Zeiterfassung als Arbeitnehmer vermeiden

15. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Zeit2022
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeiterfassung als Arbeitnehmer vermeiden

Hallo,
ich bin als Mitarbeiter im HomeOffice allergisch gegen Zeiterfassung und kann mir das gegenüber der Firma bisher auch leisten. Nun wird es mit den gesetzlichen Anforderungen wohl schwieriger.
Immer ist nur vom Schutz der Mitarbeiter gegenüber Überarbeitung die Rede, nie von Datenschutz unerwünschter Überwachung.

Gibt es da Auswege? Ich würde es gerne so weit wie möglich offen oder zumindest allgemein halten.
Was wenn ich Standard 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr täglich notiere, aber 21:00 Uhr abends noch eine interne Email versende, bringt das den Arbeitgeber in Bredouille, so dass in dieser Hinsicht auf genauere Erfassung protestiert werden kann/ muss?
Vielleicht warte ich einfach bis nächsten Tag..

Ist schon 9:00 bis 17:00 übers Jahr immer gleich eingetragen verdächtig künstlich, muss man da täglich variieren, mit Unterschrift nachweisen oder interessiert das im Detail doch niemanden?

Gibt es irgendwas beim Arbeitsvertrag anzupassen möglich?
Die vertragliche Arbeitszeit kann wohl kaum auf 1 Min. im Monat reduziert werden. ;) Zumal dann auch wieder die Email 21:00 Uhr dagegensteht.
Zu Fragen Scheinselbstständigkeit soll es auch nicht vorkommen. Irgendwelche Statuten für ein normales Arbeitnehmer-Verhältnis, aber mit Verzicht Arbeitnehmer auf 'Sorgen' hinsichtlich Überarbeitung, dafür drakonisch gesehene Überwachung zu verringern, Firma abgesichert?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7228 Beiträge, 1519x hilfreich)

Kein Arbeitgeber wird Ihnen einen Strick draus drehen, wenn Sie abends noch eine Mail bearbeiten.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Zeit2022
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frage ist, ob irgend ein Gesetzgeber/ Kläger der Firma einen Strick dreht, deswegen gibt ja gerade allgemein die massenhafte Einführung. Gibt es irgendeine Konstellation wo der Firma nicht Schaden droht, wenn nicht der Arbeitgeber alles einzeln aufschreibt?
Ein einzelner Tag ist nicht die Frage, aber was ist die Langzeitlösung, alternativ zu der stattfindenden Zeiterfassung?

Gedacht zum Schutz Arbeitnehmer schön und gut, aber was wenn kein Schutz nötig, sondern Nachteil, irgendein Ausweg?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von Zeit2022):
nie von Datenschutz unerwünschter Überwachung.

Mag daran liegen das es diese in der Realität nicht gibt.



Zitat (von Zeit2022):
Was wenn ich Standard 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr täglich notiere, aber 21:00 Uhr abends noch eine interne Email versende, bringt das den Arbeitgeber in Bredouille, so dass in dieser Hinsicht auf genauere Erfassung protestiert werden kann/ muss?

Ja sicherlich.

Den AN im übrigen auch. Dann gibt es - wie bei Gesetzesversößen üblich - erst Abmahnung und dann die Kündigung. Dann kann man ganz antiallergisch ALG I und ALG II beziehen oder sich eine Arbeit in einem Land außerhalb der EU suchen in dem das mit der Erfassung anders gesehen wird.



Zitat (von Zeit2022):
Ist schon 9:00 bis 17:00 übers Jahr immer gleich eingetragen verdächtig künstlich

Das ist schon bei wöchentlichen Eintrag sehr verdächtig.



Zitat (von cirius32832):
Kein Arbeitgeber wird Ihnen einen Strick draus drehen, wenn Sie abends noch eine Mail bearbeiten.

Solange er die Arbeitszeit korrekt erfasst, kann das gut sein.



Zitat (von Zeit2022):
Die vertragliche Arbeitszeit kann wohl kaum auf 1 Min. im Monat reduziert werden.

Doch sicherlich kann man das.
Nur fraglich wie man von dem Gehalt für 1 Minute Arbeit dann leben will ...



