Zeiterfassung/Stempeluhr

16. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
terrax25
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 20x hilfreich)
Zeiterfassung/Stempeluhr

Hallo,

bei uns auf der Arbeit ist die Zeiterfassung im PC. Das heißt, dass wir erst den PC komplett hochfahren müssen um uns einzuloggen. Ist das rechtlich ok?!

Wir sind über 300 MItarbeiter und pro MA gehen mindestens 5 Minuten, jeden Tag, dafür drauf. Also schenken dem AG unsummen an Arbeitszeit/Anwesenheit.

Muss nicht ein, z.B. elektronische Zeiterfassung, direkt am Eingang?
Kann der BR da nichts machen?

Danke für die Hilfe!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Moin,
der BR kann nicht nur machen, er muss es sogar.
Denn im Gesetz steht ausdrücklich, dass Systeme zur Leistungserfassung der betrieblichen Mitebestimmung unterliegen.

Die Arbeitszeit beginnt auch mit Betreten des Werksgeländes. Deshalb haben die meisten Firma ihre Stempeluhren an den Eingängen hängen.

Man könnte sich ggfs. auf eine Pauschale von 5 Min. oder eine einfache Möglichkeit zum Nachbuchen einigen.
Im ersten Fall muss die Personalabteilung aber auch regelmäßig bei Störungen "Mein PC fäht nicht/langsam" hoch Zeiten auf Zuruf nachbuchen.
Bei 300 Leuten muss man schon fast jemanden dafür einstellen...

Da Personalabteilungen üblicherwieise viel Einfluss in Firmen haben ist es wahrscheinlich, dass dann früher oder später doch Stempeluhren am Eingang hängen..



Gruß
M.


-- Editiert am 16.05.2010 10:43

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

oder man lässt den PC über Nacht an oder nur standby.

Ist in den Firmen, die solche Lösungen anbieten ohnehin Standard. Eine Zeitgutschrift für die übliche Hochfahrzeit ist üblich.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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