Zeitpunkt der Gehaltsauszahlung

20. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
fb268079-78
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitpunkt der Gehaltsauszahlung

Moin,

ich werde zum 31.12. meinen aktuellen Arbeitgeber verlassen und genieße jetzt die Freuden des Resturlaubes.

Leider hat sich mein ehemaliger AG jetzt entschieden, dass mein Gehalt erst zum Monatsende überwiesen wird. Das steht auch so im Vertrag, aber in den zwei Jahren bei der Firma wurden alle Gehälter um den 15. des Monats überwiesen. So kommt es, dass ich jetzt 1,5 Monate kein Gehalt bekomme. Meine ehemaligen Kollegen haben Ihr Gehalt bereits erhalten. Ist das so rechtens - oder habe ich nicht viel mehr einen Anspruch darauf, das Gehalt zum üblichen Zeitpunkt zu erhalten?

Vielen Dank für die Hilfe!




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

rein praktisch gesehen würde ich sagen, daß die beantwortung dieser frage rein theoretische bedeutung hätte

da du so gut wie keine möglichkeiten hast, das geld schneller zu bekommen, als der AG es entschieden hat

alles was du anleiern könntest, greift nicht wirklich erfolgreich vor dem angekündigten "zahltag"

höchstens evtl. die "gleichwohlgewährung von ALG"
bei zahlungsverzug des AG
wobei er ja rein vertraglich gesehen nicht in zahlungsverzug wäre,
also müsste man einen evtl zahlungsverzug auch erst noch feststellen lassen (vielleicht aufgrund betrieblicher übung)

aber das dauert, dauert, dauert, da sind 1,5 monate leicht vorbei



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2538x hilfreich)

quote:
oder habe ich nicht viel mehr einen Anspruch darauf, das Gehalt zum üblichen Zeitpunkt zu erhalten?


Ja, man könnte davon ausgehen, das eine Vertragsänderung stattgefunden hat, wenn Ihnen bisher immer am 15. der Lohn gezahlt wurde.
Die Frage ist nur, was Sie jetzt machen wollen? Lohnt es sich für 2 Wochen zum Arbeitsgericht zu rennen und Lohnklage einzureichen?
Vielleicht will der AG auch abwarten, ob Sie wirklich bis zum Ende des Monats Ihren Resturlaub nehmen können. Sollten Sie z.B. noch arbeitsunfähig werden, so müsste der nichtgenommene Urlaub ja abgegolten werden.

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