Zeiterfassung manipuliert

29. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
hunsback
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 12x hilfreich)
Zeiterfassung manipuliert

Hallo mal eine Frage.
Arbeite im Einzelhandel .
Es war schon immer so das wir neben der Abrechnung auch eine genaue zeitabrechnung in Papierformat bekommen. So wie jetzt auch.Als beispiel Arbeitszeit von 6 uhr bis 14 uhr da wir da aber immer noch abrechnen müssen kommen wir erst um 14 uhr 11 zum stempeln mal eher mal später
Die 11 min die wir normalerweise auf unser zeitkonto bekommen würden weil zeitgenau abgerechnet wird.

Nun habe ich zum wiederholten male gesehen das auf meiner Abrechnung die EndZeiten auf genau 14 uhr zurück gestellt wurden. Habe mir die Mühe gemacht mal nachzurechnen wären in der Woche 3 std. Die gestrichen wurden.
Nun meine Frage

Ist das nicht strafbar.?
Was kann man machen.
Das ist bei der Hälfte der Belegschaft also rund 15 Kollegen genau so.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Die Dokumentation der Arbeitszeit ist ein Dokument und muss für zwei Jahre aufgehoben werden. Deswegen ist es ganz sicher auch bedeutsam wenn er Erfassung der Arbeitszeit herumgedoktert wird. Ihr müsstet also nachweisen, was ihr gestempelt habt, und was dann auf dem Ausdruck erscheint.

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#2
 Von 
hunsback
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 12x hilfreich)

Nehmen wir mal dieses an.
Ich wohne nur max 5 min von der Arbeitsstelle entfernt.
Ich arbeite bis 14 uhr 30 die zeit wird nun auf 14 uhr zurück gestellt.
Mir passiert um 14 uhr 30 ein unfall. Normal ein wegeunfall aber da die zeit ja Manuel
Zurück gestellt wurde bin ich nicht mehr versichert oder sehe ich das richtig.?
@ blaubär das können wir alles beweisen.

-- Editiert von hunsback am 29.01.2020 21:44

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#3
 Von 
timemaster
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

grundsätzlich sollten die tatsächlich gestempelten Zeiten auch auf den Ausdrucken dokumentiert bleiben. Dies ist in fast allen gängigen Zeiterfassungen, der Fall.

Wenn eine Arbeitszeit gerundet wird, so wie in dem Beispiel angegeben, so kann dies in Arbeitsverträgen oder Rahmenvereinbarungen hinterlegt sein, es ist jedoch mehr als fraglich, ob dies bei der genannten Tätigkeit so erlaubt ist. In der Regel dienen solche Ansätze dafür, dass Mitarbeiter kurze Überschreitungen nicht sofort als Mehrarbeit bekommen, da vielleicht noch kurz mit Kollegen geredet wird oder ähnliches.

Viele Grüße
TM

-- Editiert von Moderator am 06.03.2020 10:32

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#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von hunsback):
Was kann man machen.
Das ist bei der Hälfte der Belegschaft also rund 15 Kollegen genau so.


Sprecht den Betriebsrat darauf an und bittet um Klärung mit der Geschäftsleitung, die Handhabung von Zeitkonten ist mitbestimmungspflichtig. Wenn ihr keinen Betriebsrat habt: Wählt einen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von hunsback):
Nun habe ich zum wiederholten male gesehen das auf meiner Abrechnung die EndZeiten auf genau 14 uhr zurück gestellt wurden.
Und? Haben Sie Ihren Vorgesetzen dazu befragt?

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