Zu Spät - kein Geld

15. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(625 Beiträge, 155x hilfreich)
Zu Spät - kein Geld

Firma A fährt jeden morgen mit allen Mitarbeitern zur 50km entfernten Baustelle. Arbeitsbeginn ist 7, Abfahrt 7,15. Die Hilfskraft kommt zu Spät erst 7.20 Uhr und niemand ist mehr da. Die Türen zu. Entschuldigungen wie Bus, Wecker oder die Oma ist krank.
Kann man ihn den Lohn für den Tag streichen. Denn er kann oder will nicht per Bus nachkommen. Er geht ja wieder nach Hause.

Wie wäre es wenn man eine Werkstatt hätte ihn dort aber nichtbrauchen kann.

Oder darf man nur die Zeit abziehen die er zu spät ist

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34202 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Kann man ihn den Lohn für den Tag streichen.
Ist der Zuspätkommer ein Tagelöhner? Oder was steht im AV? Oder was ist wegen des gesammelten Transportes zur Baustelle mit dem AG vereinbart?
Zitat (von DumitruKurier):
Entschuldigungen wie Bus, Wecker oder die Oma ist krank.
Man sollte sich jeweils für 1 Entschuldigung entscheiden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39495 Beiträge, 14161x hilfreich)

Der Arbeitnehmer hat zu Beginn seiner Arbeitszeit, die im Vertrag oder Zusatzvereinbarungen festgezurrt sind, sich an seinem Arbeitsplatz einzufinden. Niemand muss auf ihn warten oder sonst wie was auch immer um mögliche Verspätungen herum zu basteln.

wirdwerden

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#3
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1434 Beiträge, 246x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Kann man ihn den Lohn für den Tag streichen.
Wenn der AN einfach nicht zu Arbeit erscheint und keine AU vorlegen kann: ja.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18052 Beiträge, 6635x hilfreich)

Wenn der AN weiß, dass der Bus zu bestimmter Zeit abfährt, ist es seine Sache, pünktlich dort zu sein. Wenn er das - vmtl. auch mehrfach nicht schafft - hat er an dem Tag auch nix gearbeitet und ohne Arbeit gibt es auch keinen Lohn.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18052 Beiträge, 6635x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Denn er kann oder will nicht per Bus nachkommen. Er geht ja wieder nach Hause.

Seine Entscheidung - er könnte ja u.U. eine Möglichkeit finden nachzukommen.

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#6
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(234 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von DumitruKurier):
Arbeitsbeginn ist 7, Abfahrt 7,15. Die Hilfskraft kommt zu Spät erst 7.20 Uhr und niemand ist mehr da.


Das klingt mir so, als ob die Hilfskraft mehr oder weniger denkt "Die 5 Minuten", aber in der Realität 20 Minuten zu spät dran ist.

Somit denke ich auch, dass es sein Problem ist.....

Signatur:

Blockiert User: Anami

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124448 Beiträge, 40362x hilfreich)

Wenn Arbeitsbeginn um 7 Uhr ist und die Abfahrt erst um 7:15 Uhr ist ja schon ein erheblicher Puffer drin. Rein rechtlich müsste der Puffer in der Regel genau 0 Sekunden betragen.

Des weiteren will er nicht nachkommen - das ist dann schon Arbeitsverweigerung welche zur fristlosen Kündigung berechtigt.

Insofern ist die Einstellung der Lohnzahlung für den Tag nicht nur berechtigt, sondern auch noch die mildeste Maßnahme

Da helfen dann auch die unterschiedlichen Varianten von Ausreden nichts.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18052 Beiträge, 6635x hilfreich)

... das scheint mir ohnehin das Rätsel hinter der Anfrage zu sein, wieso der AG an einem AN festhält, der offenbar schon mehrfach geschwänzt hat.

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