Zeitvertrag gekündigt! Kündigungsfrist 4 Tage?

18. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Bernd Beck
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitvertrag gekündigt! Kündigungsfrist 4 Tage?

Ein Freund hatte ein Zeitvertrag von 6 Monaten bei einer Spedition!

die haben nun wenig arbeit und Kündigten ihn am 8.07.2008 zum 12.07.2008!

angeblich hätte er was ausgefüllt was dies Erlauben würde ist das Rechtens?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Nein, so geht das (wahrscheinlich) nicht.
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass bei deinem Freund kein Tarifvertrag greift, in dem eine solch kurze Kündigungsfrist geregelt ist. (Das lässt sich allein daraus folgern, dass dein Freund angeblich etwas unterschrieben hat, das eine so kurze Kündigungsfrist rechtfertigt).

Wichtig ist nun also, was in seinem Vertrag zur Kündigungsfrist steht und da gibt es mehrere Möglichkeiten:

1. Es steht gar nichts über eine Kündigungsfrist drin.
Das würde bedeuten, dass er vor Ablauf des befristeten Vertrages gar nicht gekündigt werden kann.

2. Es steht eine Kündigungsfrist drin.
Wenn dies der Fall ist, dann greift diese Kündigungsfrist, aber diese darf in keinem Fall kürzer als die gesetzliche Kündigungsfrist sein. In den ersten 6 Monaten sind dies zwei Wochen. Siehe dazu BGB § 622 Abs. 3

Dein Freund sollte eine Kündigungsschutzklage einreichen. Diese muss spätestens 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden.

Es wäre noch ganz interessant zu wissen, was dein Freund da angeblich unterschrieben hat. Er müsste sich doch erinnern, wenn da mal was war…






-- Editiert von oha am 18.07.2008 11:59:17

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#2
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Der Tarifvertrag Zeitarbeit hat bisweilen sehr kurze Kündigungsfristen.Eine Spedition wird da kaum Mitglied sein.

Es steht im Arbeitsvertrag ob ein Tarifvertrag gilt oder nicht.

Wenn eine solche ungesetzliche Klausel unterschrieben wird, wird das Arbeitsgericht die für nichtig erklären.

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#3
 Von 
Bernd Beck
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe im Vertrag nichts gefunden was eine so Kurze Kündigungszeit beim Ihm Rechtfertigen würde!

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#4
 Von 
Bernd Beck
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

ich hatte grade für ihn mit der Spedition geredet, er hat dies Unterschrieben das er in 3 Tagen/beiderseits gekündigt oder Kündigen kann, innerhalb der 6 Monaten ohne Einhaltung der Fristen!

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#5
 Von 
oha
Status:
Praktikant
(676 Beiträge, 199x hilfreich)

Wie Maestro schon schrieb:

Diese Klausel ist gesetzeswidrig und somit nicht haltbar.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
er hat dies Unterschrieben das er in 3 Tagen/beiderseits gekündigt oder Kündigen kann


Und wo, wenn nicht im Vertrag? Steht in dem Vertrag, dass ein Tarifvertrag gilt?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Bernd Beck
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank dann werden wir Dienstag zum Arbeitsgericht Fahren!

Ich möchte mich nochmals bei Allen für die Info Bedanken!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Eine solche Klausel ist aber nichtig, weil sie direkt gegen BGB §622 verstößt.
Daher wird sich die Firma nicht auf den Schrieb beziehen dürfen. Ein Richter würde denen das schon schnell deutlich machen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.htm

Jetzt muss umgehend Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden um die Frist auf die 14 Tage zu verlängern und entsprechende Forderungen auf Lohnzahlung dafür zu erheben.
Nach drei Wochen ist es zu spät.
Auch Zeugnis verlangen.
Die Amtsgerichte unterhalten Sprechstunden der Rechtspfleger die die Klage fachgerecht aufnehmen können.
Leute mit einigermaßen Schreibtischerfahrung brauchen dafür keinen Anwalt.

Wenn keine Klage eingereicht wird, wird die Agentur für Arbeit auch sehr wahrscheinlich für die 11 Tage keinerlei ALG1 bezahlen bzw. später zurückfordern wird.
Und die Firma lacht sich ins Fäustchen weil ihnen mal wieder ein dummer Arbeitnehmer auf den Leim gekrochen ist.






0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Ach so auch noch wichtig :

Ist der Zeitvertrag ausgelaufen ? Wann endete die Befristung ?

Ist laut Vertrag eine ordentliche Kündigung zwischendurch möglich ?
Wenn die das vergessen haben reinzuschreiben würde ich sogar auf Wiedereinstellung klagen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Bernd Beck
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

ja im Vertrag selbst steht nicht s von Kündigung!

die Spedition der Brauerei muss nach dem Tarifvertrag Halten!(Tarifvertrag Speditions Güterkraftverkehrs )

in diesem Steht nichts zu Befristeten Verträgen!

aber in diesem Steht immer auch in der Probezeit sind 4 Wochen Kündigungsfrist!für Beide Pateien!


Ausser bei Unentschuldigtem Fern Bleiben oder so!

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