Zeitkonto-Pflicht für Zeitarbeiter?

25. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
NochEiner
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Zeitkonto-Pflicht für Zeitarbeiter?

Guten Morgen,

ich habe eine Grundsatzfrage.

Momentan arbeite ich für ein Zeitarbeitsunternehmen. Vom ersten Tag stellte ich klar, dass ich lediglich für die ausgeschriebene Stelle zur Verfügung stehe und an einer weiteren Vermittlung nicht interessiert bin.

Mit anderen Worten: Sollte das Zeitarbeitsunternehmen seinen Kunden verlieren oder mich nicht mehr bei diesem Kunden unterbringen können, werde ich den geschlossenen Vertrag kündigen.

Nun wurde - ohne mein Wissen - ein Zeitkonto eröffnet. Auf meine Bitte, dieses Konto aufzulösen, wurde ich auf einen Tarifvertrag verwiesen. Da ich diese Arbeit jedoch nur zur Finanzierung meiner weiteren Suche nach einer Arbeitsstelle aufnahm und ein Gewerbe betreibe, sehe ich keinen Anlass, in die Führung eines Zeitkontos einzuwilligen.

Eigentlich dient das Konto ja lediglich dazu, den "Arbeitgeber" aus seiner Verantwortung zu befreien, einen Zeitarbeiter ohne Unterbrechung in Beschäftigung zu halten bzw. entlohnen zu können. Damit zahlt der Arbeitnehmer ja im Grunde eine doppelte Arbeitslosenversicherung.

Sind Zeitarbeiter zur Einrichtung eines Zeitkontos verpflichtet? Oder hat ZA das Recht die Auflösung des Kontos zu verlangen? Schließlich möchte ich über mein erwirtschaftetes Einkommen frei verfügen können. Kann doch nicht sein, dass ich MEIN Geld dazu einsetzen muss, die Engpässe der Personal-Disponenten auszugleichen. Zumal das Netto-Einkommen ohnehin nur über die 1.000-EUR-Grenze steigt, wenn ich 6 Tage pro Woche arbeite.

Wenn jemand von Ihnen einen Gesetzesauszug kennt, der dazu nähere Informationen liefert, wäre ich sehr glücklich. Dem Netz und "Onkel Google" konnte ich nur sehr ungenaue Infos entlocken.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

hier geht es doch nach deiner eigenen ausführung um einen tv: also - was steht denn dort???

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wie der Arbeitgeber Deine An- oder Abwesenheit dokumentiert, ist seine Sache. Aber, es muss Prüfungen der Krankenkassen, der AfA, der BGs standhalten, auch denen des Finanzamtes. Da hast Du keinen Einfluss drauf.

wirdwerden

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ich ergänze mal Blaubärs Frage:
Und was steht zur Anwendung desTarifvertrag im Arbeitsvertrag?

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#4
 Von 
NochEiner
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Tarifvertrag liegt mir nicht vor. Ich wusste davon bis gestern auch nichts. Werde ich aber mal anfordern.

@ wirdwerden: Bei dem Zeitkonto handelt es sich ja nicht um eine An-/Abwesenheitsdokumentation.

Du arbeitest z. B. täglich 7,5 Stunden. Abgerechnet werden aber nur 7 Stunden. Die halbe Stunde geht auf das Zeitkonto. Das geht so lange, bis auf dem Zeitkonto z. b. 80 Stunden gutgeschrieben sind. Und die werden dann ausgezahlt, wenn das Zeitarbeitsunternehmen keine Arbeit für dich hat. Und das ist es, was mich daran so ärgert. Das ist immerhin mein Geld. Und es wird den Fall der Nichtbeschäftigung nicht geben.

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-- Editiert am 25.08.2010 11:19

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Trotzdem muss dokumentiert werden! Das ist eine übliche Vorgehensweise.

wirdwerden

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#6
 Von 
NochEiner
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo wirdwerden,

ich glaube wir reden aneinander vorbei. Dieses Zeitkonto dient nicht zur Dokumentation. Dafür gibt es die Stundenzettel bzw. deren Konto/Dokumentation.

