Zu viele Wochenstunden => Minusstunden häufen sich

15. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Lebowskili
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zu viele Wochenstunden => Minusstunden häufen sich

Hallo,

folgendes: ich arbeite seit Oktober als stud. Hilfskraft in einer sehr kleinen Firma. In meinem Vertrag steht:

§ 3 Gehalt

Für ihre Dienstleistungen erhält Frau XX ein monatliches Gehalt von 400 Euro (brutto). Die durchschnittliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Woche.

Die geleisteten Arbeitsstunden sind zu dokumentieren und dieser Tätigkeitsnachweis ist Firma zum Monatsende vorzulegen. Die angefallenen Arbeitszeiten können über mehrere Monate miteinander verrechnet werden


Naja, es ist jetzt halt so, dass ich eine Tag pro Woche Uni frei hab (extra so gelegt), damit ich da arbeiten kann. Ich dachte halt auch, das würde gut reichen.

Die Realität ist aber, dass ich meistens nur max. 7 Std. arbeite (öfters kam es vor, dass meine Chefin schon nach 5 Std. nichts mehr für mich, zum Glück hat mich dann ein anderer noch etwas gebraucht.
Letzten Sonntag wurde mir sehr spät Abends für den nächsten Tag zum arbeiten abgesagt, da es keine Aufgaben für mich gab.

Ich hatte dann Donnerstag angeboten. Daraufhin kam ne SMS, das würde sie besprechen und sich melden... es verging Montag, Dienstag, Mittwoch :/ , Donnerstag, (!!) , Freitag, Sa-So.... und am Montag Abend kam ne Email, wann es mir denn in dieser Woche passen würde .....

Hab dann sehr ausführlich zurückgeschrieben, dass es diese Woche nicht mehr geht (warum sage ich eigentlich ständig, dass Montag mein freier Tag ist wenns eh nicht interessiert).

Und dann hab ich gleich angesprochen, dass ich es gar nicht gut fand mit der Absage und dem Warten wg. Do ohne Antwort.

Auch das Problem mit den Minusstunden (diesen Monat immerhin knapp 30 !) habe ich angesprochen und mMn klar gesagt, SO will ich es nicht!

Ihre Antwort war zwar überraschend freundlich, dennoch hat sie sich mit genau einem Satz auf meine recht ausführliche Mail ("Die Vereinbarung in der letzten Woche ist in der Tat nicht glücklich gelaufen, aber das war auch für mich vorher nicht genau abzusehen.") heraus geredet... das ist weder ne Entschuldigung, außerdem, was heißt denn bitte "nicht abzusehen"? Das ist doch kein Grund sich 9 Tage (!!) tot zu stellen :( v

Der Rest war dann noch "Wegen "Minusstunden" mach Dir bitte keine allzu großen Gedanken, spätestens in den Semesterferien wird sich das leicht ausgleichen lassen."

Hm, nein, denn ich habe keine klassischen Ferien (Laborpraktika, Exkursionen,...) und woher will sie denn wissen, wie meine vl-freie Zeit geplant ist?!

Außerdem habe ich doch eben gesagt, ich möchte das nicht ein Vierteljahr oder später erst abarbeiten! Mir kommt das nicht so vor, als ob sie großartig verstanden hat, was ich gesagt hab, dabei war es recht eindeutig (ein Kollege schrieb mir, dass meine Email sehr gut formuliert war mit klarem Statement...)

-> Ich werde am Mittwoch zum Arbeiten hingehen und dann nochmal klar sagen, dass ich entweder nen neuen Vertrag mit weniger Wochenstunden will oder (am liebsten) eben jeden Monat soviel Geld bekomme, wie ich auch gearbeitet hab.
Spricht da denn aus AG Sicht was dagegen? Ist da ein Mehraufwand für sie oder warum könnte dieses Modell nicht akzeptiert werden?

