Hallo,
ich habe eine kleine Frage?
Folgender Sachverhalt:
Ich bin zur Zeit bei einem Unternehmen beschäftigt, zeitlich befristet. Mein Vertrag lief jetzt zum 31.01.2007 aus. Mir wurde zwar schon mündlich mitgeteilt, daß mein Vertrag für ein Jahr verlängert wird, aber bis dato habe ich nichts unterschrieben geschweige denn die Vertragsverlängerung in Schriftform. Arbeite aber weiterhin in dem Unternehmen.
Jetzt hat mir jemand gesagt, daß es sein könnte, daß ich dadurch ein Anspruch auf Festanstellung hätte.
Ich glaub das zwar nicht wirklich, aber informieren wollte ich mich doch mal. Vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen.
MFG
urmel73
Zeitvertrag, Festanstellung
quote:<hr size=1 noshade>Jetzt hat mir jemand gesagt, daß es sein könnte, daß ich dadurch ein Anspruch auf Festanstellung hätte. <hr size=1 noshade>
Nach deinen Infos hast du jetzt einen unbefristeten Vertrag. Ergibt sich aus § 14 (4)und § 16 Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Erstmal Danke für die schnelle Antwort
Ich kann das ja echt nicht glauben...welches Unternehmen ist denn wirklich so blöd und pennt bei solchen Dingen?
Was mach ich denn jetzt? Ich vermute sehr, dass die Personalabteilung nächste Woche auf mich zukommt wg. dem 'schriftlichen' ( Vertrag unterschreiben ).
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quote:
Was mach ich denn jetzt?
Darauf achten welches Datum auf dem Vertrag steht, den du bekommst. Könnte sein, dass man dir einen rückdatierten Vertrag 'unterschiebt' und dann ist es schwierig zu beweisen, dass der Vertrag erst später kam. Wenn also ein Datum vor dem 31.01. drauf steht z.b. zur Unterschrift noch das Datum handschriftlich dazusetzen.
Davon geh ich ganz stark aus, dass nicht das aktuelle Datum im Vertrag steht, bestimmt der 31.1.2007. Und dann? Geh ich zum Anwalt, kündige ich das vorher bei meinem AG an? Lieber nicht... Mir ist jetzt schon ganz schlecht, eigentlich ist das nicht meine Art, aber darf ich mir so eine Chance entgehen lassen? Ich weiß es nicht.
Du hast noch Zeit.
<font color=red>'Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages
Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis auf Grund der Befristung nicht beendet ist.'
http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__17.html
OK, vielen Dank nochmal für die Infos
Mal schaun wie es weiter geht
Schönen Sonntag noch..
die Urmel
Hallo, ich hab mich mal mit einem Anwalt in Verbindung gesetzt, um zu hören, was er zu meiner Situation sagt.
Hier seine Aussage:
Sehr geehrte Ratsuchende,
nach § 14 Abs. 2
des Teilzeit- und Befristungsgesetzes ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsverhältnisses für eine Dauer von höchstens zwei Jahren auch ohne sachlichen Grund zulässig. Das Arbeitsverhältnis kann während der Gesamtdauer von 2 Jahren insgesamt dreimal "verlängert" werden, wobei sich die jeweilige Verlängerung unmittelbar anschließen muss. Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung jedoch auch abweichend von festgelegt werden.
Allerdings ist die Befristung ohne sachlichen Grund unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber zuvor bereits ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Dieses betrifft den Fall, dass der ehemalige Arbeitgeber einen neuen befristeten Vertrag anbietet. Hier handelt es sich also nicht um eine "Verlängerung".
In Ihrem Fall kann ich insoweit kein Fehlverhalten des Arbeitgebers erkennen. Allenfalls handelt es sich um eine dreimalige Verlängerung des befristeten Vertrages, was gerade noch zulässig ist.
Was stimmt denn jetzt? Was ist mit §14 (4)?
Warum ist das AR so kompliziert
Liebe Grüße
urmel
Ich habe Deine Frage auf www.frag-einen-anwalt.de gelesen.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Zeitvertrag-Festanstellung__f22025.html
Leider scheinst Du das Geld zum Fenster heraus geworfen zu haben. Der Anwalt hat Deine Frage offensichtlich nicht richtig gelesen oder nicht verstanden.
Aber Du hast ja noch die Möglichkeit der Nachfrage. Vielleicht bekommst Du dann eine Antwort auf Deine Frage.
Das ist interessant, dass du das auch so siehst. Du bist nicht der erste, der der Meinung ist, dass der Anwalt meine Frage nicht richtig verstanden oder gelesen hat.
Ich 'bohr' nochmal nach und werde berichten
Hallo Ihr Lieben,
hab gestern nochmal beim Anwalt nachgehakt und folgende Antwort bekommen:
Sie liegen vollkommen richtig. Insoweit habe ich Ihre ursprüngliche Frage falsch verstanden. Da die Befristung des Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedarf und damit auch die jeweilige Verlängerung, führt bei Ihnen die Weiterbeschäftigung nach Ablauf der Befristung nebst fehlendem unverzüglichen Widerspruch des Arbeitgebers zum "Zustandekommen" eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses.
Wie verhalte ich mich jetzt? Wie gehe ich jetzt vor? Habt Ihr ein paar Tipps? Kennt Ihr Euch aus?
Für Eure Hilfe schonmal ein herzliches DANKESCHÖN
Weitermachen wie bisher: Arbeiten gehen, Lohn erhalten... Wegen des Vertrages: Eine ehemalige Kollegin war in einer ähnlichen Situation - sie hatte einen entsprechenden Vertrag bereits unterschrieben, da sie nicht wusste, dass eine weitere Befristung unzulässig ist. Nachdem die (unzulässige) Befristung abgelaufen war, wurde der Vertrag nicht verlängert. Zu diesem Zeitpunkt wusste sie jedoch von der Unzulässigkeit und legte beim Arbeitsgericht Feststellungsklage ein. Sie bekam eine Abfindung - relativ hoch.
Du könntest also den Vertrag m.E. unterschreiben und falls er nicht verlängert wird, das Gleiche tun.
Den AG darauf hinweisen musst Du nicht. Das kommt darauf an, wie gut / fair das Verhältnis zwischen Euch ist. Ihn nicht darauf hinzuweisen und es darauf ankommen zu lassen, hieße, ihn im Falle, dass er den Vertrag nicht verlängern will, vor die Wand laufen zu lassen.
Es ihm zu sagen, könnte natürlich bedeuten, dass er sich nicht so lange an Dich binden will oder kann und Dir eventuell eine betriebsbedingte Kündigung ausspricht...
Sind aber alles Hypothesen. Fakt ist: Du hast derzeit einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Der wird auch nicht zu einem befristeten, wenn Du einen Dir jetzt vorgelegten befristeten Arbeitsvertrag unterschreibst.
Wie groß ist denn der Betrieb, d.h. wieviele MA hat er?
Davon hängt ab, ob für Dich das KSchG gilt.
Wenn das KSchG gilt, dann dürfte eine Kündugung kaum möglih sein.
Hallo hh - ist es nicht so, dass das Auslaufen eines befristeten Vertrags keine Kündigung darstellt? d.h. wenn es soweit ist, wie von mir geschildert ('ungültigen' befristeten Vertrag unterschrieben, der läuft aus, Firma verlängert nicht), dann ist der Gang zum Arbeitsgericht doch nicht eine Frage des Kündigungsschutzes, sondern eine Feststellungsklage, dafür dürfte doch die Größe des Betriebs eigentlich keine Rolle spielen, oder?
Ich weiß es nicht genau, daher meine Frage. Oder ist eine Feststellungsklage in dem Fall auch unter dem KschG angesiedelt?
Hallo Ihr Lieben, ich weiß nicht genau wieviel Mitarbeiter das Unternehmen hat, mehrere tausend, aber nicht 5stellig. Eine große Versicherung.
Hab den Verlängerungsvertrag gestern unterschrieben. Der Vertrag selber war mit dem 01.02.2007 datiert, unterschrieben hab ich mit dem aktuellen Datum (07.02.2007).
Im Moment weiß ich nicht was ich machen soll??
MFG
die urmel
quote:
Im Moment weiß ich nicht was ich machen soll?
Na einfach weiter arbeiten. Klage -> siehe bereits gepostetes!
Und jetzt?
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