Zurückbehaltungsrecht auf mein Laptop

21. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
silenttom
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Zurückbehaltungsrecht auf mein Laptop

Hallo,

ich habe mit meinem privaten Laptop Daten via Firmeninternet gezogen und wurde ertappt. Dieses wurde einbehalten. Von der Anwältin meines "EX-Arbeitgebers" bekam ich eine nichtaufgeschlüsselte
Rechnung der "Schadenspositionen" von mehr als 2200Euro. In der Zwischenzeit habe ich jedoch aufrund des Schadensminderungsgrundsatzes ca 400Euro an die Anwältin überwiesen. Diese will das Laptop so lange zurückbehalten (Zurückbehaltungsrecht) bis der Streit vor einem Arbeitgericht (kann dauern) geklärt ist. Seit mehr als 4 Monaten warte ich nun auf eine Vorladung.

Nun meine Frage: Ist es möglich vorher das Laptop wieder zu erhalten, da ich dies dringend für meine Arbeit benötige.

Viele Dank schon mal für Euer Intresse an meiner Problematik.

Hinweis:
(außergerichtliche Einigung bei Gegenseite gescheitert)

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Oliver Kranz
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 9x hilfreich)

Da auch bei Schadensersatzfordernungen die Pfändungsfreigrenzen zu beachten sind, kann das Laptop nicht zurück behalten werden, da dies eine Umgehung der Pfändungsfreigerenzen bedeuten würde.

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#2
 Von 
silenttom
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Kranz,
vielen Dank für Ihre Information.

D.h. da ich damals von meinem Arbeitgeber kein Lohn bekam (Trainingsphse noch vor der Probezeit) und weiterhin schon einen Ausgleich in Höhe von ca. 400Euro bezahl habe, kann ich mein Laptop zurückverlangen?!

Wie kann man gegen eine Weigerung zur Herausgabe des Laptops von Seiten der Anwältin nun vorgehen? (In Anbetracht der Verletzung der Pfändungsgrenzen?)

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" "

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#3
 Von 
Rechtsanwalt Oliver Kranz
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich bitte um Verständnis, dass ich hier im Forum keine Rechtsberatung betreiben kann.

Ich würde jedoch vorschlagen, dass Sie sich an den Anwalt Ihres Vertrauens wenden damit dieser die nötigen Schritte einleitet. Sollten Ihnen hierzu das nötige Geld fehlen, so kann Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe beantragt werden, aber auch dies wird Ihnen Ihr Anwalt sicher erklären.

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#4
 Von 
silenttom
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

damit sprechen Sie mir aus dem Herzen. Da ich momentan aber zeitlich, fachlich und finanziell keine Möglichkeit habe/hatte gegen die Anwältin der Gegenpartei vorzugehen, zieht sich das alles schon sehr lang hin. Ihr Vorschlag gibt mir den notwendigen Anstoß, dies nun auch von meiner Seite aus zu eskalieren.

Mit freundlichen Grüßen

Tom.

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#5
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Ich habe hier allerdings nicht den Eindruck, dass das Laptop als Pfand einbehalten werden soll, sondern zur Beweissicherung für das arbeitsrechtliche Verfahren. Anscheinend befürchtet der AG, der Fragesteller könne auf dem Laptop vorhandene Beweise seiner arbeitsrechtlichen Verstöße nach der Aushändigung des Laptops vertuschen. Keine Ahnung, ob der AG das darf. Ich würde das als AG aber auch versuchen.

Gruss
CAM

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#6
 Von 
silenttom
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Cam,

ja mein Laptop wurde anfangs zur Beweissicherung einbehalten. Es wurden Backups meiner Festplatte gemacht und letztere wurde dann via Low-Level-Format gelöscht. Dieses Backup sollte für eine Beweissicherung ausreichen, um eventuelle Beweise gegen mich vorzubringen.
Der Laptop befindet sich nun bei der Anwältin und diese pocht nun auf die noch ausstehenden (ca.) 1800Euro, die jedoch unrechtmäßig von der Gegenseite gefordert werden. (z.B. Schadensposition Beweissicherung und Sichtung --> 1600Euro sind nicht gerade wenig)

Danke für Dein Interesse und Dein Einwand.

Gruß Tom.

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