Zeitvertrag/Schwanger/Kündigung

30. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
aNFOx
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitvertrag/Schwanger/Kündigung

Hallo zusammen,

ich schildere euch nun mein Problem:

Mir wurde der AV schon 2 mal um ein Jahr verlängert. Bei der letzten Verlängerung wurde mir vom Geschäftsführer mündlich zugesagt, das ich am 15 Sep. 08 nun einen festen Vertrag erhalte und im Oktober zur Fortbildung gehe.
Nun bin ich aber Schwanger und der Geschäftsführer hat mit heute mitgeteilt, das mein Vertrag ausläuft und ich dann gehen kann. Er meinte ebenfalls, wieso soll er den Mutterschutz bezahlen, wenn es auch andere tun (Arbeitsamt, Krankenkasse).
Die Abmeldung zur Fortbildung habe ich heute auch schon mit der Post erhalten.
Ich fragte dann meine Vorgesetzte ob ich nur wegen der Schwangerschaft gekündigt werde, sie meinte "ja", aber man muss ja auch an das Unternehmen denken.

Nun zur meiner Frage:

Lohnt sich der Weg zum Anwalt, da ich ja die schriftliche Bestätigung zur Fortbildung im Oktober habe ( mein Vertag endet am 15. Sep.) als Beweis, das sie mich nur wegen der Schwangerschaft entlassen?


Vielen Dank im voraus,
aNFOx

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47453 Beiträge, 16800x hilfreich)

Ja, der Gang zum Anwalt könnte sich durchaus lohnen.

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden, was hier wohl erfolgt ist. Aufgrund der Schwangerschaft besteht dann aber Kündigungschutz.

Aufgrund der Anmeldung zur Fortbildung halte ich die Beweislage für Dich auch für gut.

Das heißt aber nicht, dass die Erfolgsaussichten für eine Entfristungsklage 100% betragen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
aNFOx
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

@hh

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich finde es einfach nur eine sauerrei wie die Arbeitgeber mit einem umgehen dürfen.
Der Geschäftsführer wusste nichtmal, das ich schon eine Tochter habe.

Und ausschlaggebend für in zur Kündigung war, das es eh nur 7% ausmacht arbeitslosengeld/Lohn.
was ja nun auch nicht stimmt. Es sind ja 67% vom Nettolohn ,also 33% weniger.

Der Mann hat sich einfach nicht vorbereitet

Ich würde mich über weitere Antworten sehr freuen .

Gruss,
aNFOx

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
aNFOx
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Fortbildungskurs könnte für das Vorhaben der Weiterbeschäftigung mit Vorabzusage Indiz sein.

0x Hilfreiche Antwort

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