Zeitzuschläge Samstag AVR

8. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Nici1970
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitzuschläge Samstag AVR

Hallo zusammen.
Laut AVR werden ab 13.00 Uhr Samstags Zuschläge gezahlt.
Ich verstehe aber die ganzen Ausnahmen nicht.
Wir arbeiten im Schichtdienst, jedes zweite WE ist unser DienstWE.
Auf den Abrechnungen ist kein Samstags Zuschlag aufgeführt.
Herzlichen Dank.
Nici.




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18878 Beiträge, 10194x hilfreich)

In welchem Sektor arbeiten Sie denn?
Evtl. in einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder sonst in der Pflege?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Nici1970
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
In welchem Sektor arbeiten Sie denn?

Guten Morgen,
Ja das sollte ich erwähnen
In der Pflege, in einer Einrichtung für Demenzkranke.Menschen.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18878 Beiträge, 10194x hilfreich)

Dann gilt für Sie die AVR-Anlage 32: "Besondere Regelungen für Mitarbeiter im Pflegedienst in sonstigen Einrichtungen"
http://schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr-anlage32.htm

Und wenn Sie dort in §6 in Absatz 1 unter "f" lesen, werden Samstagszuschläge nur gezahlt, wenn sie nicht aufgrund von Wechselschicht / Schichtarbeit anfallen.
D.h. wer regulär nur Mo-Fr und ohne Schichtdienst arbeitet, der bekommt den Zuschlag, wenn er/sie ausnahmsweise doch am Samstag arbeiten muss.
Wer aber aufgrund eines Schichtsystems regelmäßig an Samstagen arbeitet, bekommt den Samstagszuschlag nicht. Dafür müsste aber die Schichtzulage nach § Abstatz 4 (bei Wechselschicht) oder 5 (bei normalem Schichtdienst) gezahlt werden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
Nici1970
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Dann gilt für Sie die AVR-Anlage 32

Herzlichen Dank,
Ja das verstehe ich jetzt.
Ich finde das im AVR meist sehr unübersichtlicht, aber so ist es ja eigentlich klar.
Vielen lieben Dank und ein schönes Wochenende
LG Nici

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nici1970
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Dann gilt für Sie die AVR-Anlage 32

Herzlichen Dank,
Ja das verstehe ich jetzt.
Ich finde das im AVR meist sehr unübersichtlicht, aber so ist es ja eigentlich klar.
Vielen lieben Dank und ein schönes Wochenende
LG Nici

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1798 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von Nici1970):
Laut AVR werden ab 13.00 Uhr Samstags Zuschläge gezahlt.


Es gibt unüberschaubar viele verschiedene AVR - z.B. die AVR der Diakonie Deutschland:

§ 20a Zeitzuschläge
"für Arbeit an Samstagen in der Zeit von 13.00 bis 21.00 Uhr ... 15%"

Zitat (von drkabo):
Wer aufgrund eines Schichtsystems regelmäßig an Samstagen arbeitet, bekommt den Samstagszuschlag nicht ... aber die Schichtzulage


Samstagsarbeit fällt nicht wegen Schichtarbeit an. Samstagszuschlag wird nach den AVR der Caritas vorenthalten für Samstagsarbeit im Rahmen einer (Wechsel-)Schichtarbeit - ungerechterweise: denn die auszugleichende Erschwernis der Samstagsarbeit ist unabhängig von der Erschwernis, die aus den Belastungen der Schwankungen des Beginns der Arbeitszeit der verschiedenen Schichten ( 6:00, 13:00, 20:00 ) herrühren.

Ein Zulage für (Wechsel-)Schichtarbeit kompensiert daher nicht zwangsläufig auch den Umstand, an einem Samstag(nachmittag) arbeiten zu müssen.

RK

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