Zeugnis/Personalakte

4. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
frage2284
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeugnis/Personalakte

Hallo,

ich habe folgende Frage bzw. möchte folgende Situation schildern:
Ich habe mich 2003 bei einem großen Unternehmen mit einem gefälschten (nicht komplett gefälschten, "nur" verbesserten") Zeugnis auf eine Ausbildungsstelle beworben, die ich dann auch bekommen habe. Ich habe meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und habe das Unternehmen, nach Abschluss der Ausbildung, 2006 wieder verlassen.
2007 habe ich wieder über eine Zeitarbeitsfirma im besagten Unternehmen angefangen und wurde 2008 wieder als fester Mitarbeiter im Unternehmen eingestellt. Ich bin dort auch noch heute beschäftigt. Als ich mich dort 2008 wieder beworben habe, habe ich das gefälschte Zeugnis aus 2003 nicht erneut verwendet bzw. eingereicht.
Ich habe aktuell Zugriff auf meine elektronische Personalakte und kann meine Abschlüsse/Zeugnisse dort einsehen. Das gefälschte Zeugnis aus 2003 ist nicht dabei. Es sind lediglich Dokumente aus meinem Wiedereintritt in das Unternehmen aus der der Zeit ab 2008 dabei.
Nun die eigentliche Frage: Kann ich davon ausgehen, dass meine Personalakte aus der Ausbildungszeit (2003-2006), die das gefälschte Zeugnis enthält, vernichtet wurde, nachdem ich das Unternehmen 2006 verlassen habe ? Oder ist es möglich, dass meine Personalakte aus 2003 bei meinem Wiedereintritt in das Unternehmen 2008 "reaktiviert" wurde ? Kann ich davon ausgehen, dass das gefälschte Zeugnis aus 2003 meinem Arbeitgeber noch in irgendwelchen Archiven schlummert ? Ich möchte dazu sagen, dass der Ausbildungsbetrieb und die Unternehmenseinheit, in der ich heute beschäftigt bin, quasi zwei unterschiedliche Firmen sind (wie es meistens in großen Unternehmen der Fall ist)

Ich habe Angst, dass mein Arbeitgeber irgendwann von dieser zugebenermaßen sehr dummen Jugendsünde erfährt und es meine Karriere zerstört.

Da das Zeugnis in meiner aktuellen elektronischen Personalakte aber nicht archiviert ist, kann ich davon ausgehen, dass dieses Zeugnis meinem Arbeitgeber nicht mehr vorliegt und es nur die Personalakte mit Daten/Unterlagen aus der Zeit ab 2008 vorhanden ist, richtig ?

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort/Klärung !

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

'Richtig', möchte mir scheinen. Nebenakten darf es meines Wissens nicht geben.
Und weiter: Wen interessiert heute noch ein Zeugnis von 2003?

-- Editiert von blaubär+ am 04.04.2019 11:46

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119459 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von frage2284):
Da das Zeugnis in meiner aktuellen elektronischen Personalakte aber nicht archiviert ist, kann ich davon ausgehen, dass dieses Zeugnis meinem Arbeitgeber nicht mehr vorliegt und es nur die Personalakte mit Daten/Unterlagen aus der Zeit ab 2008 vorhanden ist, richtig ?

Falsch.

Wir haben auch nicht alle Akten digitalisiert, das reicht nur bis 2015 zurück.
Der Rest lagert im Archiv und wird bei Bedarf entnommen.



Wobei gewisse Akten bzw. Teile davon nach und nach noch nachträglich digitalisiert werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
frage2284
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Da ich aber zwischenzeitlich aus dem Unternehmen ausgeschieden bin und mittlerweile in einem anderen Teil des Unternehmens arbeite kann ich doch davon ausgehen, dass meine Personalakte, die als Auszubildender angelegt wurde, mittlerweile gelöscht wurde, oder ?

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von frage2284):
kann ich doch davon ausgehen,
Wer soll das wissen?
Manche Unternehmen gehen schlampig mit alten Akten um und bunkern die endlos. Und altes raussuchen mögen die auch nicht unbedingt.
Andere sind genauer.

Gibt es denn Grund zu deiner Annahme, jetzt nach 16 Jahren könne dir jemand ---deswegen--- was wollen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119459 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von frage2284):
kann ich doch davon ausgehen

Du kannst ausgehen von was auch immer Du willst.
Wie die Realität ist, wird mangels hellseherischer Fähigkeiten keiner wissen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
frage2284
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Klasse Antwort !

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#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Zitat (von frage2284):
Klasse Antwort !
Isso. Die Antwort ist vollkommen korrekt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#8
 Von 
frage2284
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Würde es denn heute noch eine Kündigung rechtfertigen ? Auch wenn ich, wie oben beschrieben, in der Zwischenzeit das Unternehmen verlassen und beim Wiedereinstieg dieses Zeugnis nicht verwendet habe ?

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von frage2284):
Würde es denn heute noch eine Kündigung rechtfertigen ?
Auch das wäre nur mit hellseherischen Fähigkeiten erkennbar.
Zitat (von Anami):
Gibt es denn Grund zu deiner Annahme, jetzt nach 16 Jahren könne dir jemand ---deswegen--- was wollen?
Und? Das kannst nur du wissen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119459 Beiträge, 39730x hilfreich)

Das wird zu 99,5% heute keine Kündigung mehr rechtfertigen.





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von frage2284):
Nun die eigentliche Frage: Kann ich davon ausgehen, dass meine Personalakte aus der Ausbildungszeit (2003-2006), die das gefälschte Zeugnis enthält, vernichtet wurde, nachdem ich das Unternehmen 2006 verlassen habe ? Oder ist es möglich, dass meine Personalakte aus 2003 bei meinem Wiedereintritt in das Unternehmen 2008 "reaktiviert" wurde ? Kann ich davon ausgehen, dass das gefälschte Zeugnis aus 2003 meinem Arbeitgeber noch in irgendwelchen Archiven schlummert ?


Die Fragen lassen sich ganz einfach beantworten_ Machen Sie doch ganz einfach Ihr Recht nach § 83 BetrVG geltend und nehmen Sie Einsicht in Ihre (vollständige) Personalakte. Dann haben Sie Gewissheit.

Diese Vorgehensweise ist allerdings nur dann zu empfehlen, wenn Sie sich verdächtig machen wollen.

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#12
 Von 
frage2284
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von frage2284):
Würde es denn heute noch eine Kündigung rechtfertigen ?
Auch das wäre nur mit hellseherischen Fähigkeiten erkennbar.
Zitat (von Anami):
Gibt es denn Grund zu deiner Annahme, jetzt nach 16 Jahren könne dir jemand ---deswegen--- was wollen?
Und? Das kannst nur du wissen.


Nein, es gibt aktuell keinen Grund zur Annahme. Aber man weiß ja nie, ob sich das in der Zukunft nochmal ändern könnte...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von frage2284):
Aber man weiß ja nie, ob sich das in der Zukunft nochmal ändern könnte...


Wenn Sie nicht sturzbetrunken auf der nächsten Betriebsfeier rum posaunen, dass Sie den Job nur haben weil sie ein "frisiertes" Zeugnis vorgelegt haben, frage ich mich, wie der AG überhaupt auf die Idee kommen sollte.

Zumindest hier in NRW endet die Aufbewahrungsfrist für Abschlusszeugnisse und der dazugehörigen Prüfungsunterlagen (bei den Schulen selbst), nach 20 Jahren.

Also noch 4 Jahre nüchtern bleiben, dann kann niemand mehr über irgendwelche Wege rausbekommen, dass ihr Zeugnis nicht ganz echt war....

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von frage2284):
Aber man weiß ja nie, ob sich das in der Zukunft nochmal ändern könnte...
Eben. Das weiß man nie. :neck:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Neben einer Kündigung (die ich nach so langer Zeit auch nicht mehr als gerechtfertigt ansehen würde), steht ja auch immer die Sorge, ob der Arbeitgeber eventuell Geld zurückfordern könnte. Diese Gefahr sehe ich allerdings auch sehr gering an, da sie die Arbeitsleistung ja real erbracht haben, und dies offensichtlich auch zur Zufriedenheit, sonst hätte man Sie gar nicht so lange behalten. Irgendwo gibt es diesbezüglich auch ein Urteil, meine ich mich zu erinnern.

Ich persönlich würde einfach weitermachen und mir keine Sorgen mehr machen. Wie oben schon gesagt wurde, seit 2003 ist viel Wasser den Rhein hinunter geflossen. Sie haben sich bewährt und die Geschichte ist strafrechtlich sowieso schon längst verjährt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#16
 Von 
frage2284
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf der anderen Seite ist es auch ziemlich unwahrscheinlich, dass man Konsequenzen erwarten muss, wenn es rauskommt, dass ein Zeugnis gefälscht ist, mit dem man eine Ausbildungsstelle erhalten hat, wenn man das Unternehmen nach Beendigung dieser Ausbildung verlassen hat.
Ich habe mich anschließend neu im Unternehmen beworben und das Zeugnis war natürlich nicht dabei, also kann man mich deswegen auch schlecht kündigen, da ich das Zeugnis ja bei der erneuten Bewerbung gar nicht vorgelegt habe und somit der "Straftatbestand" der Täuschung gar nicht erfüllt ist. Er war es ja nur im Zeitraum der Ausbildung.
Das dieses gefälsche Zeugnis dazu noch irgendwo in einem Papierarchiv schlummern soll, ist auch relativ unwahrscheinlich - da müsste das Unternehmen ja riesige Archiven haben, wenn es alle Unterlagen von Azubis aufbewahrt, die das Unternehmen verlassen haben - bin mir auch sicher, dass es dazu Gesetze gibt, die die Vernichtung dieser Akten vorschreiben - wäre ja sonst die reinste Stasi..
Was meint ihr dazu ?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Bitte, wo ist dein Problem?
Niemand kennt dein früheres Unternehmen. Du hältst alles selbst für unwahrscheinlich. Es gibt kein Gesetz.

Zitat (von frage2284):
da müsste das Unternehmen ja riesige Archiven haben,
Was für ein Quatsch. Als ob man Archive für P-Unterlagen von Azubis extra vorhält. Schon mal was von Datenspeicherung gehört?
Zitat (von frage2284):
Ich habe aktuell Zugriff auf meine elektronische Personalakte und kann meine Abschlüsse/Zeugnisse dort einsehen. Das gefälschte Zeugnis aus 2003 ist nicht dabei. Es sind lediglich Dokumente aus meinem Wiedereintritt in das Unternehmen aus der der Zeit ab 2008 dabei.
Was willst du noch?

Aber damit du was zum Grübeln hast: Die Zukunft war früher auch besser.
Denn
Zitat (von frage2284):
Aber man weiß ja nie, ob sich das in der Zukunft nochmal ändern könnte...

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