Zeiterfassung durch Mitarbeiter

18. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
betriebsrat0815
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
Zeiterfassung durch Mitarbeiter

Hallo,

in meiner Firma wurde kürzlich ein Modell eingeführt, welches vorsieht dass Mitarbeiter selbst ihre Wochenarbeitszeit erfassen. Diese Zeiterfassung dient auch als Grundlage zur Berechnung der von einzelnen Mitarbeitern geleisteten Überstunden.

Soweit, so unkritisch.

Problematisch sehe ich an dieser Stelle eher die Tatsache, dass innerhalb der wöchentlich einzureichenden Zeiterfassungs-Dokumente nicht nur die eigentliche Arbeitszeit, sondern auch minutengenaue Dokumentation der Tätigkeit zu dokumentieren ist. Dies ist teilweise verständlich, wenn es um Kundenkontakt geht, welcher später mit dem Kunden abzurechnen ist. Jedoch wurde dies nun auf eine "vollständige Leistungserfassung" ausgebaut, sodass auch Punkte wie "interner Wissenstransfer", "interne Abstimmung (inkl Thema) usw zu erfassen sind. Durch diesen Schritt will der Arbeitgeber eine lückenlose Tätigkeitsdokumentation seiner Mitarbeiter erreichen, so dass die letztlich in der Wochenabrechnung entstehende Summe der eingetragenen Tätigkeiten als Wochenarbeitszeit gewertet wird.

Dies führt mich zur Frage nach der REchtsgrundlage dieses Vorgehens: ist es rechtens Mitarbeiter dazu zu zwingen vollständige, minutengenaue "Tätigkeitsprofile" ihrer alltäglichen Arbeit zu erstellen? Ist es rechtens diese Dokumente als Mittel der Arbeitszeiterfassung zu benutzen?

Es gibt in meiner Firme keine entsprechenden Betriebsvereinbarungen, und derzeit auch keinen Betriebsrat (wobei sich dies wohl sehr bald ändern wird...)

Danke füralle hilfreichen Antworten




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20040 Beiträge, 7271x hilfreich)

Der AG kann das verlangen. Bestünde ein BR und würden die Daten mittels einer "technischen Vorrichtung" erfasst, müsste der BR zustimmen - aber so entscheidet der AG dies.
Daten erfassen ist die eine Sache - Daten auswerten eine andere. Wenn das nicht automatisiert gemacht wird, wird viel Papier erzeugt und abgeheftet. Allerdings für mind. 2 Jahre bei Daten, die der Zeiterfassung dienen. Womöglich länger, wenn und weil Kundenabrechnungen einer Verjährungsfrist von drei Jahren unterliegen.

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#2
 Von 
betriebsrat0815
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

wie sieht es gemäß dem Fall aus, dass bewusst Analysen zum Bewerten der Mitarbeiterleistung auf den auf diesem Weg erhobenen Daten durchgeführt werden, welche zu Aussagen des AG führen wie "Mitarbeiter X hatte letzte Woche 48 Stunden auf seinem Stundenzettel, dies stellen wir in Frage und genehmigen daher kommende Woche nicht den von ihm beantragten Tag Freizeitausgleich" oder "Auf Projekt A scheint die Last derzeit ungleich verteilt, Mitarbeiter X hat auf seinem Stundenzettel 46 Stunden, Mitarbeiter Y nur 41 Stunden"?

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8093x hilfreich)

Ich finde es ziemlich gruselig, wenn ich mir vorstelle, dass ein Arbeitgeber jede Minute der Arbeitszeit im Minutentakt erfassen will...
Es ist eine sehr gute Idee und spätestens jetzt auch Zeit, einen BR zu gründen! :rock:

"Diese Zeiterfassung dient auch als Grundlage zur Berechnung der von einzelnen Mitarbeitern geleisteten Überstunden."
So geht das nicht! Zur Arbeitszeit zählt nach dem Arbeitszeitgesetz die Zeit von Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Da die Zeit, in der man gerade nicht "produktiv" ist, auch zur Arbeitszeit zählt, können die erfassten Stunden nicht die Grundlage zur Berechnung von Überstunden sein. Die Zeit, die über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet wird, ist Mehrarbeit/Überstunden.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1301 Beiträge, 734x hilfreich)

Moin,
die rechtlichen Themen haben die Vorredner schon bis auf einen Punkt genannt:
Der Vorwurf der Untreue der verantwortlichen Führungskräften gegenüber den Firmengesellschaftern. Denn hier wird Arbeitszeit von Mitarbeitern mit unnützen Aufgaben verplempert.
Graue Theorie. Der Fachkräftemangel in Deutschland herrscht tatsächlich primär in vielen Führungsetagen...

Für die Berechnung von Überstunden / Zeitkunden reicht die Erfassung von Anfangszeit (Betreten des Firmengeländes) und Ende des Arbeitstages abzüglich Pausen vollkommen aus.

In der Praxis macht es idR betriebswirtschaftlich keinen Sinn die Aufgaben von kleiner als 15 Minuten aufzuschreiben.
Sicherlich gibt es auch schlecht organisierte Kunden die für jeden Kleinkram zwischendurch anrufen. Hier wollen manche Firmen dann erzieherisch wirken. Klappt meiner Erfahrung nach auch relativ gut.

Für eine Leistungsbeurteilung sind präzise Zeitdokumentationen nur im engen Rahmen überhaupt zu gebrauchen, z.B. bei Akkordarbeiten und anderen Standardaufgaben. Bei arbeitsteiligen Prozessen sind sie hingegen vollkommen unbrauchbar.
Auf der anderen Seite werden sich Firmen ein extrem brutales Qualitätsproblem einhandeln, wenn die Mitarbeiter irgendwie den Eindruck bekommen sollten, dass die Zeitenprotokollierung zur "Leistungsoptimierung" dienen.
Amerikanische Unsitten, die weder ein Vertrauensverhältnis noch die Produktivität fördern. Ganz im Gegenteil.
Hat die Firma vielleicht ausländische Gesellschafter ?

Gute Führungskräfte brauchen auch keine Zeiterfassung für eine Leistungseinschätzung.

Ein Tip: Schreibt auch die Zeiten für das Zeiten aufschreiben genau auf.











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