Bin ich da jetzt zu "pingelig" oder geht das wirklich nicht so?
Ich bin nicht auf das Geld angewiesen, mach das eher um Berufserfahrung zu sammeln... und es stinkt mir eben ziemlich, dass ich diesen Monat alleine etwa 25 (!!) Minusstunden "aufbauen" werde, weil ich nicht sehe, wann ich die jemals abarbeiten soll....

Danke und LG!

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-- Editiert go379773-42 am 15.12.2013 09:07

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

quote:
Für ihre Dienstleistungen erhält Frau XX ein monatliches Gehalt von 400 Euro (brutto). Die durchschnittliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Woche.


Steht da was von einem Gleitzeitkonto oder sonstiger Vereinbarung. Wenn nicht dann ist es das Problem der Firma wenn Sie die Stunden nicht abfordert - die 400 Euro sind auch so fällig und müssen nicht nachgearbeitet werden.

Ob das natürlich freiwillig funktioniert. Wohl genausowenig wie Urlaub und Krankheitstage oder Kündigungsfrist. Das wird man wohl einklagen müssen.

Ein neuer Vertrag wäre doch ungünstig für dich


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"30 Jahre ohne Fernsehen überlebt - jetzt zahle ich doch"

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#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Realität ist aber, dass ich meistens nur max. 7 Std. arbeite (öfters kam es vor, dass meine Chefin schon nach 5 Std. nichts mehr für mich, zum Glück hat mich dann ein anderer noch etwas gebraucht.
Letzten Sonntag wurde mir sehr spät Abends für den nächsten Tag zum arbeiten abgesagt, da es keine Aufgaben für mich gab. <hr size=1 noshade>


Das sind die klassischen Fälle von Annahmeverzug. Bitte Forumssuche nutzen. Zusätzlich lohnt ein Blick in § 12 TzBfG "Arbeit auf Abruf".

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#3
 Von 
Lebowskili
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Nein, da steht nichts, das Zitat oben ist der komplette Teil zum Gehalt.

Aber da steht ja auch "Die geleisteten Arbeitsstunden sind zu dokumentieren und dieser Tätigkeitsnachweis ist Firma zum Monatsende vorzulegen. Die angefallenen Arbeitszeiten können über mehrere Monate miteinander verrechnet werden"...

quote:
Wenn nicht dann ist es das Problem der Firma wenn Sie die Stunden nicht abfordert - die 400 Euro sind auch so fällig und müssen nicht nachgearbeitet werden.

Ob das natürlich freiwillig funktioniert. Wohl genausowenig wie Urlaub und Krankheitstage oder Kündigungsfrist. Das wird man wohl einklagen müssen.


Den unteren Teil versteh ich nicht ganz, wie meinst du das?

Naja, aber haben die sich durch den den Teil mit dem "über mehrere Monate verrechnen" abgesichert, oder nicht ?

Über Annahmeverzug hab ich auch schon öfters gelesen... nur:
bisher lag es eigentlich immer am AG, dass es Minusstunden gab. Aber zB im Januar/Februar werde ich, bedingt durch Klausuren, vielleicht auch nicht immer 8 h schaffen. Denke, dass wird dann irgendwann ja nicht mehr klar zu trennen sein, wann es Annahmeverzug vom AG war und wann ich mal gesagt hab "nee nächste Woche kann ich nicht kommen, da ist Klausur".
Das wird ja nirgends festgehalten...
und ich denke mal, dass ich dann erstmal der "Depp" bin, der dann klarmachen muss, dass es nicht an mir größtenteils lag.
Dazu hab ich keine Lust, deswegen will ich einen Vertrag, in dem das klar geregelt ist.

Ist es denn wirklich so, dass ich diese Stunden nicht nachholen muss, trotz des "über Monate verrechnen" Satzes?

Diesen Monat habe ich aufgrund der o.g. Geschichte noch gar nicht gearbeitet, nächste Woche werde ich 1 - 2x hingehen, d.h. vllt max. 14 Std. Danach hat die Firma wg Weihnachten zu >> ergo 32-14 = 18 Minusstunden!

