Zurückbehaltungsrecht

29. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Schraube40
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zurückbehaltungsrecht

Guten Tag
Meine Frau, hat seit nicht ganz vier Monaten kein Geld vom Arbeitgeber bekommen, und hat letzte Woche gekündigt.

Sie hat noch vier USB-Sticks mit wichtigen Daten, die Ihr vom Arbeitgeber zur verfügung gestellt wurden, damit Sie von zu Hause aus, auf die Sticks zugreiffen kann, da ein Gerichtsvollzieher die Gewerblichenräume versiegelt hat.

Nun meine Frage,

Kann Sie die Sticks nach Zurückbehaltungsrecht §273-275 solange behalten bis der Arbeitgeber das fällige Entgeld gezahlt hat.

Möchte mich jetzt schon für weichlich Antworten bedanken :-))

Schraube40

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Kann Sie die Sticks nach Zurückbehaltungsrecht §273-275 solange behalten bis der Arbeitgeber das fällige Entgeld gezahlt hat.


Einen großen Wert dürften die doch gar nicht darstellen, der AG wird doch sicherlich ebenfalls eine Kopie davon besitzen.

Anderweitige Verwertung (z.B. an die Konkurenz schicken) könnte höhere Schadensersatzansprüche zur Folge haben.

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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 29.06.2010 12:06

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#2
 Von 
Schraube40
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Sticks nicht, aber die Daten auf den Sticks.

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