Das Zeitkonto auf das ich mich beziehe, dient ausschließlich dazu Stunden zu sammeln die ich geleistet habe. Deren Auszahlung wird mir aufgrund dieser Kontoführung verweigert. Und das eigentlich nur, damit dieser Wirtschaftsschmarotzer sich selbst schadlos halten kann, wenn ihm die Aufträge ausbleiben.

Sorry wenn ich das so ausdrücke, aber um meine Nerven ist es nicht zum Besten bestellt ^^

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#7
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

sorry, worüber regst du dich denn eigentlich auf ?

du hast sicher nen arbeitsvertrag, in dem wird definitiv auf den dem arbeitsverhältnis zugrundeliegen tarifvertrag verwiesen

als nächstes hast du eh net vor einen anderen auftrag anzunehmen, sondern wirst nach ende des jetzigen auftrags kündigen, eine verrechnung deines zeitkontos mit zeiten der nichtbeschäftigung wirds also gar net geben

bei beschäftigungsende bekommst du die stunden ja ausbezahlt, verlierst also nix

und zum abschluss, so ein zeitkonto ist mittlerweile bei den allermeissten firmen üblich - es wird dort unter dem stichwort "beschäftigungssicherung" verkauft
zeitarbeit ist da keine ausnahme

ach, dass zeitarbeit moderne sklaverei darstellt bedarf sicher keiner weiteren diskussion...................

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#8
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

"Sind Zeitarbeiter zur Einrichtung eines Zeitkontos verpflichtet? Oder hat ZA das Recht die Auflösung des Kontos zu verlangen? "

Du solltest erstmal rausfinden, welcher TV für dich gilt. Das in der Leiharbeit mit einem vermutlichen Gewerkschaftsmitgliederanteil von unter 1% flächendckend TVs angewendet werden, ist sowieso eine Sache für sich. Wer weiss, warum?

Im BZA-TV steht z.B. kann ein AZK eingerichtet werden. M.E. hättest du das vor Vertragsunterzeichnung ausschliesen müssen und auch können. Zumindest ist es quatsch, dass man nicht zugunsten des AN von dem TV abweichen kann, wie es einem die Disponenten oftmals "erklären".
Und wiso hast du erst jetzt erfahren, dass ein TV angewendet wird?


@Torsten.D

doch Zeitarbeit ist da eine Ausnahme, weil es im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz steht, dass der Annahmeverzug §615BGB nicht durch Vertrag ausgeschlossen werden kann. In der Realität wird das AKZ aber genau dafür illegalerweise bei den Leihbuden genutzt.

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#9
 Von 
NochEiner
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

@ Thorsten D.
"sorry, worüber regst du dich denn eigentlich auf ?
bei beschäftigungsende bekommst du die stunden ja ausbezahlt, verlierst also nix"

Der "Verlust" entsteht mir so lange, bis das ZK aufgefüllt ist. Wenn du 43 Stunden je Woche arbeitest, aber nur 36 bezahlt werden, reicht mir das völlig aus, um mich darüber aufzuregen. Auch wenn die Stunden bei Kündigung ausbezahlt werden. Ich gehe arbeiten, um die geleisteten Stunden je Monat ausgezahlt zu bekommen. Mit anderen Worten ich plane damit den Folgemonat.

@ 1000kleinesachen
"Und wiso hast du erst jetzt erfahren, dass ein TV angewendet wird?"

Weil ich bis zur ersten Abrechnung gar nicht wusste, dass ein ZK verwendet wird. Im Arbeitsvertrag habe ich dazu nichts finden können. Und auf meine Bitte per Mail, das ZK aufzulösen, reagierte niemand. Also hab ich angerufen. Und im Telefonat hieß es dann, das Zeitarbeitsunternehmen wäre an einen Tarifvertrag gebunden, in dem dieses zur Zeitkontoführung verpflichtet wäre. Und ich müsse mich ebenso an den Tarifvertrag halten, wie dieses Unternehmen.


Den Tarifvertrag habe ich mittlerweile angefordert. Mal schauen, wie die Reaktion darauf ausfällt.

Mich interessiert halt in erster Linie, ob der AN tatsächlich dazu "gezwungen"
werden kann, dieses ZK führen zu lassen.

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#10
 Von 
NochEiner
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

So. Tarifvertrag ist dieser hier: http://www.ig-zeitarbeit.de/tarifvertrag.

