Zu Überstunden gezwungen?

11. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
go614331-66
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zu Überstunden gezwungen?

Hallo,

ich arbeite in einem Abfertigungsunternehmen eines deutschen Flughafens.
Zu Dienstbeginn werden wir auf die entsprechenden Maschinen eingeteilt.

Hat nun eine Maschine Verspätung (über unseren Dienst hinaus), gibt es einen Schichtleiter der darauf besteht Überstunden zu leisten und die Maschine abzufertigen (es sei schließlich "meine" Maschine). So bleibt man dann gerne Mal zwei Stunden länger.
Es ist auch schon vorkommen, dass ich einen Werkstatt Termin absagen musste, da laut Schichtleiter die Interessen der Passagiere abgefertigt zu werden deutlich höher seien als mein Interesse mein Auto in eine Werkstatt zu bringen. Er könne darauf bestehen dass ich Überstunden leiste. Auch wenn ich es nicht möchte.

Das passiert wenn dieser Schichtleiter im Dienst ist täglich, also kann man auch nicht von einer Ausnahme sprechen.

Ist das zulässig?

Vielen Dank!

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Wenn Überstunden notwendig sind und auch vergütet bzw. erfasst und abgebaut werden können, sehe ich die in deinem Job als Notwendigkeit an. Das kommt im Berufsleben in manchen Bereichen einfach vor.

Wie oft kommt das vor; also wie oft ist dieser Schichtleiter im Dienst?
Welche Alternativen sind möglich?
Wie regeln andere Schichtleiter diese Situation?
Gibt es einen Betriebsrat, den man einbinden kann?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von go614331-66):
Ist das zulässig?
In aller Regel sind Klauseln zu Mehrarbeit und Überstunden im Arbeitsvertrag und/oder Tarifvertrag enthalten. Was steht in deinem Vertrag?
Sind also aus betrieblichen Belangen Mehrarbeitsstunden/Überstunden notwendig, ist eine solche Anweisung zulässig.
Zitat (von go614331-66):
Es ist auch schon vorkommen, dass ich einen Werkstatt Termin absagen musste, da laut Schichtleiter die Interessen der Passagiere abgefertigt zu werden deutlich höher seien als mein Interesse mein Auto in eine Werkstatt zu bringen.
Das sehe ich allerdings genau so.
Es geht nicht um Ausnahmen, sondern um notwendige betriebliche Erfordernisse.
Zitat (von go614331-66):
Das passiert wenn dieser Schichtleiter im Dienst ist täglich,
Immer, wenn dieser Schichtleiter Dienst hat, kommen die Maschinen mit Verspätung an?
Hat ein anderer Schichtleiter Dienst, kommen alle Maschinen pünktlich an und du gehst *pünktlich* nach Hause?

btw. Gezwungen werden kannst du nicht.

-- Editiert von User am 11.08.2022 12:50

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von go614331-66):
Ist das zulässig?
Man lese die Tarifverträge ... Antwort: ja.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go614331-66
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Wie oft kommt das vor; also wie oft ist dieser Schichtleiter im Dienst?

Da es sich um einen kleinen Flughafen handelt und es aktuell 6 Schichtleiter gibt, ca. ein sechstel der Zeit.

Zitat (von HeHe):
Welche Alternativen sind möglich?
Wie regeln andere Schichtleiter diese Situation?

Die anderen Schichtleiter fragen ob man länger bleiben kann und wenn das nicht möglich ist, wird trotzdem immer eine andere Lösung gefunden. Im Zweifel fertigen die Schichtleiter die Maschine dann selbst ab.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go614331-66
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
In aller Regel sind Klauseln zu Mehrarbeit und Überstunden im Arbeitsvertrag und/oder Tarifvertrag enthalten. Was steht in deinem Vertrag?
Sind also aus betrieblichen Belangen Mehrarbeitsstunden/Überstunden notwendig, ist eine solche Anweisung zulässig.

"Die Beschäftigten sind im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-,
Schichtarbeit sowie – bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung – zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft,
Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet. "

Zitat (von Anami):
Immer, wenn dieser Schichtleiter Dienst hat, kommen die Maschinen mit Verspätung an?
Hat ein anderer Schichtleiter Dienst, kommen alle Maschinen pünktlich an und du gehst *pünktlich* nach Hause?

Generell habe ich damit überhaupt kein Problem. Es kommt sehr selten vor dass ich wirklich ein Problem damit habe Überstunden zu leisten.
Ich finde das ganze halt nur fragwürdig, da alle Anderen Schichtleiter die Situation geregelt bekommen ohne irgendjemanden zu zwingen Überstunden zu leisten.


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 279x hilfreich)

Gibt es einen Betriebsrat?

