Zumutbare Tätigkeiten Zeitarbeit

12. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
go519765-19
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zumutbare Tätigkeiten Zeitarbeit

Hallo! Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung habe ich einen Vertrag als kaufmännischer Mitarbeiter unterscheiden. Nun wurde mir unterbreitet, ich solle z.B. erst mal in der Fassadenreinigung tätig sein, da es derzeit keinen Kundenauftrag mit meiner Qualifikation gäbe. Mein Vertrag besagt, dass mir vorübergehend geringer qualifizierte Tätigkeiten zugemutet werden können. Das Arbeitsverhältnis wurde bis dato noch nicht angetreten

Ist dieses Vorgehen seitens des AG rechtens? Wie kann ich mich verhalten? Ich habe für diese Stelle andere Angebote ausgeschlagen und fürchte auch finanzielle Nachteile bei Nichtantritt der Stelle.

Vielen Dank und viele Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

/// Ist dieses Vorgehen seitens des AG rechtens?

Schwer zu sagen. Immerhin hast du einen AV unterschrieben, der dir 'vorübergehend' auch Tätigkeiten geringerer Qualifikation zumutet. 'Vorrübergehend' ist ja u.U. ziemlich dehnbar. (Die ganze Erde, auf der wir leben, ist im Grunde nur vorübergehend bewohnbar).
Diese Klausel kann durchaus ein fieser Trick sein: So kann das Unternehmen jedem Bewerber den Vertrag mit der Qualifikation geben, die er sich wünscht, um dann zu sagen 'sorry, derzeit haben wir da nix'. Aber es dürfte nicht leicht sein, den Missbrauch nachzuweisen - ich denke, das hätte nur Aussicht auf Erfolg, wenn von Anfang an beim AG klar war, dass er nichts für dich haben wird. Oder 'statistisch', wenn du auf genügend Leute triffst, denen es ebenso ergangen ist.
Evtl. bleibt dir wohl nicht viel anderes übrig, als dich drauf einzulassen und ggf. bald zu kündigen.

-- Editiert von blaubär+ am 12.07.2019 13:43

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Und was lernen wir daraus, es ist kein Einzelfall. Also Vorsicht vor solchen Firmen.

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