Zollkontrolle bei unentgeltlicher Arbeit

28. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
go426468-47
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 7x hilfreich)
Zollkontrolle bei unentgeltlicher Arbeit

Hallo,
bis Ende Dezember war ich bei einem Arbeitgeber (4 Jahre lang).
In meinem letzten Monat der Arbeit hatte ich leider an 3 Tagen ein größeres Kassenminus (dies kann durch z.b. Unachtsamkeit recht schnell passieren und kommt bei jedem Mitarbeiter Mal vor).
So kam eine Summe von 120€ zusammen. Da jeder Mitarbeiter während seiner Schicht für seine Kasse verantwortlich ist muss ich die Summe natürlich ersetzen.
Da ich nicht so viel Geld habe bot mein Chef mir an die Summe an 2 Arbeitstagen a 4 Stunden abzuarbeiten.
Dies tat ich auch.
Am 2. Tag kam eine zollkontrolle (nicht nur bei uns, sondern in einigen lokalen in der Stadt).
Meine Personalien wurden aufgenommen und ein paar Fragen gestellt.
Jetzt Frage ich mich natürlich, wenn was vom Zoll kommt diesbezüglich, kann man das irgendwie glaubhaft mitteilen?
Wahrscheinlich bleibt nur die Möglichkeiten die Wahrheit zu sagen und abzuwarten was passiert?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von go426468-47):
Zollkontrolle bei unentgeltlicher Arbeit

Ich vermisse den Teil mit der "unentgeltlichen Arbeit".



Zitat (von go426468-47):
Da jeder Mitarbeiter während seiner Schicht für seine Kasse verantwortlich ist muss ich die Summe natürlich ersetzen.

Nö.
Wo hat man denn den Unfug her? Vom Arbeitgeber?



Zitat (von go426468-47):
Wahrscheinlich bleibt nur die Möglichkeiten die Wahrheit zu sagen und abzuwarten was passiert?

Richtig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

1. Du hast gute Gründe, bei der Wahrheit zu bleiben, und solltest nicht für den Chef lügen.
2. Es ist keineswegs sooo selbstverständlich, dass du für das Kassenminus gerade zu stehen hattest. Voraussetzung wäre ein Mankogeld, aber auch, dass du tatsächlich die Kontrolle über die Kasse hattest. Das müsste man sich gesondert anschauen.

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#3
 Von 
go426468-47
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 7x hilfreich)

Ii

Zitat (von blaubär+):
1. Du hast gute Gründe, bei der Wahrheit zu bleiben, und solltest nicht für den Chef lügen.

Natürlich, warum sollte man den da auch lügen? Mein Chef sagt ja auch das wir die Wahrheit sagen werden.

Zu 2. Natürlich hatte ich die Kontrolle über die Kasse.
Ich war bei einem Sportwettenanbieter tätig, habe dort teilweise mit hohen Summen gearbeitet und Gewinne ausgezahlt.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

... und ein Mankogeld erhältst du auch?

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#5
 Von 
go426468-47
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
... und ein Mankogeld erhältst du auch?


Nein, verstehe das Problem auch nicht.
Wenn ich für meine Kasse nicht verantwortlich wäre könnte ich ja immer wieder mehrere hundert Euro zu viel auszahlen ohne Konsequenzen in Folge von begleichen ded Summe...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Voraussetzung wäre ein Mankogeld, aber auch, dass du tatsächlich die Kontrolle über die Kasse hattest.

Dazu noch das dritte Kriterium, der Grad der Fahrlässigkeit.



Zitat (von go426468-47):
verstehe das Problem auch nicht.

Eventuell wäre der Schaden nicht zu ersetzten gewesen.
Aber es steht jedem frei, auch unberechtigte Ansprüche zu erfüllen. Wenn es für Dich also kein Problem ist, dem AG Geld zu zahlen, das ihn nicht zusteht, dann ist das absolut ok.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 160x hilfreich)

Zitat (von go426468-47):
Jetzt Frage ich mich natürlich, wenn was vom Zoll kommt diesbezüglich, kann man das irgendwie glaubhaft mitteilen?


Das hat man doch sicher gleich mitgeteilt, oder etwa nicht?

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#8
 Von 
go426468-47
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Das hat man doch sicher gleich mitgeteilt, oder etwa nicht?


Nein, meine Personalien wurden aufgenommen, gefragt ob Mindestlohn gezahlt wird, ob es Urlaubsanspruch gibt, wie viele Mitarbeiter es gibt usw.

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#9
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(920 Beiträge, 160x hilfreich)

Naja, ich gehe mal davon aus, dass man das dann nachweise müsste/sollte. Der Verdacht der Schwarzarbeit liegt ja schon irgendwie nahe. Da muss man Stunden (unentgeltlich) nachholen und ausgerechnet an diesem Tag findet eine Zollkontrolle statt. Das ist dann wohl maximal unglücklich.

Ganz hinterm Mond leben die Zöllner allerdings auch nicht, also das wird sicher auf Glaubwürdigkeit beurteilt werden bzw. in Anbetracht wie der Rest der Buchhaltung passt.

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