Zum Verteter gewzungen

15. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Wellensteind
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Zum Verteter gewzungen

Ein AN im öffentlichen Dienst, langjährig als Sachbearbeiter tätig, soll zum Verteter gezwungen werden. Bei gleicher Bezahlung.

Der alte Verteter, der das intensiv und unentgletlich gemacht hat, ist zurück getreten. Andere junge gesunde Mitarbeiter weigern sich, haben keine Lust.

Nun soll ein "Fastrenter", gesundheitlich angeschlagen, diesen Posten auf längere Zeit (Sachgebietsleiter geht für 6 Monate in Elternzeit) übernehmen. Er soll dazu gezwungen werden.

Kann er das verweigern? Im alten Arbeitsvertrag und Aufgabenbeschreibung steht nichts.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
throwaway_account
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von Wellensteind):
Andere junge gesunde Mitarbeiter weigern sich, haben keine Lust.[/quote

Da hat man sich die Frage doch selbst beantwortet.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16838 Beiträge, 6296x hilfreich)

Zitat (von Wellensteind):
(Sachgebietsleiter geht für 6 Monate in Elternzeit)

... und du sollst die Abwesenheitsstellvertretung übernehmen, oder?
Du stellst zwei Fragen
a) nach einer Funktionszulage - hier wäre §14 TVöD einschlägig, sofern es sich um höherwertige Tätigkeit handelt.
b) ob man dich 'zwingen' kann, dir also die Stellvertretung auch gegen deinen Willen übertragen kann.

M.E. solltest du mit der PV oder dem BR reden. Letztlich wird ja auch von Interesse sein, was diese Beauftragung konkret für dich bedeutet.

By The Way: Kann es sein, dass du dieselbe Frage im Forum ÖD gestellt hast?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116286 Beiträge, 39238x hilfreich)

Zitat (von Wellensteind):
Er soll dazu gezwungen werden.

Und das will man wie genau vollbringen?



Zitat (von Wellensteind):
Kann er das verweigern?

Klar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Wellensteind
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
By The Way: Kann es sein, dass du dieselbe Frage im Forum ÖD gestellt hast?


Nein, erstmalig hier. Situation ist vorgestern erst eingetreten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Wellensteind
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Wellensteind):
Er soll dazu gezwungen werden.

Und das will man wie genau vollbringen?


Abteilungsleiter sagt zum Sachgebietsleiter er soll jemanden bestimmen. Ende.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Wellensteind
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
... und du sollst die Abwesenheitsstellvertretung übernehmen, oder?
Du stellst zwei Fragen
a) nach einer Funktionszulage - hier wäre §14 TVöD einschlägig, sofern es sich um höherwertige Tätigkeit handelt.

M.E. solltest du mit der PV oder dem BR reden. Letztlich wird ja auch von Interesse sein, was diese Beauftragung konkret für dich bedeutet.


"Natürlich", zum bisherigen Gehalt.

Beauftragung würde für den Vertreter (in meinem Fall als 30 Stunden/ Woche Mitarbeiter) bedeuten weiterhin eigene Sachbearbeitung, dazu die Krankheitsvertretungen der Kollegen/innen plus volle Übernahme der Aufgaben des Vollzeitbeschäftigen (und oftmals kranken, plus Urlaub plus Elternzeitabwesenden) Sachgebietsleiter.

Im Übrigen: Sachbearbeiter (alles Ingenieure haben E 11, SGL E 12)!

Es handelt sich um eine westdeutsche Großstadt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(575 Beiträge, 74x hilfreich)

Zitat (von Wellensteind):
Nun soll ein "Fastrenter", gesundheitlich angeschlagen, diesen Posten auf längere Zeit (Sachgebietsleiter geht für 6 Monate in Elternzeit) übernehmen. Er soll dazu gezwungen werden.


Also andere Kollegen haben die Vertretung für den Sachgebietsleiters also ablehnt oder gar verweigert und nun sollst Du "gezwungen" werden.

Mir scheint da hat man den ausgeschaut von dem man annimmt das er sich man wenigsten wehrt. Wenn man das nicht will, aus welchen Gründen auch immer, dann sollte man das ablehnen, insbesondere dann wenn das wohl anfallende Mehr an Verantwortung und Arbeitszeit nicht angemessen honoriert werden soll.

Was sollte dir denn als langjährig angestellter "Fastrenter" passieren? Welche Konsequenzen sollten denn drohen wenn du die Vertretung nicht übernehmen willst?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Wellensteind
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin fest entschlossen das abzulehnen. Zumal ich auch im Vorfeld ganz klar gesagt habe, dies nicht machen zu wollen (und werden).

Erst einmal ist gar nicht klar wie das den offiziell mitgeteilt werden soll.
Bis jetzt, so die Vorstellungen des Abteilungsleiters, soll das der SGL (mündlich) bestimmen und damit wäre es wohl gut.

Aber erstmal gut zu wissen das der AG nicht einfach einen Verteter (ohne dessen Zustimmung) bestimmen kann. Das wird ja noch lustig. Und ich werde hier gerne über die weitere Entwicklung berichten.

Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30496 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von Wellensteind):
Abteilungsleiter sagt zum Sachgebietsleiter er soll jemanden bestimmen. Ende.
Bestimmen ist nicht zwingen.
Ehrenamtlich hat das der Vorgänger garantiert nicht gemacht. Du sollst es ja auch ohne zusätzliche Vergütung machen.
Zitat (von Wellensteind):
Es handelt sich um eine westdeutsche Großstadt.
Das ist ja nun die Nebensächlichste aller Angaben. :augenroll:

Zitat (von Wellensteind):
Nun soll ein "Fastrenter", gesundheitlich angeschlagen,
Was folgt daraus? Deine Frage mit dem Zwingen erübrigt sich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

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