Der Arbeitgeber muss sich nämlich in jedem Fall eine Zustimmung des Betriebsrates einholen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Nun - dann versuche es doch bei passender Gelegenheit mit einem Nein; passende Gelegenheit wäre die Situation, in der du deine Freizeit tatsächlich verplant hast und du deinen Plan nicht ändern kannst, z.B. weil andere davon mit betroffen sind. Wenn der Schichtleiter mit Abmahnung droht, sagst du 'her damit, dann gibt es was Handfestes, was wir klären können' - oder ähnlich.
Sicher ist ja Mal, dass diese Anforderungen von jetzt auf gleich kommen, also praktisch ohne Vorlauf und somit ohne Beachtung der sonst geltenden Regeln. Was freilich in der Natur der Sache liegt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von go614331-66):
"Die Beschäftigten sind im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-,
Schichtarbeit sowie – bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung – zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft,
Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet. "
Also alles okay.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von go614331-66):

Es ist auch schon vorkommen, dass ich einen Werkstatt Termin absagen musste, da laut Schichtleiter die Interessen der Passagiere abgefertigt zu werden deutlich höher seien als mein Interesse mein Auto in eine Werkstatt zu bringen.

Das sehe ich allerdings genau so.


Ist allerdings vollkommen irrelevant, denn die Rechtsprechung sieht das durchaus anders.

Einfach mal googlen, was das Arbeitsrecht als Notfall gelten lässt, welches eine solch kurzfristige Anordnung rechtfertigen würde.

Zitat (von bostonxl):
Also alles okay.


Nein, ist es nicht.
Auch dir, Google: "Überstunden, Ankündigungsfrist, Notfall" und du wirst feststellen, dass das hier nicht passt.

Ansonsten kann man sich ausgiebig darüber bei Hensche einlesen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von go614331-66):
da alle Anderen Schichtleiter die Situation geregelt bekommen ohne irgendjemanden zu zwingen Überstunden zu leisten.
Aber wie wirst du denn gezwungen? Die Anweisung gilt für alle, die gerade dann Dienst haben.
Zitat (von go614331-66):
Es kommt sehr selten vor dass ich wirklich ein Problem damit habe Überstunden zu leisten.
Und einmal musstest du schon einen Werkstatt-Termin absagen? Das war ärgerlich.
Selbstverständlich ist über das AZ-Konto die Mehrarbeit entsprechend in Freizeit abzugelten. Dass das bei Personalmangel und verspäteten Maschinen in der Saison oft nicht einvernehmlich zu regeln ist, ist auch ärgerlich.
Zitat (von go614331-66):
Die anderen Schichtleiter fragen ob man länger bleiben kann
Und dieser hier fragt dich gar nicht erst? Aber wie zwingt er dich?
Der kann die Verspätungen wohl nicht bestellen, wenn du eigentlich grad Dienstschluss hast.
Habt ihr beiden ein persönliches Problem miteinander?
------------------------------
Zitat (von spatenklopper):
Ist allerdings vollkommen irrelevant, denn die Rechtsprechung sieht das durchaus anders.
Wenn TE auf einen Rechtsstreit aus ist, weil man *gezwungen* würde, dann möglichst einen Anwalt beauftragen, der das aus juristischer Sicht bewertet.
Ganz sicher kann darüber im Einzelfall ein Arbeitsgericht richten und entscheiden.
----------------------------------
Zitat (von Tehlak):
Der Arbeitgeber muss sich nämlich in jedem Fall eine Zustimmung des Betriebsrates einholen.
In jedem einzelnen Fall einer Verspätung einer Maschine?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 279x hilfreich)

Zitat (von Anami):
In jedem einzelnen Fall einer Verspätung einer Maschine?


Wenn dazu Überstunden angeordnet werden sollen? Ja. Es gehört zu den grundlegenden Pflichten eines Arbeitgebers solche Ereignisse einzuplanen und dafür reguläres Personal vorzuhalten. Dafür gibt es z.b. Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft.

Zitat (von spatenklopper):
Auch dir, Google: "Überstunden, Ankündigungsfrist, Notfall" und du wirst feststellen, dass das hier nicht passt.


Richtig. Eine verspätete Maschine an einem Flughafen ist kein Notfall und auch kein aussergewöhnliches Ereignis. Das ist etwas was regelmäßig vorkommt und eingeplant werden muss.

Ein Notfall wäre z.B.: FFM wird wegen eines Ereignisses von den Behörden komplett gesperrt und alle Flugzeuge umgeleitet.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wenn TE auf einen Rechtsstreit aus ist, weil man *gezwungen* würde, dann möglichst einen Anwalt beauftragen, der das aus juristischer Sicht bewertet.

Sorry Anami, aber wenn man auf die Frage:
Zitat (von go614331-66):
Ist das zulässig?

Ala "Ich find dat schon in Ordnung, will auch nicht auf meine Koffer warten" antwortet, geht es leider vollkommen am Thema vorbei.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go614331-66
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und dieser hier fragt dich gar nicht erst? Aber wie zwingt er dich?
Der kann die Verspätungen wohl nicht bestellen, wenn du eigentlich grad Dienstschluss hast.
Habt ihr beiden ein persönliches Problem miteinander?


Nein, wir haben kein Problem miteinander. Wir kommen eigentlich sehr gut klar.