Darin heißt es: "3.2.1. Für jeden Arbeitnehmer wird ein Arbeitszeitkonto eingerichtet."

Und das war es. Grundsätzlich lese ich daraus, dass ich die Auflösung des Kontos nicht verlangen kann. Ob ich aber verlangen kann, dass meine Arbeitsstunden NICHT anteilig auf das Konto geschrieben werden, weiß ich immer noch nicht ...

Aber ich befürchte, dass die Arbeitnehmer da auch mal wieder in den Allerwertesten gekniffen sind.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

"Weil ich bis zur ersten Abrechnung gar nicht wusste, dass ein ZK verwendet wird. Im Arbeitsvertrag habe ich dazu nichts finden können."

Steht in deinem AV überhaupt was zur Bezugnahme auf den iGZ-TV? Was steht dort zur Arbeitszeit?

"Und im Telefonat hieß es dann, das Zeitarbeitsunternehmen wäre an einen Tarifvertrag gebunden, in dem dieses zur Zeitkontoführung verpflichtet wäre. Und ich müsse mich ebenso an den Tarifvertrag halten, wie dieses Unternehmen."

Ich bezweifel mal, dass das Unternehmen im iGZ-Verband Mitglied ist. Und vermute auch ganz stark, dass du nicht in einer der DGB-Gewerkschaften bist. Nur dann wäre der TV verbindlich zwischen euch beiden. In der Realität ist es so, das ZAF und LAN die Anwendung eines TV in der Leiharbeit vereinbaren. Der einzige Hintergrund ist der: würden das beide Vertragsparteien nicht machen, dann müsste die ZAF dem LAN den gleichen Lohn und die selben Bedingungen (Urlaub, Weihnachtsgeld, etc.) wie die festangestellten Mitarbeiter im Entleihbetrieb gewähren. Das ist das ganze Geheimnis der flächendeckend angewendeten und inhaltlich unterirdischen TVs in der Zeitarbeit.

Herzlichen Dank an dieser Stelle auch mal wieder an die DGB-Gewerkschaften, die es seit Jahren schaffen, die Leiharbeiter zu verarXXXen.
Die missverständliche (oder vieleicht auch gerade nicht) Formulierung der AKZ-Regelung in diesem Vertrag spricht auch Bände. Die Gewerkschaften wissen, seit über 5Jahren, dass die AKZ zu 99,9Prozent illegal den Annahmeverzug der ZAF abwenden und schaffen es nicht, im TV eine für den LAN klare und verständliche Regelung zu formulieren. Und woraus vor allem hervorgeht, dass das AKZ eben nicht zur Überbrückung von einsatzfreien Zeiten genutzt werden darf.

Aber solange die LAN sich nicht für ihre Rechte interessieren oder auch erst den
AV unterschreiben und sich hinterher erkundingen, wird sich daran kaum was ändern.


"Ob ich aber verlangen kann, dass meine Arbeitsstunden NICHT anteilig auf das Konto geschrieben werden, weiß ich immer noch nicht ..."

Es kommt jetzt daruf an, was in deinem AV zum Thema Arbeitszeit, AKZ und Bezugnahme auf einen TV drinn steht. Davon ab, kann dir die ZAF jederzeit günstigere Regelungen als in dem TV gewähren. Dass man sich daran halten muss, ist völliger Quatsch. Man darf nur nicht zuungunsten des AN von diesen
Regelungen abweichen - also z.B. nur 20Tage Urlaub vereinbaren. Man kann aber jederzeit 40Tage ausmachen.

Einzige Ausnahme ist bei deinem konkreten Fall, aber deine Ankündigung,nur in der einen Firma arbeiten zu wollen. Wie soll denn jetzt die Kündigungsfrist finanziert werden, wenn du in keinen anderen Entleihbetrieb gehen willst? Wenn die ZAF für dich keinen anderen Einsatz sucht und die Stunden einfach vom AKZ nimmt, dann ist das unzulässig (auch wenn es die ZAF alle so handhaben). Aber wenn du keinen anderen Einsatz akzeptierst, wäre es eine andere Sitution. Nur in dem Fall müsste man der Entnahme von Stunden aus dem AKZ zustimmen.

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