Hallo
Ca.im Jahr 2001 endete das Arbeitsverhältniss.
Es wurde kein Zeugnis vom Arbeitgeber ausgestellt.
Damaliger Arbeitnehmer hat sich Selbständig gemacht und braucht ein Arbeitszeugnis
von diesem Arbeitgeber.
Arbeitgeber wurde per Mail angeschrieben und darum gebeten dieses aus zu stellen.
Arbeitgeber sicherte dieses zu, vor 5 Monaten.
Dazu muss gesagt werden das es die Firma nicht mehr gibt da der damalige Arbeitgeber sich beruflich um orientiert hat.
Welche möglichkeit besteht nun für den damaligen Arbeitnehmer dieses Zeugnis ein zu fordern?
Zumal es ihm zugesichert wurde.
MvG
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Zeugnis v. ehem. Arbeitgeber ... kompliziert ...
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Lieber Jürgen1
Ja so kann man es auch sehen ... Kopf gegen die Wand schlagen ...
Zudem geht es hier nicht um mich ;-)
Natürlich wurde nach beendigung des Arbeitsverhältnis auch um ein Zeugnis gebeten, da aber dieser Arbeitgeber von Natur aus sehr nach lässig und anstrengend ist hat man es dann auf sich beruhen lassen.
Da es im Vorfeld schon immer Probleme wegen Gehaltszahlungen gab ...
Die Stelle für die dieses Zeugnis benötigt wird ist darüber unterrichtet und es ist ok so ....
MvG
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Nach so langer Zeit dürfte das Recht
auf ein Zeugnis verwirkt sein. Wenn der ehemalige AG sich noch a) in der Lage sieht und b) sich bequemt, wäre das ziemliche Glück.
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