Zeugnis für Praktikum noch nicht erhalten

4. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(424 Beiträge, 202x hilfreich)
Zeugnis für Praktikum noch nicht erhalten

Im September/oktober 04 absolvierte ich ein Praktikum in einer Werbeagentur (6 Wochen).

Trotz mehrmaliger Aufforderung habe ich bis heute kein Zeugnis / keine Bestätigung erhalten. Man vertröstet mich. Offenbar hat man keine Lust, ein Zeugnis zu schreiben.

Was kann ich tun?

Ich würde gerne das Zeugnis meiner Bewerbungsmappe hinzufügen, und brauche es dringend.

Möchte nicht direkt mit dem Anwalt und einer Mahnung kommen, aber kann man die Leute ggf. mit einem Hinweis auf einen § dazu bringen, daß sie sich mal ranmachen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo,

bei einer so kurzen Arbeitsdauer hast du nicht unbedingt Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, sondern höchstens auf eine Arbeitsbescheinigung. Damit du trotzdem ein Zeugnis bekommst, wäre es wohl am besten, wenn du dir selbst eines schreibst und zur Unterschrift hinschickst. Wahrscheinlich fühlt sich einfach keiner dort zuständig und man ist ganz froh, wenn du ihnen die Arbeit abnimmst.

Unter www.jobpilot.de findest du Informationen, was alles in einem Praktikantenzeugnis stehen sollte. Du kannst auch ein bisschen googeln, da wirst du sicher auch fündig. Zur Vorbereitung solltest du auf jeden Fall schon mal eine Liste der von dir ausgeführten Tätigkeiten erstellen.

Grup karamel

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#2
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

sehe ich auch so, bei (kurzen) praktika besteht nicht zwangsläufig anspruch auf ein zeugnis!

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#3
 Von 
basic
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Ich muss meinen beiden Vorrednern widersprechen: "Sämtliche Arbeitnehmer [...] haben einen Anspruch auf ein Arbeits- oder Dienstzeugnis. Die gesetzlichen Rechtsgrundlagen finden sich in §113 GewO , § 73 HGB , § 8 BBiG und in § 630 BGB . [...] Der Anspruch besteht unabhängig von der Dauer des Arbeits- oder Dienstverhältnisses." (Quelle: "Guter Rat im Arbeitsrecht"; Schaub, Günter und Rühle, Gottlob; 2. Auflg.; dtv 1998)
Ist nicht mehr ganz taufrisch, hoffentlich stimmt es noch ;-).

Gruss Markus

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