Und in der Mail schrieb meine Chefin ja "Wegen "Minusstunden" mach Dir bitte keine allzu großen Gedanken, spätestens in den Semesterferien wird sich das leicht ausgleichen lassen." das hört sich für mich nicht so an, als würde sie sowas unter den Tisch fallen lassen....



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-- Editiert go379773-42 am 15.12.2013 11:04

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#4
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

quote:
Die angefallenen Arbeitszeiten können über mehrere Monate miteinander verrechnet werden"


Da geht es um "angefallen Stunden", damit will man wohl unter den 450 Euro Job Grenze bleiben. Bei sind "nicht angefallene Stunden" das Problem, die dort nicht geregelt sind.

Am einfachsten versteht man so was wenn man übertreibt. Wenn du 2 Jahre nichts zu tun bekommst - gewinnst du doch keinen Vollzeitjob. Es gibt keine Minusstunden.

Auch die "Verrechnung der Überstunden" halte ich für nicht machbar, damit werden Sozialabgaben hinterzogen.

quote:
Ob das natürlich freiwillig funktioniert. Wohl genausowenig wie Urlaub und Krankheitstage oder Kündigungsfrist. Das wird man wohl einklagen müssen.

Du hast Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, eine Kündigungsfrist.....jedoch haben viele Chefs die Auffassung für Teilzeitkräfte gibt es das nicht.

Ich würde nichts sagen, die Freizeit geniessen. Sobald der Chef dann mit "jetzt arbeiten Sie 4 Wochen durch", dem erklären das er im Irrtum ist. Danach wird er dich fristlos rausschmeissen. Dann klagst du noch den Urlaubsanspruch sowie die Kündigungsfrist ein.

Oder du sagst gleich was, und fliegst gleich raus.

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#5
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Dein Vertrag liegt als durchschnittliche Arbeitszeit 8 Stunden pro Woche fest. Es hat also durchaus noch reichlich Zeit, den Durchschnitt herzustellen - Tarifverträge sehen dafür bis zu 52 Wochen vor. Aus meiner Sicht gibt es überhaupt keinen Stress, jetzt auf Annahmeverzug zu machen. Du hast ja schon angekündigt bekommen, dass in den Semesterferien genug Arbeit für dich da sein werde. Wohl aber solltest du darauf achten dass du regelmäßige Zahlungen im Rahmen des 400 Euro Jobs bekommst. Deine Arbeitszeit, die tatsächlich geleistet hast, solltest du gut dokumentieren und aufheben.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

quote:
Tarifverträge sehen dafür bis zu 52 Wochen vor.


Das nennt man Gleitzeit. Und das gilt nur wenn ein Tarifvertrag vereinbart wurde und dann nur wenn es in dem Tarifvertrag eine solche Regelung gibt.

Tarifverträge haben keine allgemeine Gültigkeit nur weil es Sie gibt.

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#7
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

.... schon klar. Die These ist auch nicht, dass da ein Tarifvertrag zum Zuge kommt, sondern dass man hier mit Bedacht und ohne Stress und Hektik vorgehen kann.

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#8
 Von 
Lebowskili
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Dein Vertrag liegt als durchschnittliche Arbeitszeit 8 Stunden pro Woche fest. Es hat also durchaus noch reichlich Zeit, den Durchschnitt herzustellen - Tarifverträge sehen dafür bis zu 52 Wochen vor. Aus meiner Sicht gibt es überhaupt keinen Stress, jetzt auf Annahmeverzug zu machen. Du hast ja schon angekündigt bekommen, dass in den Semesterferien genug Arbeit für dich da sein werde.


Ja, und ich muss nochmal klarstellen, dass ich keine "Semesterferien" habe, sondern vorlesungsfreie Zeit (also bei meiner Chefin). In der finden Labore, Exkursionen und auch Prüfungen statt. Ich hab da weniger Zeit als während dem Semester, und ich finde es auch sehr "frech" vom AG anzunehmen, dass ich da dann plötzlich 5 * 8 h/ Woche zur Verfügung stehen kann
(abgesehen davon, dass ich mir auch nicht vorstellen kann, dass da dann plötzlich sau viel zu tun ist, wenn sonst nicht mal genug Arbeit für 8 h /Woche da ist...)

quote:
Du hast Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, eine Kündigungsfrist.....jedoch haben viele Chefs die Auffassung für Teilzeitkräfte gibt es das nicht.