Zitat (von Zeit2022):
aber was wenn kein Schutz nötig, sondern Nachteil,

Da der Gesetzgeber und auch die Rechtsprechung festgestellt hat, das genau das Gegenteil der Fall ist, wird man da wohl Pech haben.



Ansonsten erst mal abarten wie sich Gesetzeslage und Technik entwickeln, Ein erster Vorschlag zum zusätzlichen Gesetz ist für Anfang 2023 geplant

Wobei es eigentlich unnötig ist, dann die gesetzliche Pflicht gibt es ja schon seit Jahren, sie wurde nur von allen ignoriert.




-- Editiert von User am 15. Dezember 2022 01:05

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wobei es eigentlich unnötig ist, dann die gesetzliche Pflicht gibt es ja schon seit Jahren, sie wurde nur von allen ignoriert.
Die gesetzliche Pflicht gab es nur für Erfassung von Arbeitszeiten die über die werktägliche Arbeitszeit gem § 3 ArbZG hinausgehen bzw. für Beschäftigte nach Mindestlohngesetz oder für bestimmte Branchen laut SchwarzArbG.

Zitat (von Zeit2022):
ich bin als Mitarbeiter im HomeOffice allergisch gegen Zeiterfassung und kann mir das gegenüber der Firma bisher auch leisten.
Hat man ein ärztliches Attest für diese Art der Allergie, die mir bisher unbekannt war?

Ansonsten gilt: Der Arbeitgeber ist zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten verpflichtet und kann diese an den Arbeitnehmer delegieren. Eine Kontrollpflicht der Aufzeichnungen obliegt dem Arbeitgeber.



1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2331 Beiträge, 364x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Kein Arbeitgeber wird Ihnen einen Strick draus drehen, wenn Sie abends noch eine Mail bearbeiten.

Die Berufsgenossenschaft dem Arbeitgeber aber schon, wenn man beim Bearbeiten dieser Mail vom Stuhl gefallen ist und die Arbeitszeit nicht korrekt erfasst ist.

Zitat (von Zeit2022):
Gedacht zum Schutz Arbeitnehmer schön und gut, aber was wenn kein Schutz nötig, sondern Nachteil

Wenn man um 9 Uhr abends noch eine Mail bearbeitet, aber um 7 Uhr morgens schon wieder regulär auf der Matte stehen soll, dann ist der Schutz aber notwendig, weil man die vorgeschriebene Ruhepause nicht einhält.

-- Editiert von User am 15. Dezember 2022 10:55

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Die gesetzliche Pflicht gab es nur für Erfassung von Arbeitszeiten die über die werktägliche Arbeitszeit gem § 3 ArbZG hinausgehen bzw. für Beschäftigte nach Mindestlohngesetz oder für bestimmte Branchen laut SchwarzArbG.

Ich meine mich zu erinnern, das das BAG das letztens anders sah...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Zeit2022
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Etwas wenig Rücksicht vor Interesse/ Schutz Arbeitnehmers, persönlichen Tagesablauf zu dokumentieren, zu lesen, aber Danke für Beteiligungen soweit. ;)

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Zeit2022):
Ich würde es gerne so weit wie möglich offen oder zumindest allgemein halten.
Du kannst doch versuchen, das mit dem AG zu vereinbaren. Wie weit er mitgeht---kann man hier nicht wissen.
Zitat (von Zeit2022):
Etwas wenig Rücksicht
Wie meinen?
Zitat (von Zeit2022):
deswegen gibt ja gerade allgemein die massenhafte Einführung.
Wie meinen?
Es geht dir doch vermutlich um dich und um deinen AG und deinen AV und eine evtl. Veränderung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich meine mich zu erinnern, das das BAG das letztens anders sah...
Du beziehst Dich auf 1 ABR 22/21? Mein Verständnis ist aber, dass der BAG nur im Zusammenhang mit der EU Richtlinie EGRL 88/2003 davon spricht, dass § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG zur Einführung eines entsprechenden Systems ausreichend ist. Der BAG spricht m.E. nicht davon, dass damit schon immer die Pflicht zur Arbeitserfassung bestand.

https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/1-abr-22-21/

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hausaufgmx
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Zeit2022):
Ist schon 9:00 bis 17:00 übers Jahr immer gleich eingetragen verdächtig künstlich

Das ist schon bei wöchentlichen Eintrag sehr verdächtig.


