Nochmal ne Frage zu Zeitfirma . Bin da seid Januar 18 beschäftigt ,immer im gleichen Betrieb das war Voraussetzung.Für den ausgemachten Stundenlohn von 9,80 Euro. Nun meine Frage : muss mir die Leihfirma auch diese regelmäßigen Erhöhungen nach Tarif zahlen ? In meinem A V steht da nichts. Danke schon mal
Zeitfirma Bezahlung
25. Juni 2018
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Frage vom 25. Juni 2018 | 20:03
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitfirma Bezahlung
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#1
Antwort vom 25. Juni 2018 | 22:16
Von
Status: Unbeschreiblich (102544 Beiträge, 37405x hilfreich)
ZitatIn meinem A V steht da nichts. :
Wenn im AV nicht davon steht, wird auch kein Tarif zu Anwendung kommen.
Ausnahmen: Es wurde "vergessen" oder der TV ist allgemeinverbindlich und würde auch für Dich gelten.
#2
Antwort vom 26. Juni 2018 | 12:49
Von
Status: Lehrling (1737 Beiträge, 605x hilfreich)
Naja, wenn der Verleiher allen ernstes Verträge ohne Tarifbindung abschließt riskiert er dass seine Leiharbeitnehmer früher oder später die "Equal Pay" Karte ziehen. Daher würde ich stark davon ausgehen dass hier einer der "Spezialtarife" der Zeitarbeitsbranche zur Anwendung kommt.
@TE: Steht im Arbeitsvertrag irgendwas zur Anwendbarkeit eines Tarifs? Von etwaigen Erhöhungen muss dort nichts spezielles stehen, es reicht wenn auf den angewandten Tarifvertrag verwiesen wird um ihn vollumfänglich einzubeziehen, etwaige Lohnerhöhungen inklusive.
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