Das weiß ich. Wenn ich dort bleibe (spiele mit dem Gedanken zu kündigen), werde ich das auch einfordern. Ich weiß z.B., dass meine Vorgängerin immer Urlaub vor-oder nach gearbeitet hat. (Stöhn) Heißt, ich darf auch wieder der Erste sein, der das ansprichst... grr.

So wie ich euch beide verstehe, ist ja auch nicht klar, ob das Verhalten meines AG rechtens ist oder ob ich diese Stunden nachzuarbeiten habe...
und das will ich eben geklärt kriegen... ich hab keine Lust, dass sich da immer mehr und mehr ansammelt und ich das dann nicht mehr so einfach "weg kriege".
Mein Studienverlauf sieht derzeit nicht nach besonders viel Semester"ferien" oder ner 2-Tage-Woche aus... deswegen will ich lieber weniger Geld statt irgendwann in einer "Schuld zu stehen"....

ich kenn auch weder Freunde bei denen das so wirr ist noch waren meine alten Jobs so....

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

quote:
(spiele mit dem Gedanken zu kündigen

quote:
Heißt, ich darf auch wieder der Erste sein, der das ansprichst.


Einfach alles was nicht verjährt ist einklagen, nachdem man gegangen ist :-)

Oder weil einfacher ist drauf verzichten, denn deswegen machen das solche AG immer wieder

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"30 Jahre ohne Fernsehen überlebt - jetzt zahle ich doch"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@blaubär

quote:
Es hat also durchaus noch reichlich Zeit, den Durchschnitt herzustellen - Tarifverträge sehen dafür bis zu 52 Wochen vor. Aus meiner Sicht gibt es überhaupt keinen Stress, jetzt auf Annahmeverzug zu machen .


Und das der AN für 8h geplant ist, aber weil es der AG nicht auf die Reihe bekommt nach 5h nach Hause geschickt wird, ist also unbedenklich und in Ordnung? Ich weiss ja nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Für "in Ordnung" halte ich den Zustand nicht. Vielmehr zeigt der Verlauf der Erörterung, dass es Klärungsbedarf gibt, weil zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber offenkundig unterschiedliche Vorstellungen darüber existieren, wie und wann die durchschnittlich vereinbarte Arbeitszeit erfüllt werden kann odr soll. Ich plädiere allerdings sehr dafür, so ein Gespräch mit Vorwürfen oder gar Drohungen führen zu wollen, also auch ohne Begriffe wie Annahmeverzug - wenn der Arbeitnehmer in ihrem Arbeitsplatz etwas liegt.
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-- Editiert :blaubär: am 16.12.2013 08:32

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12327.12.2013 13:12:34
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 241x hilfreich)

Und was erwartet man bei so einem Gespräch.

"Oh, das hab ich einen Fehler gemacht den mir Sie als kleine studentische Hilfskraft jetzt erkärt haben finde ich toll Selbstverständlich schreibe ich Ihnen die Stunden gut. Wollen Sie denn Kekse zu Ihrem Kaffe"

oder

"Wie Sie sehen brauchen wir Sie eh zu wenig. Am besten beenden wir den Vertrag"

.... und ich such mir einfach die Nächste.

Es bedarf keiner Erörterung das Angestellte nicht das Risiko tragen. So helle sind die AG schon selber. Sie wissen aber auch, daß die meisten Teilzeiler kaum ne Chance haben was anderes zu finden, die meisten eh nie klagen und wenn man nur das bezahlen muss was man eh hätte bezahlen sollen. Also man kann es ohne Risiko einfach versuchen. Und das immer wieder

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0x Hilfreiche Antwort

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