Zur Kündigung gedrängt?

3. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
go294754-32
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zur Kündigung gedrängt?

Hallo,

meine Freundin arbeitet als Aushilfskraft (< 400€) an der Kasse eines großen Lebensmitteldiscounters. Das Ganze läuft neben dem Studium, was dem Arbeitgeber auch bekannt ist. Im September muss die nun für rund 1 Monat an einer Exkursion für ihr Studium teilnehmen. Das war zuvor mit dem Arbeitgeber abgesprochen.

Nun zeigt sich dieser jedoch davon unbeeindruckt und sagt, sie müsse kündigen, da der Discounter nicht für einen Monat umsonst das Gehalt bezahlen möchte - das wäre ja auch nachvollziehbar, allerdings wollen sie sich auch nicht darauf einlassen den Monat unbezahlt zu lassen.

Kann der Arbeitgeber in so einem Fall den Arbeitnehmer zwingen, selbst zu kündigen? Oder es vielleicht sinnvoller, gekündigt zu werden (evtl. bringt dies Vorteile)?
Wie sollte man sich am Besten verhalten?
Hat jemand vielleicht Erfahrung mit diesem Thema oder so etwas schon einmal selbst erlebt?


Vielen Dank und einen schönen Abend,
Sebastian

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2529x hilfreich)

Ja, wenn der AN seine Leistung nicht erbringen kann, dann müsster er kündigen oder der AG könnte wegen Arbeitsverweigerung gegebenenfalls gar fristlos kündigen.

Wie wäre es denn, im September Urlaub zu beantrage und zu nehmen?

-- Editiert am 03.05.2011 21:19

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#2
 Von 
go294754-32
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Urlaub zu nehmen, hat sie leider schon erfolglos versucht. Der Zeitraum ist dem Arbeitgeber zu lang.

Dann wird sie sich wohl etwas Neues suchen müssen ... schade, dass der Arbeitgeber da so unflexibel ist, obwohl er das schonmal anders gesehen hat.

Aber vielen Dank erst einmal für die schnelle Antwort, sowas mit der "Arbeitsverweigerung" habe ich mir schon gedacht.


Grüße,
Sebastian

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16480 Beiträge, 6197x hilfreich)

warum so schnell die flinte ins korn werfen.
die allfällige lösung für einen solchen fall ist urlaub - oder freistellung - ohne bezahlung (sonderurlaub). da der ag vorab von dieser auszeit wusste, kann er m.e. jetzt nicht auf kündigung drängen. andererseits kann deine freundin nicht geld ohne gegenleistung erwarten. als fehlzeiten bei fortlaufender bezahlung gibt es eben nur urlaub oder krankheit.

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""

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