Ich würde meinen, dass es viele Büroangestellte gibt, die sehr pünktlich kommen und gehen.....
Und es wird bei der Zeiterfassung ja auch keiner eine Minutengenaue Aufzeichnung erwarten. Also von 08:57 - 17:03 Uhr

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#11
 Von 
Zeit2022
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie meinen?
Es geht dir doch vermutlich um dich und um deinen AG und deinen AV und eine evtl. Veränderung.

Klar geht es um meinen Fall, aber das wird ja nicht zufällig genau jetzt eingeführt, sondern wegen gesetztlicher Vorgabe. Insofern alles zu 'mit dem AG zu vereinbaren' nur begrenzt möglich, wenn es eben um feste Richtlinien geht.

Wenn es nur der Arbeitgeber wissen wollte, wie bisher schon mal, nein danke. Ich kann mir das leisten zu verweigern, nur Ergebnisse, zufrieden damit oder halt nicht.

Aber falls ohne Zeiterfassung der Arbeitgeber straffällig/ wasauchimmer wird, Jobverhältnis so nicht mehr bestehen kann, das macht es schwieriger. Gibt es irgendwas zu vereinbaren in der Tat, einen Ausweg den der Arbeitgeber rechtlich gehen kann/ Best Practice, irgendwas bekannt außer die neue genaue Zeiterfassung, wie sie in jedem Standardartikel dazu zu lesen ist. Weiß jemand einzeln genaueres, falls das jemand wissen kann?

Läuft bei mir wohl auf Standardnotierung der täglichen Durchschnitt-Zeit hinaus, ohne dass für eine späte Mail extra 10 Min. irgendwo einzutragen.. Wenn niemand irgendwo genauer fragt, dann wohl kein Problem für keine Seite..
Bürokratie zum Nachteil statt Vorteil, dass da nicht mitgedacht wird mit Ausnahmen..

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von Zeit2022):
Etwas wenig Rücksicht vor Interesse/ Schutz Arbeitnehmers, persönlichen Tagesablauf zu dokumentieren, zu lesen

Ebenfalls nicht zutreffend, da keine Pflicht den persönlichen Tagesablauf zu dokumentieren.



Zitat (von Zeit2022):
Weiß jemand einzeln genaueres, falls das jemand wissen kann?

Da es noch nicht einmal den Gesetzesvorschlag gibt, wird denknotwendigerweise keiner genaueres wissen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Zeit2022):
aber das wird ja nicht zufällig genau jetzt eingeführt, sondern wegen gesetztlicher Vorgabe.
Welches Gesetz? Welche RiLi? Verrate doch bitte, welches du konkret meinst.
Zitat (von Zeit2022):
Weiß jemand einzeln genaueres, falls das jemand wissen kann?
Wer außer dir sollte das wissen? Du fragst doch hier solchen **?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Welches Gesetz? Welche RiLi? Verrate doch bitte, welches du konkret meinst.


Anami, wenn du keine Ahnung hast nutze doch ganz einfach mal eine Suchmaschine deiner Wahl.

Bundesarbeitsgericht Urteil (1 ABR 22/21) vom 13.09.2022.
Dabei beruft sich das Bundesarbeitsgericht auf die europarechtskonforme Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und damit auf das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung aus dem Mai 2019.

Die genau Urteilsbegründung des Urteils vom 13.09. ist seit knapp 2 Wochen nun im Volltext einsehbar.

"Recherchedauer" 5 Sekunden, ohne "blöde" den TE fragen zu müssen.

Zitat (von Anami):
Wer außer dir sollte das wissen? Du fragst doch hier solchen **?


Diejenigen, die das Urteil in ein Gesetz übernehmen müssen.
Und ganz ehrlich, DU bist es der/die hier **** fragt.

-- Editiert von User am 15. Dezember 2022 17:03

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Zitat (von Zeit2022):
... nie von Datenschutz unerwünschter Überwachung.