Das ganze läuft etwa wie folgt ab:
- Schichtleiter bekommt Nachricht die Maschine verspätet sich
- In der nächsten Minute ruft er das entsprechend eingeteilte Personal an: "Ja, deine Maschine hat Verspätung. Du bleibst heute zwei Stunden länger. Es ist deine Maschine, die fertigst du ab, egal wie lange du bleiben musst. Deine Freizeit ist unrelevant"

Das läuft bei jedem Mitarbeiter gleich ab, jetzt nicht nur explizit bei mir.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Sorry Anami, aber wenn man auf die Frage:
Evtl. mal nachlesen, was ich tatsächlich geantwortet hatte?
Zitat (von Anami):
Sind also aus betrieblichen Belangen Mehrarbeitsstunden/Überstunden notwendig, ist eine solche Anweisung zulässig.
Sorry, @spatenklopper. Mir sind meine Koffer totalegal. Ob ich jemals in der Maschine warten muss, bis die diensthabende Belegschaft sich zu Abfertigung/Mehrarbeit zwingen lässt, ist nebensächlich.
Ich habe nicht mit Rechtsprechung begonnen.
Ich kann keinen Zwang erkennen und weiß aber, dass jedem AN der Rechtsweg frei steht.

Da nun in #13 zu lesen ist, wie das abläuft, kann ich nur wiederholen: Ich halte eine solche Anweisung für zulässig, auch wenn sie recht unfreundlich klingt. Der will einfach keine Diskussionen um Freizeit.

Zitat (von go614331-66):
Er könne darauf bestehen dass ich Überstunden leiste. Auch wenn ich es nicht möchte.
Ja, so gehts auch. Ich halte das für zulässig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 279x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Da nun in #13 zu lesen ist, wie das abläuft, kann ich nur wiederholen: Ich halte eine solche Anweisung für zulässig, auch wenn sie recht unfreundlich klingt. Der will einfach keine Diskussionen um Freizeit.


Die Rechtsprechung sieht das aber anders. Für eine so kurzfristige Anordnung von Überstunden muss es eine wirklich gute Begründung geben. Die Verspätung eines Flieger ist dieses nicht - da dies ein regelmäßig auftretendes und erwartbares Ereignis ist.

Der Arbeitgeber hat hier weitgehende Möglichkeiten das mit Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft auszugestalten. Er darf sein Direktionsrecht hier nicht so ausnutzen. Das machen die Arbeitsgerichte so nicht mit.

Die spontane und kurzfristige Anordnung von Überstunden ist für ECHTE! Notfälle erlaubt. Sonst nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Zitat (von https://www.betriebsrat.de/news/ueberstunden-20052):

Betriebsratwissen - RA Knut-Olav Banke:
Sollen Überstunden kurzfristig angeordnet werden, muss ein überwiegendes betriebliches Interesse vorliegen.
Und die Abfertigung eines Flugzeugs ist doch wohl eindeutig ein überwiegendes betriebliches Interesse.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Zitat (von https://www.betriebsrat.de/news/ueberstunden-20052):

Betriebsratwissen - RA Knut-Olav Banke:
Sollen Überstunden kurzfristig angeordnet werden, muss ein überwiegendes betriebliches Interesse vorliegen.


Zitat (von bostonxl):
Und die Abfertigung eines Flugzeugs ist doch wohl eindeutig ein überwiegendes betriebliches Interesse.



Da steht aber auch noch mehr!

Zitat:
Überstunden müssen betrieblich notwendig und für den Arbeitnehmer zumutbar sein.



Zitat:
Sollen Überstunden kurzfristig angeordnet werden, muss ein überwiegendes betriebliches Interesse vorliegen.


Ich kann hier kein überwiegendes betriebliches Interesse erkennen. Eher ein überwiegendes persönliches Interesse eines einzelnen Schichtleiters. Die andern 5 bekommen es offensichtlich ohne Überstunden hin.

Zitat:
Ebenso dürfen Überstunden nicht zum Normalfall werden.


!!!!!


Zitat (von go614331-66):
Das passiert wenn dieser Schichtleiter im Dienst ist täglich,

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von go614331-66):
"Die Beschäftigten sind im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-,
Schichtarbeit sowie – bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung – zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft,
Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet. "



Ist das alles was im Arbeitsvertrag dazu steht?

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 279x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Und die Abfertigung eines Flugzeugs ist doch wohl eindeutig ein überwiegendes betriebliches Interesse.


Dem widerspricht ja auch niemand. Aber angeordnete Überstunden sind nicht dazu da um ein regelmäßig (hier täglich!) wiederkehrendes Problem zu kompensieren.

Der Schichtleiter trägt hier seine Unfähigkeit bzw. seinen Unwillen vernünftig zu Planen auf dem Rücken der Mitarbeiter aus. Und das machen die meisten Arbeitsgerichte so nicht mit.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Gibt es eigentlich einen BR, der für euch zuständig ist? Und wie ist es mit der Gewerkschaft?
Denn wenn 1 Schichtleiter so großzügig Überstunden anordnet und 5 andere das nicht brauchen, wäre das eine richtig gute Aufgabe für den BR, das Thema voranzubringen.
Dass ein einzelner MA das macht, erscheint ja nicht sonderlich sinnvoll. Gut wäre auch, wenn ihr euch als betroffene Gruppe wehrt und darauf drängt, dass solche Entscheidungen im Team fallen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen