Ich habe in einem Betrieb zunächst eine Ausbildung absolviert, wurde anschließend übernommen und war dementsprechend noch eine gewisse Zeit als Angestellter tätig.
Nach Beendigung meiner Tätigkeit in diesem Betrieb stellt sich für mich nun die Frage ob es üblich ist, zwei Zeugnisse (Ausbildungszeugnis und Arbeitszeugnis für die darauffolgende Zeit) zu bekommen, oder ob in solch einem Fall lediglich ein allgemeines Zeugnis für die gesamte Tätigkeitsperiode ausgestellt wird?
Ist dies in irgendeiner Form relevant?
Zeugnis - Ausbildungszeugnis und Arbeitszeugnis?
24. Oktober 2005
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Frage vom 24. Oktober 2005 | 21:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeugnis - Ausbildungszeugnis und Arbeitszeugnis?
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#1
Antwort vom 24. Oktober 2005 | 22:06
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2334x hilfreich)
subzero, Anspruch besteht sowohl für das Arbeitsverhältnis (Gewerbeordnung § 109) als auch für das Ausbildungsverhältnis (nach neuem Berufsbildungsgesetz § 16, nach dem alten BBiG § 8). Was du unter 'eine gewisse Zeit' verstehst, weiß ich jetzt nicht, aber wenn das z.B. nur ein halbes Jahr war, dann brauchts das nicht zu trennen.
MfG
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