Ich meine, man muss da schon genau hinschauen - das Gegensatzpaar lautet mitnichten erwünscht ./. unerwünscht, sondern erlaubt ./. unerlaubt. Von deiner 'Allergie' gegen Zeiterfassung gar nicht erst zu reden.
Es ist unerheblich, ob du das wünschst. Wenn du nicht willst, dass da ein AG ist, den es u.a. interessiert, ob du dich an deine vertraglichen Abmachungen hältst, ist die zwingende Konsequenz, eben nicht als Arbeit-Nehmer seinen Unterhalt zu erwerben.
Ansonsten gackerst du i.d.T. über ungelegte Eier: Zeiterfassung und die Pflicht dazu wird genauer gefasst werden und es wird weitestgehend zugunsten von AN sein. Aber nix Genaues weiß man nicht; noch nicht.

Ich hatte schon vor etlichen Jahren mit einer Gruppe von Kollegen zu tun, die partout länger als 10 h/Tag arbeiten wollten, Zeiterfassung abgelehnt haben, Pausen sind doch für Warmduscher und noch manches mehr --- ja, in einem gewissen Alter traut man sich das zu und kann AN da auch leisten. Das wird bloß dann fatal, wenn AN das womöglich nicht mehr will, nicht mehr kann, AG es aber fordert ...

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Zeit2022
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Wenn du nicht willst, dass da ein AG ist, den es u.a. interessiert, ob du dich an deine vertraglichen Abmachungen hältst, ist die zwingende Konsequenz, eben nicht als Arbeit-Nehmer seinen Unterhalt zu erwerben.

Den Arbeitgeber kann ich einzeln in Schach halten, klappte bisher bestens, aber wenn es gesetztliche Vorgabe ist, oder auch nur aktuell in Schwebe, so dass für den Arbeitgeber verständlicherweise zu heiß, da Auge zuzudrücken, blöde Situation.

Zitat (von blaubär+):
- ja, in einem gewissen Alter traut man sich das zu und kann AN da auch leisten. Das wird bloß dann fatal, wenn AN das womöglich nicht mehr will, nicht mehr kann, AG es aber fordert ...

Da ist wieder die Sicht Schutz AN, gibt es nirgendwo die Position 'starker' AN, die bestens alleine zurecht kommen, eher wenig als viel arbeiten (keine Gefahr der genannten 10h), am besten gar nicht groß über die genaue Zeit sprechen? ;)

"Nach dem jüngsten Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 besteht in Deutschland nun jedoch eine Pflicht zur systematischen Erfassung der gesamten Arbeitszeit."
https://www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/++co++0ba8cc14-1882-11ed-9793-001a4a160129
Was für ein Satz, die meisten Artikel nicht ganz so dramatisch (na nur ein Wort schärfer), alle lesen sich ziemlich gleich. Irgendjemanden etwas mehr in die Richtung bekannt, über den Standard hinaus, praktische Folgen?

Kreative wie Musiker/ Maler müssen doch wohl nicht über jeden Geistesblitz Stechuhr halten. Sind die auch eher Selbstständige statt Angestellte? Kann mich da zwar eh nicht ganz dazuzählen, aber trotzdem lieber freie Arbeit..

"Einige Branchen und Jobs sind von diesen Regelungen ausgenommen, so zum Beispiel Chefärzte, Schiffsbesatzungen oder der öffentliche kirchliche Dienst; ausgenommen sind auch leitende Angestellte und Geschäftsführer." Nicht dabei..

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von Zeit2022):
gibt es nirgendwo die Position 'starker' AN

Nein, schlicht weil die Masse (gefühlt 99,98567%) "schwach und schützenswert" sind und ein großer Teil auch tatsächlich genötigt und ausgebeutet wird.
Die paar, die dann tatsächlich "stark" sind, fallen dann logischerweise hinten über.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Zitat (von Zeit2022):
gibt es nirgendwo die Position 'starker' AN, die bestens alleine zurecht kommen, eher wenig als viel arbeiten (keine Gefahr der genannten 10h), am besten gar nicht groß über die genaue Zeit sprechen?


... träum' weiter ...
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