Zeitvertrag - habe mich woanders beworben - Chef ist beleidigt

14. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
MSiede
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitvertrag - habe mich woanders beworben - Chef ist beleidigt

Hallo,

bei mir ist das folgende Problem:

Ich bin mit einem Zeitvertrag bis zum 31.01.04 beschäftigt. Ich habe mich schon woanders beworben und das wurde an meinen AG herangetragen. Dieser ist dadurch beleidigt und wollte mein Arbeitsverhältbiss nicht verlängern. Heute kam er mit folgendem Vorschlag und Aussagen:

- Wenn ich nicht bleibe bekomme ich kein Arbeitslosengeld
- Ich soll Ihm das Weihnachtsgeld zurückzahlen
- Er will das Geld für eine Fortbildung bei der ich angemeldet bin, der Termin ist aber nach dem Auslaufen des Zeitvertrag
- Ich soll jetzt bis zum 20. Februar bleiben und werde dann von Ihm gekündigt.
- Die Kündigung soll wegen der Störung des Vertrauensverhältnisses sein.

Was soll ich tun und hat er Recht?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Warum sollst bekommst Du dann kein Arbeitslosengeld? Du bist doch schuldlos an der Kündigung. Oder hast Du Dir noch keinen Anspruch auf ALG erworben, weil die Beschäftigungszeit zu kurz ist?

Eine rechtliche Grundlage für die Rückzahlung des Weihnachtsgeldes sehe ich ebenfalls nicht, da dem AG bei der Zahlung bereits bekannt war, dass der Arbeitsvertrag nur bis zum 31.01.04 läuft.

Warum meldet der AG Dich für eine Fortbildung nach Auslaufen des Zeitvertrages an? Und wollte diese ursprünglich auch noch bezahlen? Hatte er Dir denn schon eine Verlängerung des Arbeitsvertrages angeboten.

In Zeugnissen macht es sich glaube ich besser, wenn da steht: Das Arbeitsverhältnis endete, da es von vorne herein bis zum 31.02.04 befristet war.

Zur Verlängerung des Arbeitsverhältnisse kannst Du Deine AG leider nicht zwingen. Wenn er so sehr beleidigt ist, dann läuft der Arbeitsvertrag zum 31.01.04 aus.

Eine Kündigung wegen Störung des Vertrauensverhältnisses muss er schon näher begründen, ansonsten ist die Kündigung unwirksam. Gerade bei einem Zeitvertrag gehört es doch zu Deinem guten Recht, Dich um einen neuen Job zu kümmern.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MSiede
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also das Beschäftigungsverhältniss ging jetzt über ein Jahr. Ich denke da besteht schon Anspruch oder?

Vielleicht hatte er vor mich weiter zu beschäftigen aber wegen der Bewerbung macht er es nicht mehr. Anmeldung zu dem Kurs war schon im November.

Ich denke er wirft damit um sich, um mich ein zu schüchtern. Weil sonst keine andere Möglichkeit hat.

Werde das ganze noch mit meinem Anwalt klären.
Danke für die ausführliche Antwort.

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