Hallo zusammen,
meine Situation ist etwas komplexer.
Ich arbeit bis zum 30.11 in einem großen Familienbetrieb, der aber 60 Jahre in der Vergangenheit lebt und so auch agiert.
Jedenfalls habe ich zum 30.11 gekündigt.
Jetzt meine Frage:
Am 15.04 diesen Jahred habe ich angefangen dort zu arbeiten. Im Arbeitsvertrag steht ein Gehalt
von 2700€ aber keine Angabe zu monatlichen Stundenleistung. Da ich Verkaufsleiter bin/war steht dort aber, dass ich an 6 Tagen dir Woche von 5-18 Uhr erreichbar seib muss (auch arbeitszeit oder).
Jedenfalls habe ich - auch wenn ich erst am 15.04 angefangen habe - im Mai das vollr Gehalt für April erhalten. 2700€ und 1600€ was an dem "kurzen Monat lag" normalerweise habe ich ca 1850€ netto. Auf der Überweisung und der Gehaltsabrechnung steht zu diesem Gehalt Lohnrest 04.2022.
Mein Angst jetzt: da ich zum 30.11 aufhöre habe ich angst, dass ich als letztes Gehalt jetzt tatsächlich nur 2 wochen Brutto ausbezahlt bekomme (1350€)
wäre das rechtens? - sogar jetzt noch?
-- Editiert von User am 29. November 2022 05:55
Zu viel Gehalt erhalten oder alles rechtens?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Sie haben also dafür April den vollen Lohn erhalten und befürchten nun, dass man ihnen das hinten wegkurzt?
Haben sie eine Ausschlussklausel im Vertrag? Also sowas wir "Ansprüche die nicht innerhalb von x Monaten gektend gemacht wurden verfallen?"
Darüber hinaus ist das hier:
Zitatsteht dort aber, dass ich an 6 Tagen dir Woche von 5-18 Uhr erreichbar seib muss (auch arbeitszeit oder). :
Gar nicht zulässig. Steht das so im Vertrag?
Ich würde sagen warten sie die paar Tage Mal ab und dann reagieren sie.
Danke für die schnelle Antwort. Zwecks einer Ausschlussklausel müsste ich einmal nachschauen.
Und ja: im Arbeitsvertrag steht: "Der AN erklärt sich bereit an 6 Tagen die Woche in der Zeit von 5-18 Uhr dauerhaft erreichbar zu sein".
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Zitatim Mai das vollr Gehalt für April erhalten. 2700€ und 1600€ was an dem "kurzen Monat lag" :
... das verstehe, wer will - ich nicht.
Wie dem auch sei - Anspruch hast du (nur) auf das, was dir eben zusteht. Wenn eine Überzahlung jetzt auffällt und nichts anderes dagegen steht (Ausschlussfrist), kann dein AG den überzahlten Betrag zurückfordern.
Aber wart's einfach ab.
Zitat... dass ich an 6 Tagen dir Woche von 5-18 Uhr erreichbar seib muss (auch arbeitszeit oder). :
Abgesehen davon, dass die Klausel so unwirksam sein dürfte, weist sie eher auf Rufbereitschaft hin. Aber über diese Klausel zu streiten, dürfte jetzt ziemlich müßig sein.
sorry die 1600 waren als nettowert gemeint, der wegen der wenig gearbeitenden Tage so entstanden ist.
was ich damit sagen will: 2700€ auf 30 Tage = 1840€
2700€ auf 14 Tage = 1600€
ergo hab ich dadurch irgendwo auch einen Nachteil, wenns zurückgefordert wird
Quatsch.Zitatwas ich damit sagen will: 2700€ auf 30 Tage = 1840€ :
2700€ auf 14 Tage = 1600€
Hast du für April evtl. noch von einer anderen Firma Lohn erhalten?
-- Editiert von User am 29. November 2022 09:00
... eine klare, nachvollziehbare Darstellung geht anders.
Mal anders gefragt:
Was hast du abgerechnet bekommen für April, was für Mai ... von Interesse ist nur das Brutto, z.B. Steuerbrutto - die Abgaben sind ja immer Prozent davon.
Aber eigentlich ist das Ganze auch ziemlich überflüssig: morgen ist der 30. November, das wird wohl gerade noch so auszuhalten sein bis dahin.
Zitat2700€ ... Verkaufsleiter bin/war :
Mal ganz Blöde gefragt.. Aber das ist doch deutlich zu wenig Gehalt für einen Verkaufsleiter!?
Und das völlig unabhängig von Branche, Region und Größe des Unternehmens...
Mal ganz davon abgesehen, dass man bei den 13 Stunden täglich deutlich unter dem Mindestlohn landen würde...
Zitat13 Stunden täglich :
.. zu ergänzen: Erreichbarkeit. Erreichbarkeit ungleich Arbeit(szeit).
Aber: "Ich arbeite bis zum 30.11 in einem großen Familienbetrieb, der aber 60 Jahre in der Vergangenheit lebt und so auch agiert."
Da gab es doch noch gar keinen Mindestlohn.
-- Editiert von User am 30. November 2022 15:01
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