich beziehe Festgehalt,deswegen ist es für meine Bezahlung nicht relevant. Dennoch finde ich es nicht richtig, dass meine Arbeitszeit falsch dokumentiert bzw. geändert wird.
Wie sieht es rechtlich in diesem Fall aus?
Über eine Antwort würde ich mich freuen!
Tanya

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Line
Status:
Schüler
(421 Beiträge, 153x hilfreich)

Hallo Tanya,

warum werden die Zeiten denn manuell geändert und von wem (Pflegedienstleitung)? Und was sagen die dazu? Ich kann mir nicht vorstellen, daß das rechtlich so in Ordnung ist. Frag doch erstmal nach, warum das passiert!

Gruß

Line

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tanya
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Line,
die Endzeiten werden von der PDL geändert, mit der Begründung, dass das Zeiterfassungssystem diese Endzeiten nicht erkennt, da bei uns verschiedene Schichtzeiten bestehen.
Es bestehen zwei Schichten mit der gleichen Anfangszeit. Die Eine endet jedoch einige Stunden später. Bei dieser Schicht ist die Endzeit fest eingegeben. Das heißt, die Zeit die später gestempelt wird, wird nicht als Arbeitszeit gerechnet.
Das Problem besteht bei der kürzeren Schicht
Gruss
Tanya

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2330x hilfreich)

@Tanya Also ich hab deine Antwort jetzt mehrere male gelesen und versteh das Prinzip trotzdem nicht.

Heißt das jetzt du hast länger gemacht als du hättest arbeiten müssen und die PDL gleicht die Zeit an die Sollzeit an dem Tag an oder wie ist das zu verstehen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tanya
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja du hast es richtig erkannt.
Es liegt mir ja nicht daran, evtl. länger gearbeitete Zeit angerechnet zu bekommen.
Mein Problem habe ich vielmehr damit, dass meine Stempelzeit nicht mehr ersichtlich ist.
Welchen Sinn macht es zu stempeln, wenn die Zeiten danach korrigiert werden?
Ist Dies rechtens?
Gruss
Tanya

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bambosz
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 9x hilfreich)

Es ist klare Fälschung die die Überstunden verstcken soll. Ich bin BR und informatika der Zeiterfassung systeme betreut.
Welche Marke ist die Uhr (Hersteller).
Fieleicht weist Du wie heist bei Euch die Zeiterassung. ZB.: R3 Modul
oder Taris? Was wenn jemand stirbt nach der erfasten Zeit die manuel gefälscht ist. Er war noch im dienst als er starb. Laut Uhr nicht mehr. Versicherung ? Regards,Bambosz aus Polen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!
Was ist denn das für ein Problem?
Wenn einer um 7 Uhr anstempelt und um 15 Uhr
ab dann hat er 8 Stunden,stempelt der andere
um 14 Uhr ab dann hat er nur 7 Stunden.Da
gibt es doch nichts zu ändern an den Endzeiten.Es ist doch klar ersichtlich wie
lange jemand gearbeitet hat.

Gruss SAMMY1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 275.840 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.407 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen