Guten Morgen zusammen,
angenommen ein Zusteller verteilt die kostenlose Mittwochs- bzw.Sonntagszeitung. ER/Sie fällt während der Verteilung auf einer nicht geräumten, privaten Einfahrt/Treppe hin und bricht sich den Arm?
Wer haftet?
Vielen Dank im voraus.
-----------------
""
Zeitungszusteller-Glatteis!
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
... hat mit arbeitsrecht nix zu tun, gleichwohl:
für streu- und sicherungsdienste ist der hauseigentümer zuständig. dann kommt es noch darauf an, ob so ein unfall während der zeit passiert, in der der verantwortliche gestreut haben muss (morgens um 5 eher nicht, mittags selbstverständlich).
-----------------
""
Was hat das denn jetzt mit Arbeitsrecht zu tun?
Das einzig arbeitsrechtliche was mir dazu einfällt ist, dass der Zeitungszusteller, wenn er überhaupt Arbeitnehmer ist, und durch den Armbruch arbeitsunfähig wird, einen Entgeltfortzahlungsanspruch für 6 Wochen hat.
Bzgl. der Haftung für den Unfall ist man dann im allgemeinen Zivilrecht und wahrscheinlich beim Grundstückseigentümer.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wieso sollte der Zusteller kein Arbeitnehmer sein?
Er hat einen Vertrag mit dem Vertrieb.
-----------------
""
quote:
Wieso sollte der Zusteller kein Arbeitnehmer sein?
Er hat einen Vertrag mit dem Vertrieb.
Nur weil man einen Vertrag hat, ist man ja noch lange nicht Angestellter. Es gibt auch freie Mitarbeiter/selbständige Handelsvertreter ...
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Der Chef des Arbeitnehmers haftet für Gesundheits-Schäden aus einem Unfall während der Arbeit nur bei Vorsatz - für alle anderen Fälle und Unfälle ist die Berufsgenossenschaft (BG) zuständig.
Die kann natürlich versuchen, Kosten auf dritte Schuldige abzuwälzen. Als da wären unzuverlässige Maschinenhersteller, zerstreute Wartungsfirmen, Hauseingangsbesitzer, die nicht pflichtgemäß streuen.
Wer für den Ausfall von Arbeit und für erlittene Schmerzen den Kopf bzw. den Geldbeutel hinhalten muss, wäre die nächste Frage. Hier könnte der pflichtvergessene Streu- und Räumpflichtige in die Pflicht genommen werden können.
Gruß aus Berlin, Gerd
-----------------
"I got two reasons why I cry away each lonely night,
(Mein Lieblingslied ist zu lang!)"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten