Zeugnisberichtigungsklage - Chancen auf Erfolg

7. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
lu94
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeugnisberichtigungsklage - Chancen auf Erfolg

Hallo liebes Forum,

ich hatte vor einiger Zeit hier ins Forum geschrieben, dass ein mir zugesendetes Arbeitszeugnis eines alten AG mehrere Bemerkungen zu meiner Krankheit während der Tätigkeit enthält. Ich hatte versucht das korrigieren zu lassen, keine Rückmeldung. Auch meine beauftragte Anwältin hat dies versucht, inklusive Erinnerungsschreiben. Ohne Erfolg. Jetzt hilft wohl nur noch die Zeugnisberichtigungsklage vor Gericht. Auch zum vertraglich vereinbarten Bonus kam keinerlei Rückmeldung.

Was meint ihr? Wie stehen meine Chancen?

Viele Grüße und besten Dank für eure Hilfe!

Link zum alten Thread: https://www.123recht.de/forum/arbeitsrecht/Verhaertetes-Arbeitsverhaeltnis-beendet-Niemand-reagiert-wegen-Bonus,-Arbeitszeugnis-etc-__f605006.html

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119978 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von lu94):
Was meint ihr? Wie stehen meine Chancen?

Wie üblich zwischen 0% und 100% ... kommt halt darauf an, für was konkret ...


Eigentlich sollte das die Anwältin gut schätzen können, oft sind diese aber übertrieben optimistisch. Aber es scheitert seltsamerweise eigentlich nie am Anwalt, sondern stets an den Fehlinterpretationen / Fehlentscheidungen des Gerichtes ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32116 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von lu94):
Was meint ihr? Wie stehen meine Chancen?
Ich meine: Die Chancen stehen zwischen 0 und 100%, dass der AG das Zeugnis berichtigt/korrigiert/ändert.

Vom 04.05.2022 bis zu seinem Austritt kam es zu einem Arbeitsausfall.

Die Zeiten des Arbeitsausfalls sind nicht als Krankheit erkennbar. Es wurde lediglich der Zeitraum der Bewertung ( von 10/21-4.5.22=gerade so über die Probezeit) ) deutlich gemacht.
Dass die Schlussformel dieses---vor allem Gesundheit--- enthält, könnte ein Gericht für einen versteckten/unerlaubten Hinweis halten---oder auch nicht.

Deshalb hat der AG vermutlich auch nicht auf das anwaltliche Schreiben reagiert.
Das Zeugnis muss wohlwollend sein. mE ist es das.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17425 Beiträge, 6484x hilfreich)

... es muss wahr sein und wohlwollend.
Grobe Unrichtigkeiten kann man berichtigen lassen.
Ein Recht auf ein gutes Zeugnis gibt es aber nicht.
Insofern sind die Chancen einer Berichtigungsklage schlecht einzuschätzen und ich würde sie auch - trotz Unkenntnis des Wortlauts - als eher schlecht einschätzen, wenn der AG nicht wirklich grobe Fehler gemacht hat.

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#4
 Von 
lu94
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Verstehe. Und wie ist es, einfach nur Druck aufzubauen? Es sind ja noch mehrere Sachen, neben dem Arbeitszeugnis ausstehend. Z.B. der vertraglich vereinbarte Bonus. Es ist auch zudem unklar, ob ansonsten alles vergütet wurde wie vertraglich festgehalten.

Wie soll die Arbeitsausfallzeit sonst bewertet werden, wenn es keine Krankheit ist? Für mich klingt das eindeutig nach Krankheit. Die Bedingung mit den 50% Ausfallzeit bei einer Krankheit ist ja auch nur dann aufzuführen, wenn es eine Krankheit ist/war.

Und das Zeugnis ist auch dahingehend nicht korrekt, weil geschrieben wird, dass ich bis zum Austritt ausgefallen bin. Das ist nicht korrekt, ich hatte den letzten Monat meiner Anstellung vollständig Urlaub. Es gab keine Krankschreibung mehr von Seiten des Arztes. Darf das dann trotzdem so reingeschrieben werden? Meiner Meinung nach ist das nicht korrekt.

Edit: Ich bin rechtsschutzversichert

-- Editiert von User am 8. Mai 2023 08:33

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#5
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 169x hilfreich)

Wenn sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann würde ich es mal probieren, was haben Sie denn zu verlieren außer die Selbstbeteiligung? Wenn es dann auch noch andere Punkte gibt, kann man das doch alles in einem Rutsch machen, also ein Anschreiben mit den Forderungen und einen eigenen Zeugnisentwurf anhängen. Wenn der AG keinen großen Aufwand will, winkt er das Zeugnis vielleicht durch- ein Versuch ist es auf jeden Fall wert.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32116 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von lu94):
Und wie ist es, einfach nur Druck aufzubauen?
Die beauftragte Anwältin hat entweder zu wenig Druck aufgebaut oder ihr Schreiben zunächst drucklos formuliert oder der AG hält mehr Druck stand. Letzten Endes kann nur ein Gericht entscheiden--- das wurde hier schon mehrfach geschrieben, auch im vorigen Thread schon.
Dass du eine Vers. incl. Arbeitsrechtsschutz hast, genügt nicht. Sie müsste dir eine Deckungszusage geben. Für die Zeugnissache UND für die Vergütungssache.

Zitat (von lu94):
Wie soll die Arbeitsausfallzeit sonst bewertet werden, wenn es keine Krankheit ist?
Da fallen mir x Möglichkeiten ein. Wie es für dich klingt, ist nicht entscheidend, denn du warst ja krank/arbeitsunfähig und wurdest nicht deswegen gekündigt. Ich weiß nicht, ob eine *Ausfallzeit/Nichtanwesenheit* im Zeugnis nur bei Krankheit anzugeben ist. Solch ein Zeugnis habe ich noch nie gelesen.
Zitat (von lu94):
dass ich bis zum Austritt ausgefallen bin.
Dann versuche doch über die Klage, dass diese Formulierung geändert wird. Die Chance beginnt bei 0,1%.
Zitat (von lu94):
Meiner Meinung nach ist das nicht korrekt.
Und nun müsste es noch ein Gericht so sehen.
Zitat (von lu94):
dass ich bis zum Austritt ausgefallen bin
Aber ob du bez.Urlaub und/oder unbezahlten Urlaub und/oder eine sonstige Freistellung wegen xy hattest, gehört mE in kein Zeugnis.
Zitat (von lu94):
Es gab keine Krankschreibung mehr von Seiten des Arztes.
Richtig, es steht ja auch nirgends, dass du von-bis arbeitsunfähig erkrankt warst und von-bis Urlaub hattest. Es kommt ganz einfach nicht mehr Zeit zusammen, deine Arbeit im Unternehmen zu bewerten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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