Zu viel Urlaub gewährt - Kündigung kommt wahrscheinlich demnächst

10. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
QuentinT
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Zu viel Urlaub gewährt - Kündigung kommt wahrscheinlich demnächst

Servus,

keine der Fragen die ich im Arbeitsrecht gefunden habe, trifft auf meine Situation zu, deswegen eröffne ich hier ein neues Thema.

Ich habe die Stelle zum April 2019 angetreten und habe einen Jahresurlaub von 25 Tagen.
Meine Probezeit würde zum 01.10.2019 enden.
Aufgrund eines bereits gebuchten Urlaubs und anderer privater Umstände musste ich 14,5 Urlaubstage in Anspruch nehmen.
Wenn man die 1/12 Regel anwendet würden mir 19 Tage Urlaub zustehen.

Resturlaub: 4,5 Tage

Leider fühle ich mich an diesem Arbeitsplatz nicht wohl und werde wohl zum Ende des Augusts kündigen.

Dadurch hätte ich rein rechnerisch nur 10,5 Tage Urlaub nehmen können.

Der von mir gebuchte Urlaub (inkl. Flugreise etc) findet Ende Juli bis Anfang August statt (12 Tage).
Die Kündigung würde ich kurz vor Antritt des Urlaubs einreichen.

Was geschieht mit den zu viel gewährten Urlaubstagen?
1. Kann mein AG mir die zu viel gewährten Tage vom Lohn abziehen? (das wäre für mich ok)
2. Kann mein AG mir den Urlaub streichen? (das wäre Mist)
3. Gäbe es andere Möglichkeiten?

Ich habe viel über gesetzlichen Mindestanspruch in der zweiten Jahreshälfte etc gelesen, aber das trifft aufgrund der Probezeit und meiner Zugehörigkeit, die weniger als 6 Monate beträgt, wohl eher nicht auf mich zu.

Über Antworten würde ich mich riesig freuen.
Wenn noch Fragen sind, dann gerne einfach an mich stellen.


Mit freundlichem Gruß
Quentin

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von QuentinT):
Der von mir gebuchte Urlaub
Gebucht ? aber weder beantragt noch genehmigt?

Mit dem Chef sprechen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
QuentinT
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von QuentinT):
Der von mir gebuchte Urlaub
Gebucht ? aber weder beantragt noch genehmigt?

Mit dem Chef sprechen.

Hi Anami,

der Urlaub war schon gebucht bevor ich diesen Arbeitsplatz angetreten habe.
Von meinem jetzigen AG wurde der Zeitraum von mir beantragt und durch meinen Chef genehmigt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Dann auch mit dem Chef reden.
Nr. 2 dürfte dann entfallen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von QuentinT):
Was geschieht mit den zu viel gewährten Urlaubstagen?
1. Kann mein AG mir die zu viel gewährten Tage vom Lohn abziehen? (das wäre für mich ok)


Darauf wird es hinauslaufen.

Zitat:
2. Kann mein AG mir den Urlaub streichen? (das wäre Mist)


Nur wegen dringender betrieblicher Gründe, aber nicht weil Du "zu viel" Urlaub genehmigt bekommen hast.
Den "Versuch" kann man ja aber schon unterbinden, in dem man quasi auf dem Weg zum Flughafen seine Kündigung zur Post gibt.

Zitat:
3. Gäbe es andere Möglichkeiten?


Mir fallen, da Arbeitgeber selten eine karitative Einstellung ihren Mitarbeitern gegenüber haben, keine ein.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von QuentinT):
Ich habe einen Jahresurlaub von 25 Tagen.

Ich habe schon 14,5 Urlaubstage [ gewährt bekommen ].


Halbe Urlaubstage ... gibt es nicht.

Zitat:
Ich möchte zum Ende des Augusts kündigen.

Kann mein AG mir die zu viel gewährten Tage vom Lohn abziehen?


An jedem Urlaubstag wird statt Lohn "Urlausbentgelt" gezahlt.

Das Gesetz regelt einen Fall von "Zuviel-Urlaub" ausdrücklich: Wer in der ersten Jahreshälfte schon länger als 6 Monate im Arbeitsverhältnis war und Urlaub (gewährt bekommen und dafür ) Urlaubsgeld erhalten hatte UND dann in der ersten Jahreshälfte ausscheidet, der braucht ( für zu viel gewährten Urlaub ) zu viel erhaltenes Urlaubsgeld nicht zurückzahlen:

§ 5 Absatz 3 Bundesurlaubsgesetz
Hat der Arbeitnehmer, wenn er [ nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet und dadurch Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat ] bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.

§ 11 Urlausbentgelt
Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes.(...)

Möglicherweise wird ansonsten zuviel erhaltenes Urlausbentgelt zurückgegeben werden müssen.

Zitat:
werde wohl zum Ende des Augusts kündigen.
Dadurch hätte ich rein rechnerisch nur 10,5 Tage Urlaub nehmen können.


April bis August - dann hat das Arbeitsverhältnis bestensfalls 5 volle Monate bestanden, bei 1/12-Regelung wären dies 5/12*25 = 10,4 Tage.

Zitat:
1. Kann mein AG mir die zu viel gewährten Tage vom Lohn abziehen?


Er könnte vielleicht zuviel gezahltes Urlausbentgelt zurückverlangen:

Höhe des ERHALTENEN Urlausbentgelts: U
Urlausbentgelt für zustehenden Teilurlausbanspruch von 10,4 Tagen: T

zurückzuzahlendes "zu viel" erhaltenes Urlausbentgelt: U-T

Zitat:
Kann mein AG mir den Urlaub streichen?


Nicht wegen der Kündigung; höchstens aus den allgemein zulässigen Gründen ( "Betriebs-Katastrophe" usw. )

RK

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Möglicherweise wird ansonsten zuviel erhaltenes Urlausbentgelt zurückgegeben werden müssen.


Nicht möglicherweise, es wird zurückgezahlt werden müssen, denn

Zitat (von RrKOrtmann):
§ 5 Absatz 3 Bundesurlaubsgesetz.....nach erfüllter Wartezeit.....


Genau diese ist nicht erfüllt.

0x Hilfreiche Antwort

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