Hallo,
vielleicht kann mir einer Helfen.
Ich befinde mich zur Zeit bis Feb. 2012 im Mutterschutz und bin noch auf Zeitvertrag angestellt bis zum 31.01.2012.
Ich hab von der Personalabteilung meines Arbeitsgebers, eine E-Mail erhalten die besagt, das Schwangere und Frauen in der Mutterschutz Zeit analog zur Auftragslage verlängert werden, wenn keine persönlichen Gründe dagegen sprechen.
Die Auftragslage ist gut und von meiner Seite sind keine Gründe (persönliche) dagegen einzuwenden... kann ich in diesem Fall diese E-Mail als Grundlage für eine Zusage ansehen ?
LG
Susanne
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Zeitvertrag - E-Mail als Grundlage für eine Zusage?
12. Dezember 2011
Thema abonnieren
Frage vom 12. Dezember 2011 | 20:08
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 5x hilfreich)
Zeitvertrag - E-Mail als Grundlage für eine Zusage?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 13. Dezember 2011 | 08:38
Von
Status: Lehrling (1635 Beiträge, 1000x hilfreich)
Hallo,
ohne Kenntnis der genauen eMail ist wohl keine vernüftige Antwort möglich! Eine Zusage generell kann natürlich auch per eMail erfolgen - rechtlich wie eine Mündliche!
Ich gehe mal davon aus, das diese eMail aber eher ein unverbindliches Angebot beinhaltet und keine Vertragliche Zusage...
#2
Antwort vom 13. Dezember 2011 | 12:16
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 5x hilfreich)
Hallo,
die genaue E-Mail lautete, das die Disponenten angewiesen worden sind, schwangere und Frauen im Mutterschutz entsprechend der Auftragslage zu verlängern, damit sie gegenüber anderen , keine Nachteile erhalten, soweit keine persönlichen gründe dagegen sprechen.
LG
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