Zeugnis klagen?

3. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
Stella12123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeugnis klagen?

Ich bin frustrierend weil ich das Arbeitszeugnis nicht zufrieden bin.

Formulierung: Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war korrekt und ohne Beanstandung.. Das heisst gesamt 4 Note.

Das Zeugnis gesamt 3 Note.

Wenn ich klagen möchte und muss Beweis. Ich will nicht mehr mit mein Arbeitsgeber zuhören weil er unmöglich Verhältnis ist. Ich bin noch weitere freigestellt

Sollte ich lieber nicht mein Arbeitszeugnis meine Bewerbung schreiben.

Ich brauche Ihre Rate. Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Stella12123):
Formulierung: Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war korrekt und ohne Beanstandung.. Das heisst gesamt 4 Note.


Ja und ist das so gewesen=

Signatur:

Blockiert User: Anami

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17964 Beiträge, 6612x hilfreich)

Du brauchst Rat: es würde helfen, das Zeugnis ganz im Wortlaut zu kennen. Das kannst du hier - anonymisiert - einstellen.
Du nennst 2 Punkte
a) dass das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen (nur) korrekt war; mit anderen Worten: es gab Spannungen und das bestätigst du im Grunde auch.
b) dass das Zeugnis insgesamt zufriedenstellend war.
Hier ist zu wissen, dass es einen Anspruch auf ein gutes Zeugnis nicht gibt.
Wenn das Zeugnis insgesamt wahr und wohlwollend geschrieben ist, wird es wenig Aussicht geben, ein besseres gerichtlich einzufordern.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39314 Beiträge, 14136x hilfreich)

Geht es immer noch um die Machtausübung, die Dir ja so wichtig ist, oder um was sonst? Ihr seid im Streit auseinander gegangen. Du wolltest noch vor drei Monaten niemand aus dem Betrieb mehr sehen, die Mitarbeiter dort wollten dich auch nicht mehr sehen. Da ist also vieles schief gelaufen.

Ein Zeugnis muss positiv formuliert sein (das Glas ist halb voll, nicht halb leer), muss allerdings auch der Wahrheit entsprechen. Es gibt keinen Anspruch auf ein Zeugnis mit der Note "gut" oder gar "sehr gut." Seit Zeugnisse zu Bastelarbeiten aus Puzzle-Steinen aus dem Internet geworden sind, ist es ohnehin ziemlich einerlei, was da drinne steht. Aber, wenn auch wegen eines so relativ unwichtigen Teils schon ein Aufstand gemacht wird, dann wird der neue Arbeitgeber sehr genau prüfen, ob er sich diesen Bewerber antun möchte.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(123901 Beiträge, 40294x hilfreich)

Zitat (von Stella12123):
Sollte ich lieber nicht mein Arbeitszeugnis meine Bewerbung schreiben.
Ich brauche Ihre Rate

Mach erst mal einen Deutschkurs, das Gestammel ist ja eine Zumutung.
Wer soll sich denn so eine Bewerbung antun?

Ansonsten ist ein nicht vorgelegtes Arbeitszeugnis eine ziemlich eindeutige Aussage - das führt bei uns direkt auf den "Z-Stapel".



Zitat (von Stella12123):
Formulierung: Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war korrekt und ohne Beanstandung.. Das heisst gesamt 4 Note.

Das Zeugnis gesamt 3 Note.

Wenn es der Wahrheit entspricht, hat man Pech gehabt.
Ist man der Meinung das es nicht der Wahrheit entspricht, wird man es beweisen und vor Gericht klagen müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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